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UFSW FSRV/0006-W/12Strafhöhe wegen Nichtberücksichtigung wesentlicher Milderungsgründe und der sehr eingeschränkten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten bekämpft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.09.2012

…nicht möglich gewesen, Urkunden zu Unfall- und Erkrankungsdokumentation vorzulegen und sich einen persönlichen Eindruck vom Bw. zu verschaffen. Die Einvernahme des Bw. sowie die Vorlage von Urkunden zum Nachweis weiterer nicht angenommener Milderungsgründe, z.B. die Beeinträchtigung des Bw. während des Tatzeitraumes, habe sohin nicht…

UFSL FSRV/0074-L/07Das Vorliegen weiterer Milderungsgründe ist bei der Strafbemessung zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)18.03.2008

…Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Nach § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters (Abs. 1), wobei die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Im Übrigen gelten die …

UFSW FSRV/0071-W/11Berufung wegen der Strafhöhe mit Geltendmachung weiterer Milderungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2012

…FinStrG sei beim Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen auf eine einheitliche Geldstrafe zu erkennen. Nach § 23 FinStrG bemesse sich die Strafe nach der Schuld des Täters und seien die Erschwerungs- und Milderungsgründe, sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Bei der Strafbemessung sei als mildernd…

UFSW FSRV/0052-W/11Berufung wegen Strafhöhe samt (erstmaliger) Angabe weiterer Milderungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.03.2012

…für die Verhandlung ausgewiesene Ladung behoben habe noch die ihn treffenden Verpflichtungen abgabenrechtlicher Natur einhalten habe können, möge als weiterer Milderungsgrund gewertet werden. Zudem sei nur der Vollständigkeit halber angeführt, dass die für die Verurteilung herangezogenen Beträge der Abgabenschulden - auch wenn diese hier nicht bekämpft…

UFSS FSRV/0023-S/09Reduktion der Geldstrafe bei Überwiegen der Milderungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.11.2009

…mit der Begründung, dass bei der Strafbemessung die seinerzeitigen restriktiven persönlichen und beruflichen Umstände als eigentliche Ursache für das steuerliche Fehlverhalten des Beschuldigten in die Urteilsfindung zu wenig Eingang gefunden hätten und den gegebenen Milderungsgründen nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen worden sei.   Gemäß…

UFSL FSRV/0016-L/09Überlange Verfahrensdauer und volle Schadensgutmachung stellen wesentliche Milderungsgründe bei der Strafbemessung dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.12.2009

…2009, welche sich gegen die Höhe der vom Spruchsenat verhängten Geldstrafe richtet und mit der die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von € 5.000,00 beantragt wird. Als Berufungsgrund wird unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht. Im angefochtenen Erkenntnis sei richtig als Milderungsgrund das Geständnis…

UFSW FSRV/0107-W/06Höhe der Geldstrafe wegen erstinstanzlich nicht berücksichtigter Milderungsgründe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.01.2007

…wurde erwogen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Abs. 2: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §…

UFSW FSRV/0053-W/11Strafberufung, Milderungsgründe, nicht entschiedene Anlastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.12.2011

…Ausführung beiträgt. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Abs. 2: Bei Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht zu…

UFSF FSRV/0033-F/10Keine Doppelbestrafung im Falle einer gleichzeitigen Bestrafung von Beschuldigtem und belangtem Verband; Berücksichtigung eines Milderungsgrundes im Falle des aufrechten (Mit-)Eigentums des Beschuldigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)26.04.2011

…die Höhe der Verbandsgeldbuße. Bei einem Strafrahmen von € 23.960,12 habe der Senat beim Beschuldigten die Geldstrafe von € 4.700,00 und die Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von einer Woche auch unter Berücksichtigung der Milderungsgründe zu niedrig bemessen. Beim belangten Verband sei…

UFSW FSRV/0015-W/09Berufung gegen Straferkenntnis des Einzelbeamten, geringe Strafherabsetzung wegen eines weiteren Milderungsgrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.11.2009

…die angeschuldeten Abgabenverkürzungen. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §…

UFSL FSRV/0108-L/06Teilrechtskraft des Schuldspruchs, da nur gegen die Strafhöhe Berufung eingebracht wurde; Herabsetzung der Geldstrafe infolge Überwiegens der Milderungsgründe bei überlanger Verfahrensdauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.06.2008

…0177). Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis…

UFSW FSRV/0083-W/07Strafhöhe angefochten. Handeln aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation heraus als Milderungsgründe geltend gemacht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.10.2007

…wurde erwogen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Abs. 2: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §…

UFSL FSRV/0043-L/03Das Vorliegen weiterer, in erster Instanz noch nicht gewürdigter Milderungsgründe, rechtfertigt eine angemessene Reduzierung der Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

… 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei gemäß Abs. 2 leg. cit. die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Die §§ 32 bis 35 Strafgesetzbuch gelten sinngemäß. Ebenso sind gemäß…

UFSW FSRV/0002-W/09Berufung gegen die Strafhöhe. Vorverurteilungen teilweise als getilgt anzusehen. Zusatzstrafe zu verhängen. Schlechte wirtschaftliche Situation und unberücksichtigt gebliebene Milderungsgründe eingewendet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.09.2009

…FinStrG auch die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Der Senat habe trotz Vorliegen von mehreren Milderungsgründen mit einer Strafe von € 50.000,00 eine Strafe im mittleren Bereich des Strafrahmens verhängt und dabei die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bw…

UFSW FSRV/0111-W/08§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verlangt keinen auf dauerhafte Abgabenverkürzung gerichteten Vorsatz. Strafminderung wegen vom Spruchsenat nicht berücksichtigter Milderungsgründe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…wurde erwogen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Abs. 2: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §…

UFSW FSRV/0081-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Zahlungsschwierigkeiten schließen die Annahme von Vorsatz nicht aus. Erstinstanzliche unberücksichtigt gebliebene Milderungsgründe gemäß § 5 Abs. 3 Z 3 und 6 VbVG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.02.2009

…der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat. Gemäß § 5 Abs. 1 VbVG sind bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Höhe der angedrohten Geldbuße bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Abs. 2:…

UFSW FSRV/0075-W/06Höhe der Geldstrafe mit der Begründung angefochten, dass Handeln aus wirtschaftlicher Notlage heraus und volle Schadensgutmachung nicht als Milderungsgründe berücksichtigt wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.11.2006

…wurde erwogen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Abs. 2: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die …

UFSL FSRV/0047-L/06Angemessenheit einer Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.11.2007

…insgesamt 43.049,19 € (20.667,56 € an Einkommensteuer und 22.381,63 € an Umsatzsteuer) beträgt die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchst mögliche Geldstrafe 129.147,57 €. Innerhalb dieses Strafrahmens hat sich die Geldstrafe an den Erschwerungs- und Milderungsgründen…

UFSL FSRV/0056-L/03Strafberufung des Amtsbeauftragten unter Vorbringung bisher unberücksichtigter Erschwerungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…731,31 €). Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Schuld des Täters die Grundlage für die Bemessung der Strafe. Gemäß Abs. 2 sind bei Bemessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §…

UFSW FSRV/0066-W/11Berufung des Amtsbeauftragten wegen Strafhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2012

…98/14/0177). Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG : Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §…