…cit. mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Als üblicher Mittelpreis im Sinn der zitierten Gesetzesbestimmung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jener Betrag anzunehmen, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu verschaffen (z.B…
…19 Abs. 1 ErbStG richtet sich die Bewertung grundsätzlich nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften, §§ 2 bis 17 BewG). Gemäß §17 Abs.2 BewG sind Nutzungen und Leistungen, die nicht in Geld bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Maßgeblich…
…Nutzungen und Leistungen, die nicht in Geld bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. II. Zur Einräumung des Wohnrechtes Aus dem Gesamtzusammenhang leuchtet hervor, dass die Bw. ihren Anspruch auf Einräumung des Wohnrechtes aus ihrem Recht auf das gesetzliche Vorausvermächtnis ableitet. Nach § 758 ABGB…
…festgesetzt, was eine Nachforderung von Euro 1.291,65 ergab. In der Berufung vom 31.8.2006 wurde lediglich die Bewertung der Reise in Streit gezogen und beantragt, den Wert der Reise mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen. Recherchen bei einem Reisebüro hätten ergeben…
…2013, RV 0934-I/10, entschieden). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 sind geldwerte Vorteile mit den "üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes" anzusetzen. Zu dieser Bestimmung ist die "Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge" (Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II 416/2001) ergangen. Nach…
…soweit das Arbeitgeberdarlehen 7.300 € übersteige. Der Überlegung, ob ein variabler Zinssatz den wahren wirtschaftlichen Verhältnissen und somit dem "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" (eher) entsprechen würde, stehe der erhöhte Verwaltungsaufwand (im Rahmen der Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger…
…den Berufungssenat. Die Berufungen wurden ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt. Über die Berufungen wurde erwogen: Gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 sind geldwerte Vorteile mit den "üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes" anzusetzen. Zu dieser Bestimmung ist die "Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge" (Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II…
…Herr F.P., geb.10.06.1922, nimmt diese Rechtseinräumung hiermit ausdrücklich an". Das Finanzamt ermittelte den Wert dieses Wohnungsgebrauchsrechtes mit 23.815,08 € (70 m2 x Mittelpreis des Verbrauchsortes lt. Richtwertgesetz von 5,57 €/m2 = monatlicher Wert 390 € x 12…
…Einräumung des Wohnrechtes für den Übergeber. Wohnrechte sind für Zwecke der Grunderwerbsteuer mit dem Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen. Wohnbaugeförderte Einfamlienhäuser in Tirol haben in der Regel mindestens eine Nutzfläche von ca 130 m2. Daher wurde der Wert des Wohnrechtes im Sinne der Bestimmungen des Richtwertgesetzes…
…Einräumung des Wohnrechtes für den Übergeber. Wohnrechte sind für Zwecke der Grunderwerbsteuer mit dem Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen. Wohnbaugeförderte Einfamlienhäuser in Tirol haben in der Regel mindestens eine Nutzfläche von ca 130 m2. Daher wurde der Wert des Wohnrechtes im Sinne der Bestimmungen des Richtwertgesetzes…
…über den Prozentsatz, der zur Ermittlung des Sachbezuges anzusetzen sei, hingegen keine Aussage getroffen werde. Im berufungsgegenständlichen Bescheid werde mit 1,5 % ein im Vergleich zum üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes überhöhter Prozentsatz gewählt, sodass uE die Verordnung nicht gesetzeskonform angewandt worden sei. Das Finanzamt erließ…
…soweit das Arbeitgeberdarlehen 7.300 € übersteige. Der Überlegung, ob ein variabler Zinssatz den wahren wirtschaftlichen Verhältnissen und somit dem "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" (eher) entsprechen würde, stehe der erhöhte Verwaltungsaufwand (im Rahmen der Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger…
…zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2. März 1972, 929/71, festgehalten, dass Wohnungsrecht und Fruchtgenuss Nutzungen darstellen, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind (…
…das Finanzamt ausgeführt, zu einer Erstattung der Erbschaftssteuer könne es nur dann kommen, wenn ein Widerruf der Schenkung im Sinne des § 947 ff ABGB erfolgt sei. Das Wohnungsrecht sei mit dem üblichen Mittelpreis des Verbraucherortes anzusetzen (amtl. Bewertung 4,5 €/m², ergibt bei 85…
…der Sicht des Arbeitnehmers den Vorteil bemisst, der darin besteht, dass sich der Arbeitnehmer jenen Aufwand erspart, der ihm erwachsen würde, müsste er für die Kosten eines vergleichbaren Kraftfahrzeuges aus Eigenem aufkommen. Dabei wird - dem Gesetz entsprechend - von einem sogenannten "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" ausgegangen…
…zu berücksichtigen sind, spricht nach Auffassung der Berufungsbehörde schon der klare Wortlaut der genannten Gesetzesbestimmung, wenn es dort heißt, dass geldwerte Vorteile mit den "üblichen" Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind. Auch der Verwaltungsgerichtshof tendiert zu dieser Rechtsanschauung, wenn er im Erkenntnis vom 8. Mai 2003…
…Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen." Damit wird jeder in Geld messbarer Vorteil als Einnahme erfasst. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Netzkarte eines öffentlichen Verkehrsmittels (zB ÖSTERREICHcard der ÖBB, Jahresnetzkarte der Wiener…
…Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Geldwerte Vorteile wie z.B. Heizung, Beleuchtung ... und sonstige Sachbezüge sind mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes zu bewerten. Der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes wird von der Verwaltungspraxis mit jenem Wert definiert, den der Steuerpflichtige aufwenden müsste, um das, was ihm an…
…denen hervorgeht, dass dieser von den Vertragsparteien angegebene monatliche Wert nicht sachgerecht ist bzw. dass bei Ansatz des üblichen Mittelpreises des Verbrauchsortes eine Bewertung gemäß § 16 BewG jedenfalls einen höheren Barwert als den anteiligen dreifachen Einheitswert (nämlich 33.429,50 €) ergeben würde. Wenn aber…
…zu Werbungskosten. Bei der Erstattung von Sachgütern ist die Einnahme analog zu § 15 Abs 2 mit dem ortüblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes im Zeitpunkt der Rückgabe zu bewerten. Die Einnahmenerstattung muss den allgemeinen Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug entsprechen. Erfolgt die Rückzahlung aus privaten Motiven, stellt sie…