…dass jedenfalls alle Miet- oder Pachtverträge, die nach den Bestimmungen der §§ 1090 ff ABGB zu beurteilen sind, darüber hinaus aber auch jene Verträge, die an sich zwar den Tatbestand des § 1090 ABGB erfüllen, aber in der Literatur oder Rechtsprechung verschiedentlich wegen Nichterfüllung sonstiger Voraussetzungen nicht…
…Neu ausgepflanzt wird, wenn die Rebstöcke überaltet sind, die ausgepflanzte Sorte nicht verkaufbar ist oder die Sorte mit dem Boden und den klimatischen Gegebenheiten nicht zusammen passt ... Die an Dritte (nicht nahe stehende Weintraubenlieferanten) überlassenen Reben stellen zweifellos Betriebsausgaben dar, dem Grunde nach stellen daher…
…dass jedenfalls alle Miet- oder Pachtverträge, die nach den Bestimmungen der §§ 1090 ff ABGB zu beurteilen sind, darüber hinaus aber auch jene Verträge, die an sich zwar den Tatbestand des § 1090 erfüllen, aber in der Literatur oder Rechtssprechung verschiedentlich wegen Nichterfüllung sonstiger Voraussetzungen nicht als…
…dass jedenfalls alle Miet-oder Pachtverträge, die nach den Bestimmungen der §§ 1090 ff zu beurteilen sind, darüber hinaus aber auch jene Verträge, die an sich zwar den Tatbestand des § 1090 erfüllen, aber in der Literatur oder Rechtsprechung verschiedentlich wegen Nichterfüllung sonstiger Voraussetzungen nicht als Bestandverträge…
…Untersuchungen einfach behindert war, von sich aus überhaupt die vom Entscheidungsträger geforderten konkreten Schritte mit bindenden Vereinbarungen setzen zu können. Das erstinstanzliche Entscheidungsorgan möge bitte erklären, wie ein allfälliger Miet-oder Pachtvertrag mit einem Dritten rechtsgültig schon dann geschlossen hätte werden können, wenn eben wesentliche…
…begehrte Verdreifachung des Jahreswertes ist bei Bestandverträgen relevant, wovon aber im gegenständlichen Fall nicht die Rede sein kann, weil es sich um keinen Miet- oder Pachtvertrag, sondern um einen Kaufvertrag handelt. Der angefochtene Bescheid erweist sich daher als rechtsrichtig erlassen, weshalb die Berufung abzuweisen war. …
…von Nutzungsrechten an einem Mietobjekt schränkt den Gebrauch des Mietobjektes ein. Gemäß § 1094 ABGB ist mit dem Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages der uneingeschränkte Gebrauch des Miet- oder Pachtobjektes für gekauft anzusehen. Nicht fremdüblich war daher, dass die GmbH ihr Mietobjekt nur eingeschränkt gebrauchen durfte …
…Nutzungsrechten an einem Mietobjekt schränkt den Gebrauch des Mietobjektes ein. Gemäß § 1094 ABGB ist mit dem Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages der uneingeschränkte Gebrauch des Miet- oder Pachtobjektes für gekauft anzusehen. Nicht fremdüblich war daher, dass die Firma/alt ihr Mietobjekt nur eingeschränkt gebrauchen durfte…
…dass jedenfalls alle Miet- oder Pachtverträge, die nach den Bestimmungen der §§ 1090 ff ABGB zu beurteilen sind, darüber hinaus aber auch jene Verträge, die an sich zwar den Tatbestand des § 1090 erfüllen, aber in der Literatur oder Rechtssprechung verschiedentlich wegen Nichterfüllung sonstiger Voraussetzungen nicht als…
…dass jedenfalls alle Miet- oder Pachtverträge, die nach den Bestimmungen der §§ 1090 ff ABGB zu beurteilen sind, darüber hinaus, aber auch jene Verträge, die an sich zwar den Tatbestand des § 1090 erfüllen, aber in der Literatur oder Rechtsprechung verschiedentlich wegen Nichterfüllung sonstiger Voraussetzungen nicht als…
…unbeschränkt und unwiderruflich eingeräumte Nutzung eines Grundstückes eine dauernde, über die Wirkung eines gewöhnlichen Miet- oder Pachtvertrages hinausgehende Beeinträchtigung der Verfügungsmacht über das Grundstück mit sich bringt und damit eine Minderung seines Wertes zur Folge hat (VwGH 26.2.1969, 115/68). Mangels bereits vorhandener…
…unbeschränkt und unwiderruflich eingeräumte Nutzung eines Grundstückes eine dauernde, über die Wirkung eines gewöhnlichen Miet- oder Pachtvertrages hinausgehende Beeinträchtigung der Verfügungsmacht über das Grundstück mit sich bringt und damit eine Minderung seines Wertes zur Folge hat (VwGH 26.2.1969, 115/68). Mangels bereits vorhandener…
…das (Mit)Eigentum der Mutter ist, welches nicht Teil des Betriebsvermögens ist. Der Verwaltungsgerichtshofes hat mit Erkenntnis vom 24. 4. 2006, 94/13/0054, in einem vergleichbaren Fall hinsichtlich der unentgeltlichen Überlassung einer Liegenschaft zum Zwecke der Führung eines Betriebes ohne Miet- oder Pachtvertrag zu…
…hinzuweisen, mit welchem dieser zu einem vergleichbaren Fall, nämlich bei einer unentgeltlichen Überlassung einer Liegenschaft zum Zwecke der Führung eines Betriebes ohne Miet- oder Pachtvertrag zu den in der Bilanz zu aktivierenden Investitionen des Betriebsinhabers folgendes ausführt: "Während es für den Eigentümer das Gebäude ist…
…nicht die Befugnisse erreichen, die dem Eigentümer zustünden. Auch langfristige Miet- oder Pachtverträge seien für sich alleine noch nicht ausreichend, einen Erwerbsvorgang zu erfüllen, oder ein Gebäude zu einem solchen auf fremden Grund und Boden zu machen. Dies gelte auch dann, wenn etwa ein Untermietrecht…
…nicht die Befugnisse erreichen, die dem Eigentümer zustünden. Auch langfristige Miet- oder Pachtverträge seien für sich alleine noch nicht ausreichend, einen Erwerbsvorgang zu erfüllen, oder ein Gebäude zu einem solchen auf fremden Grund und Boden zu machen. Dies gelte auch dann, wenn etwa ein Untermietrecht…
…GrEStG erfüllt werden könnte, kann das Gebäude auch nicht zu einem solchen auf fremdem Boden werden. Daher sind auch langfristige Miet- oder Pachtverträge für sich alleine nicht ausreichend, einen Erwerbsvorgang zu erfüllen, oder ein Gebäude zu einem solchen auf fremdem Boden zu machen (Boruttau, dGrEStG14, …
…verweisen): "Nach der Rechtsprechung des VwGH (zB v. 30.4.2003, 98/13/0127) muss die Absicht künftiger Einnahmenerzielung aufgrund bindender Vereinbarungen (zB Miet- oder Pachtverträge) oder aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen erwiesen sein. Diese Kriterien sind jedoch im gegenständlichen Fall nicht erfüllt…
…alle wesentlichen Betriebsgrundlagen vermietet werden. Entscheidend ist nämlich nicht, ob zivilrechtlich ein Miet- oder ein Pachtvertrag vorliegt, ob der Mieter oder der Pächter den bisherigen Betrieb in gleicher Weise (branchengleich) fortführt, sondern allein ob der bisherige Betrieb vom Vermieter bzw. vom Verpächter nach Ablauf des…
…vereinnahmt oder geleistet werden, zu verstehen sind. Es wird sich daher im Bereich der Landwirtschaft (und zwar auch im Weinbau, vgl. etwa § 5 Z 1 LandpachtG) um Pachtzinse handeln, die auf dem Landpachtgesetz (BG vom 26. November 1969, mit dem Bestimmungen über landwirtschaftliche Pachtverträge getroffen…