RIS AI
717 Treffer224 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0093-W/08Kein Vorsteuerabzug bei Scheinrechnungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2008

…dass im gegenständlichen Fall ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 22 BAO vorliegt, konnte durch die in der Berufung vorgebrachten Argumente nicht entkräftet werden. Es wurden auch keine neuen Tatsachen vorgebracht, welche darstellen, dass nicht durch Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht umgangen werden…

UFSG RV/0290-G/031. Zurechnung von Einkünften aus einer Handelstätigkeit an eine GmbH oder an das Einzelunternehmen des Gesellschafter-Geschäftsführers - Missbrauch, Angehörigengeschäft oder Voluptuarbetätigung?- Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 289 Abs1 BAO; 2. Gewinnermittlung nach § 5 EStG - Formalanbindung an die Firmenbuchprotokollierung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.04.2006

…eigene GmbH" mit Aufschlägen von 2% - 4%. Damit wurde gleichzeitig die Frage nach der Gewinnabsicht aufgeworfen. Die personelle Verquickung liegt auch dem in der Berufungsverhandlung vorgebrachten Missbrauchsargument zu Grunde. § 22 BAO lautet: Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht…

UFSS RV/0198-S/06Berufung wegen beantragter Rückzahlung von Kapitalertragsteuer gem. § 94a EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2007

…1 und 2 lauten: Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Mißbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen…

UFSW RV/2194-W/02Beteiligung - Anerkennung der Teilwertabschreibung; Missbrauch iSd § 22 BAO; Einlagenrückgewähr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.12.2006Teil 3/4

… 22 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben…

UFSF RV/0158-F/09Zurechnung einer Einkunftsquelle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2013Teil 1/2

…des Kaufvertrages mit der der Berufungsführerin nicht mehr berechtigt gewesen ist. Sie hat daher über das Grundstück verfügt. Sie hat somit eine ihr sich bietende Marktchance genutzt. Die daraus sich ergebenden Einkünfte sind daher der Berufungsführerin zuzurechnen. Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts…

UFSW RV/0798-W/08Vermietung von Eigentumswohnungen an die im Eigentum des Vermieters stehende Kapitalgesellschaft zur Nutzung als Dienstwohnung für Mitarbeiter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2008

… 22 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben…

UFSW RV/4668-W/02Verwaltungshonorare unter Zwischenschaltung einer GmbH und Zinsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2006

…H.GmbH ist. In einer derartigen Gestaltung könnte ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes gemäß § 22 BAO erblickt werden (vgl. VwGH vom 31. März 2005, Z. 2000/15/0117). Es kann somit im Ergebnis der Rechtsansicht des Finanzamtes gefolgt werden, wenn diese…

UFSW RV/2330-W/02Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft zwischen Gesellschafter einer GmbH und der Gesellschaft; Teilwertabschreibung einer Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…sanierungsbedürftig war. Es liegt daher nach Ansicht der Betriebsprüfung ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts vor, da diese rechtliche Gestaltung im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg als ungewöhnlich und unangemessen erscheint, und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet. …

UFSW RV/1347-W/02Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten - Stiftungsmodell / Steuergestaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.06.2005Teil 1/2

…kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt - gem. Abs. 2 der zitierten Gesetzesstelle - ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen…

UFSW RV/1915-W/04Kapitalertragsteuer auf Dividenden - Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie und Lizenzzahlungen im Konzern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2006

…1: Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Abs. 2 - Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu…

UFSL RV/0308-L/07Gründung einer operativen Gesellschaft und einer Finanzierungsgesellschaft ist kein Mißbrauch gem. § 22 BAO zur Lukrierung einer IZP.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Unbestritten ist, dass nicht die Neugründung der Bw. der Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie im Jahr 2004 hinderlich ist (wie ursprünglich von der Abgabenbehörde erster Instanz vertreten)…

UFSW RV/0022-W/04Schenkung einer Liegenschaft an die Ehegattin als Scheingeschäft, Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2004

…von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Da in der Berufungsentscheidung vom 18. Dezember 2003 auf Grund eines Irrtums versehentlich über die Einkommensteuer für das Jahr 1988 nicht abgesprochen wurde, hatte gegenständlicher Bescheid zu ergehen. Bezüglich des Sachverhaltes und…

UFSW RV/0001-W/021. Schenkung einer Liegenschaft an die Ehegattin als Scheingeschäft 2. Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes 3. Zeitpunkt des Entstehens der Umsatzsteuerschuld, Zeitpunkt der Leistungserbringung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2003

…kann die Abgabepflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben gemäß § 22 Abs. 2 BAO so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen…

UFSW RV/1533-W/02Beteiligungsbefreiung nach § 63 BewG, Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…rückgeschüttet und von dieser als steuerfreie Inlandsdividende an die Investoren weitergeleitet werden sollen. Dieses in der Zwischenschaltung der X.Ltd. bestehende Steuervermeidungsmodell wurde von der Abgabenbehörde im Rahmen einer bei der EM durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im…

UFSW RV/1524-W/02Beteiligungsbefreiung nach § 63 BewG, Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…rückgeschüttet und von dieser als steuerfreie Inlandsdividende an die Investoren weitergeleitet werden sollen. Dieses in der Zwischenschaltung der X.Ltd. bestehende Steuervermeidungsmodell wurde von der Abgabenbehörde im Rahmen einer bei der EM durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im…

UFSW RV/0257-W/02Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten durch Zwischenschaltung einer Domizilgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2005

…kann die Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben gemäß § 22 Abs. 2 BAO so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen…

UFSF RV/0304-F/03Zurechnung des steuerlichen Ergebnisses bei Einschaltung einer Handelsanstalt in Liechtenstein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.03.2005Teil 1/2

…besagt: (1) Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. (2) Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen…

UFSW RV/0847-W/02Veräußerung gestifteter Gesellschaftsanteile kurz nach dem Stiftungsakt; Zurechnung an den Stifter und nicht an die Privatstiftung bei Missbrauch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2004Teil 1/3

…Stifter jedenfalls im Widerspruch stehen würde. 4. Steuerrechtliche Würdigung 4.1. Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeit Nach herrschender Lehre und Judikatur ist der Steuerpflichtige grundsätzlich nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes so einzusetzen, dass er die geringste Steuerbelastung erzielt. Dies gilt sogar dann…

UFSW RV/0847-W/02Veräußerung gestifteter Gesellschaftsanteile kurz nach dem Stiftungsakt; Zurechnung an den Stifter und nicht an die Privatstiftung bei Missbrauch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2004Teil 2/3

…mit Einkünften iSd § 31 EStG 1988 von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Gem § 22 BAO idfd Streitjahr gF kann die Abgabepflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nicht umgangen oder gemindert werden, wobei bei Vorliegen eines Missbrauches die Abgaben so zu erheben sind…

UFSK RV/0231-K/05Verdeckte freigebige Zuwendung durch Missbrauch gemäß § 22 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2006

…Lebenden (...) von Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten (...). Die Befreiung ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, für die die Steuerschuld vor dem 1. Juli 2002 entsteht (...). Endlich ist noch in § 22 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) normiert, dass durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht nicht…