…angeführten Firmen die Leistungen erbracht haben, versagt, B. der Vorsteuerabzug für die auf den Mietaufwand entfallende Umsatzsteuer versagt und C. die Jahres-Umsatzsteuer 2003 vorläufig festgesetzt. Der Festsetzungsbescheid/Umsatzsteuer für die Monate Jänner 2003 bis Juli 2003 und der gemäß § 200 Abs 1 BAO idgF…
…In dem am 25. September 2002 darüber ergangenen Erkenntnis stellte der Verwaltungsgerichtshof zunächst fest, dass die von der belangten Behörde nicht anerkannten Vorsteuern die im Jahr 1984 angeschafften Lautsprecherboxen und die ab 1986 anfallenden Mietaufwendungen betroffen hätten. Durch die Abweisung der Berufung gegen den Bescheid…
…im Streitzeitraum rund neun Verkaufslokale von der Bw. als Mieterin zugemietet. Die Bw. als Mieterin verrechnete den von ihr zu tragenden Mietaufwand ohne Aufschlag an die Organgesellschaft. weiter. Mit der Firma Q schloss die Organgesellschaft. direkt Franchiseverträge ab. Die dazugehörigen Räumlichkeiten wurden von der Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Robert Hauser und KomzlR KR Oswald Heimhilcher im Beisein der Schriftführerin Monika Holub am 13. Dezember 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 9. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11. Mai 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 sowie gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid hinsichtlich Kapitalertragsteuer für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für den Zeitraum 1992 bis 1995 entschieden: Die Berufung gegen den…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. GmbH, Adr.Bw., vertreten durch Stb., vom 7. November 2011 und 31. Jänner 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf…
§ 14 MRG geltend machenden Angehörigen des Mieters übertragen werden. Hier komme es grundsätzlich auf die objektiven Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Todes des Mieters an. Ein dringendes Wohnbedürfnis könne nur verneint werden, wenn der eintrittsberechtigten Person zu diesem Zeitpunkt eine andere zur sofortigen Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses…
2.1 Festgehalten wird, dass bezüglich Top 1.01, Stiege 1/1 derzeit ein Untermietverhältnis mit dem Mieter besteht. Aufgrund der Aufkündigung des zugrundeliegenden Hauptmietverhältnisses per 31. Juni 2005 beginnt das Mietverhältnis bezüglich Top 1.01 am 1. August 2005 und wird auf unbefristete Dauer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., 0001 X., X-Weg1, vertreten durch Mag. Ingrid Huber, 9241 Wernberg, Feldweg 7, vom 27. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch Mag. Kerstin Mramor-Brandstätter, vom 23. Juli 2009 betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch Nikolaus Wirtschaftstreuhand KEG, Steuerberatungsgesellschaft, 1130 Wien, St. Veitgasse 15, und des Bw2, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch STB, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Herbert Jürgens, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1992-1994 entschieden: Die Berufungen gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1992 - 1994 werden als unbegründet abgewiesen…
…gemäß § 6 Z 27 unecht befreit) | S 25.600,-- | Honorare O. | S 17.000,-- Sie machte Mietaufwand (anteilige Wohnungsmiete) in Höhe von S 64.398,10 geltend, welche das Finanzamt im Zuge der Einkommensteuerveranlagung nicht anerkannte und dies damit begründete, dass Ausgaben…
…3 - 6, sowie ESt-Akt, Dauerbeleg AS 7 - 9) gab die Bw. bekannt, dass der Mietaufwand für das gesamte Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude ÖS 13.000,-- inkl. USt beträgt. Zu 20% wird das Gebäude für private Wohnzwecke benutzt. Von dem rd. 9.000…
…fand eine rechtliche Würdigung des vom Pflichtigen mündlich geschilderten Sachverhaltes statt. Zum Sachverhalt und der rechtlichen Beurteilung durch die BP und deren Konsequenz siehe die Ausführungen im BP-Bericht unter der Tz 2. Betreffend Punkt 3 - Mietaufwand des Jahres 2001 Hinsichtlich der Adresse Adr.5…
…00 | Vorsteuer zu Tz. 1 | 6.200,00 | 1.000,00 | Tz. 6, Mietaufwand Büro | 1.948,84 | 290,68 | Vorsteuer zu Tz. 6 | 389,7 | 58,14 | Tz. 13, Telefonaufwand Telekom | 188,36…
…mit seiner Tätigkeit als selbständiger Lehrer am M. (X) durch eine doppelte Haushaltsführung bedingte Mehraufwendungen (Mietaufwand sowie Betriebskosten in Höhe von insgesamt 17.850,00 S (1.297,21 €)) als Betriebsausgaben geltend. Mit Einkommensteuerbescheid vom 5. Juni 2003 wurde diesen Kosten die Abzugsfähigkeit versagt…
…für das Jahr 2000 nach Durchführung einer Schätzung nach § 184 BAO nachreichte, machte sie unter dem Titel "Mietaufwand Büro" einen Betrag von jeweils ATS 90.000,-- geltend. Das Finanzamt führte daraufhin eine Nachschau nach § 144 BAO durch; das Erhebungsorgan hielt in der darüber aufgenommenen Niederschrift…
…Gebäudes, in dem sich der Restaurantbetrieb befindet, gelegene Wohnung fallweise bewohnt hat, spricht nicht gegen den Betriebsausgabencharakter des auf diese Räumlichkeiten entfallenden anteiligen Mietaufwandes. Da sie in der Xgasse eine Eigentumswohnung besessen haben, werden sie doch in den Streitjahren nicht einen zweiten Haushalt geführt haben…