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UFSW RV/3743-W/02Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich (Familienwohnort im Beschäftigungsland)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009

…der (österreichischen) Kinder, die nicht in Österreich ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen haben, gegenüber solchen bei denen diese Voraussetzung vorliegt nicht dem verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlungsgebot entspricht. Insoweit ist auch die Begründung des Bescheides vom 20.11.2001 verfehlt, da es nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen…

UFSK RV/0224-K/10Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Aufgabe des Hauptwohnsitzes in Österreich und Umzug in die Slowakei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2013

…in Österreich befunden hat. Eine Person hat nach § 2 Abs. 8 letzter Satz FLAG 1967 den Mittelpunkt der Lebensinteressen in dem Staat, zu welchem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Unter persönlichen sind dabei all jene Beziehungen zu verstehen, die jemand aus in…

UFSW RV/0515-W/07Mittelpunkt der Lebensinteressen bei langjährigem Studium in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…damit der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich lag. 7.1. Für volljährige "Kinder" besteht Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 6 Abs. 2 lit. a FLAG 1967 zudem nur dann, wenn auch eine Berufsausbildung vorliegt ( § 2 Abs. 1 lit. b zweiter bis letzter Satz FLAG 1967). Der…

UFSW RV/0700-W/04Mittelpunkt der Lebensinteressen bei zwei Wohnsitzen in Österreich und Ungarn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2004

…Gründe vorgebracht, um den Mittelpunkt der Lebensinteressen zu begründen. Über persönliche Beziehungen: Es ist wahr, dass meine Mutter in Ungarn lebt. Aber da ich die Zivilrechtdiplomprüfung im Oktober geschafft habe, kann ich sicher behaupten, dass es nicht Sinn und Zweck der österreichischen Rechtsordnung ist, gut…

UFSW RV/2907-W/06Mittelpunkt der Lebensinteressen der Mutter und ständiger Aufenthalt der Kinder in Österreich?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

…wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind…

UFSW RV/1826-W/02Keine Familienbeihilfe und Ausgleichszahlung, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

…steht. Aufgrund dieser Erwägungen fehlt es sohin an der Anspruchsvoraussetzung für die Erlangung der Familienbeihilfe, zumal der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Griechenland gegeben ist. Gem § 4 Abs 1 FLAG haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Österreichische Staatsbürger…

UFSL RV/0541-L/09Ständiger Aufenthalt und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich oder Ägypten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2010

…verlagern - aufgrund der verstärkt zu erkennenden Mobilität ist dies auch mehrmals möglich. Entscheidend ist, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Streitzeitraum befunden hat. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ergibt sich im gegenständlichen Fall folgendes Bild: Die Berufungswerberin, die zweifellos ihre Wurzeln in Österreich hat und…

UFSG RV/0446-G/07Ein Aufenthalt zu Ausbildungszwecken (Studium) in Österreich kann bedeuten, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich befindet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2010

…Abs. 2 zweiter Satz VwGG verwiesen wird, ausgesprochen, dass ein zu Studienzwecken lediglich vorübergehend währender Aufenthalt im Bundesgebiet die Beurteilung nicht ausschließt, der Studierende habe den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. Die Berufung war daher, wie im Spruch ausgeführt, zu entscheiden. Graz, am 9. November…

UFSL RV/1143-L/02Mittelpunkt der Lebensinteressen einer für ein deutsches Luftfahrtunternehmen tätigen Flugbegleiterin, die in Österreich Sprachkurse abhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2005Teil 1/2

…so liege der Mittelpunkt der Lebensinteressen ohne Zweifel in Österreich. Die Berufungswerberin beantragte die Verlängerung der Frist zur Einbringung eines Antrages auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweite Instanz bis 31. Juli 2001. Mit dem Anbringen vom 31. Juli 2001 wurde ein Vorlageantrag eingebracht. In einer…

UFSS RV/0268-S/07Erwerb eines neuen Fahrzeuges in Deutschland mit Doppelwohnsitz aber Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2013

…wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet. Dies ist der Ort, der die stärksten persönlichen Beziehungen auf sich vereinige. Als Anknüpfungsmerkmale gelten der Familienwohnsitz, der Beruf, Grund- und Hausbesitz sowie andere emotionale Bindungen. Die Bw hat selbst angegeben, dass ihr Hauptwohnsitz in Österreich liege. Gem…

UFSW RV/0212-W/121. Familienbeihilfe bei Aufenthaltstitel Studierender 2. Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2012

…2005 in Österreich, daneben komme es, soweit es sich um ausbildungsrelevante Tätigkeiten handle, zu einer gewissen Erwerbstätigkeit. Mit Geburt des zweiten Sohnes und dem kurz davor erfolgten Nachzug des älteren Sohnes sei die Familienbeihilfe in Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes gewährt worden. Ein Mittelpunkt der Lebensinteressen…

UFSW RV/2937-W/02Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich liegt (der Ehegatte der Bw. übt in einem anderen Mitgliedsstaat eine Beschäftigung aus und dieser MS ist auch Wohnland der Kinder).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2009

…den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich haben. § 2 Abs 8 FLAG 1967 in der für den gegenständlich Berufungsfall anzuwendenden Fassung lautete: "Personen, die sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen…

UFSW RV/1170-W/06Ein ausschließlich für einen vorübergehenden Aufenthalt (Studium) im Inland erteilter Aufenthaltstitel begründet keinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2007

…sich demnach ohne Anbindung an Österreich nur vorübergehend zwecks Absolvierung seines Studiums im Inland aufhält. Aus diesem Grund ist im konkreten Fall ebenso wenig ein Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland abzuleiten. Dabei kann die Absicht des Bw, nach dem Studium weiterhin in Österreich zu verbleiben…

UFSW RV/2293-W/09Gewährung der Familienbeihilfe an Angehörige von Drittstaaten, welche den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich haben und die über einen Aufenthaltstitel "Studierender" verfügen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2009

…ihr Leben ausschließlich in Österreich und habe den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet. Die Bw. und ihr Ehegatte seien wegen des Land-Konflikts nach Österreich gekommen. Beide Kinder seien in Österreich geboren. Das älteste Kind sei österreichischer Staatsbürger. Beide Elternteile verfügten in Österreich über eine…

UFSW RV/1797-W/07Einer italienischen Studentin gebührt die Familienbeihilfe für ihr Kind, wenn sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich befindet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2007

…der Mittelpunkt der Lebensinteressen für immer im Bundesgebiet beibehalten werden muss (vgl. VwGH 30.1.1990, 89/14/0054 mwN). Obwohl die Bw. mit dem Kindesvater nicht verheiratet ist, überwiegen nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates jene Umstände, die für den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich…

UFSW RV/1171-W/06Ein Aufenthaltstitel für vorübergehende, befristete Aufenthalte als Studierender im Inland begründet im Berufungsfall keinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2007

…lebenden Eltern. Somit habe er nur einen Hauptwohnsitz in Wien und gehöre nicht mehr zum Haushalt seiner Eltern, seit er die Türkei verlassen habe und im Inland studiere. Nach § 2 Abs. 8 FLAG habe er den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Österreich. Der Bw. verweist zudem…

UFSK RV/0091-K/07Ein zu Studienzwecken lediglich vorübergehender Aufenthalt im Bundesgebiet schließt nicht aus, dass der Studierende seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2011

…Aufenthalt im Bundesgebiet nicht ausschließt, der Studierende habe den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. Ausgehend von dem von der belangten Behörde angenommenen Sachverhalt zeigt die Beschwerde somit eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides nicht auf." Oder: Wiederholt hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass ein zu Studienzwecken lediglich…

UFSW RV/1580-W/04Die Regelungen der Verordnung 1408/71 schaffen nicht einen Anspruch auf Familienbeihilfe für sich, es müssen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienleistungen nach nationalem Recht bestehen. Für den Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 2 FLAG 1967 muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen (iSd § 2 Abs. 8 FLAG 1967) in Österreich gelegen sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…2 FLAG 1967 der Mittelpunkt der Lebensinteressen (iSd § 2 Abs.8 FLAG1967) in Österreich gelegen sein. Da die Voraussetzungen des § 2 Abs. 8 FLAG 1967 nach den vorstehenden Ausführungen im Berufungsfall nicht vorliegen, sind die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe ab Juni 2003 nicht…

UFSW RV/3061-W/11Verlagerung der Lebensinteressen ins Ausland, trotz aufrechter Ehe in Österreich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2013

…dem Bw. dennoch ein Wohnsitz in Österreich zugerechnet werden, welcher zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führen würde, welche sowohl die inländischen als auch die ausländischen Einkünfte umfassen würden, werde festgehalten, dass sich jedenfalls der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bw. seit Mitte 2008 in Bulgarien befindet. Zu…

UFSL FSRV/0014-L/03Hinterziehung von Eingangsabgaben in Zusammenhang mit der Einfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland durch Vortäuschung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Österreich; Eintritt der absoluten Verjährung durch Anwendung des Günstigkeitsvergleiches nach § 4 Abs.2 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.11.2004

…der absoluten Verjährung betroffen gewesen ist, nunmehr jedenfalls jedoch hinsichtlich aller drei Fakten der Verfolgungsanspruch der Republik Österreich infolge Verjährung erloschen ist. Ein derartiger Umstand ist ein Strafaufhebungsgrund im Sinn des § 82 Abs. 3 lit.c letzte Alternative FinStrG, weshalb spruchgemäß das Verfahren bereits in…