…cit. mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Als üblicher Mittelpreis im Sinn der zitierten Gesetzesbestimmung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jener Betrag anzunehmen, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu verschaffen (z.B…
…19 Abs. 1 ErbStG richtet sich die Bewertung grundsätzlich nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften, §§ 2 bis 17 BewG). Gemäß §17 Abs.2 BewG sind Nutzungen und Leistungen, die nicht in Geld bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Maßgeblich…
…Nutzungen und Leistungen, die nicht in Geld bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. II. Zur Einräumung des Wohnrechtes Aus dem Gesamtzusammenhang leuchtet hervor, dass die Bw. ihren Anspruch auf Einräumung des Wohnrechtes aus ihrem Recht auf das gesetzliche Vorausvermächtnis ableitet. Nach § 758 ABGB…
…festgesetzt, was eine Nachforderung von Euro 1.291,65 ergab. In der Berufung vom 31.8.2006 wurde lediglich die Bewertung der Reise in Streit gezogen und beantragt, den Wert der Reise mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen. Recherchen bei einem Reisebüro hätten ergeben…
…2013, RV 0934-I/10, entschieden). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 sind geldwerte Vorteile mit den "üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes" anzusetzen. Zu dieser Bestimmung ist die "Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge" (Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II 416/2001) ergangen. Nach…
…soweit das Arbeitgeberdarlehen 7.300 € übersteige. Der Überlegung, ob ein variabler Zinssatz den wahren wirtschaftlichen Verhältnissen und somit dem "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" (eher) entsprechen würde, stehe der erhöhte Verwaltungsaufwand (im Rahmen der Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger…
…den Berufungssenat. Die Berufungen wurden ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt. Über die Berufungen wurde erwogen: Gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 sind geldwerte Vorteile mit den "üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes" anzusetzen. Zu dieser Bestimmung ist die "Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge" (Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II…
…Herr F.P., geb.10.06.1922, nimmt diese Rechtseinräumung hiermit ausdrücklich an". Das Finanzamt ermittelte den Wert dieses Wohnungsgebrauchsrechtes mit 23.815,08 € (70 m2 x Mittelpreis des Verbrauchsortes lt. Richtwertgesetz von 5,57 €/m2 = monatlicher Wert 390 € x 12…
…Einräumung des Wohnrechtes für den Übergeber. Wohnrechte sind für Zwecke der Grunderwerbsteuer mit dem Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen. Wohnbaugeförderte Einfamlienhäuser in Tirol haben in der Regel mindestens eine Nutzfläche von ca 130 m2. Daher wurde der Wert des Wohnrechtes im Sinne der Bestimmungen des Richtwertgesetzes…
…Einräumung des Wohnrechtes für den Übergeber. Wohnrechte sind für Zwecke der Grunderwerbsteuer mit dem Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen. Wohnbaugeförderte Einfamlienhäuser in Tirol haben in der Regel mindestens eine Nutzfläche von ca 130 m2. Daher wurde der Wert des Wohnrechtes im Sinne der Bestimmungen des Richtwertgesetzes…
…über den Prozentsatz, der zur Ermittlung des Sachbezuges anzusetzen sei, hingegen keine Aussage getroffen werde. Im berufungsgegenständlichen Bescheid werde mit 1,5 % ein im Vergleich zum üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes überhöhter Prozentsatz gewählt, sodass uE die Verordnung nicht gesetzeskonform angewandt worden sei. Das Finanzamt erließ…
…6 der Sachbezugswerteverordnung) erhöht. Die Bf. vertritt nun die Auffassung, dass diese Berechnung nicht dem "übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes" entspräche und daher in Widerspruch zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 stünde. Zur Begründung der nunmehr angefochtenen Bescheide vom 28. Mai 2014 (siehe Bericht vom 28…
…soweit das Arbeitgeberdarlehen 7.300 € übersteige. Der Überlegung, ob ein variabler Zinssatz den wahren wirtschaftlichen Verhältnissen und somit dem "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" (eher) entsprechen würde, stehe der erhöhte Verwaltungsaufwand (im Rahmen der Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger…
…Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. […] Bezüge und Vorteile sind alle zugeflossenen vermögenswerten Vorteile (Geld oder geldwerte Vorteile), die in einem Veranlassungszusammenhang mit der nichtselbständigen Arbeit stehen (vgl. VwGH 19.10.22…
…weiterer Entwicklung auch zugunsten des Steuerpflichtigen eintreten und einander gegebenenfalls sogar "ausgleichen" können. d. Vor Einführung der neuen Bestimmung traf die Überlegung, ob ein variabler Zinssatz den wahren wirtschaftlichen Verhältnissen und somit dem - vom Beschwerdeführer im Ausgangsfall ins Treffen geführten - "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" (nicht…
…Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 zufließen. Gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 in der im Streitzeitraum geltenden Fassung sind geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes…
…zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2. März 1972, 929/71, festgehalten, dass Wohnungsrecht und Fruchtgenuss Nutzungen darstellen, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind (…
…zum Aufwand erspart, wenn er für die Kosten eines vergleichbaren Kraftfahrzeuges aus Eigenem aufkommen müsste. Der VwGH hat zur Rechtslage vor dem StReformG 2015/2016 als entscheidend für die Annahme eines geldwerten Vorteils des Dienstnehmers - damals bewertet zum "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" - erachtet, "ob sich…
…er für die Kosten eines vergleichbaren Kraftfahrzeuges aus Eigenem aufkommen müsste. Dabei wird dem Gesetz entsprechend von einem so genannten „üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes“ ausgegangen. Der "übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes " ist in der Sachbezugswerteverordnung angeführt. Zur Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge für 1992…
…das Finanzamt ausgeführt, zu einer Erstattung der Erbschaftssteuer könne es nur dann kommen, wenn ein Widerruf der Schenkung im Sinne des § 947 ff ABGB erfolgt sei. Das Wohnungsrecht sei mit dem üblichen Mittelpreis des Verbraucherortes anzusetzen (amtl. Bewertung 4,5 €/m², ergibt bei 85…