…dass im gegenständlichen Fall ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 22 BAO vorliegt, konnte durch die in der Berufung vorgebrachten Argumente nicht entkräftet werden. Es wurden auch keine neuen Tatsachen vorgebracht, welche darstellen, dass nicht durch Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht umgangen werden…
…eigene GmbH" mit Aufschlägen von 2% - 4%. Damit wurde gleichzeitig die Frage nach der Gewinnabsicht aufgeworfen. Die personelle Verquickung liegt auch dem in der Berufungsverhandlung vorgebrachten Missbrauchsargument zu Grunde. § 22 BAO lautet: Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht…
…1 und 2 lauten: Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Mißbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen…
… 22 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben…
…des Kaufvertrages mit der der Berufungsführerin nicht mehr berechtigt gewesen ist. Sie hat daher über das Grundstück verfügt. Sie hat somit eine ihr sich bietende Marktchance genutzt. Die daraus sich ergebenden Einkünfte sind daher der Berufungsführerin zuzurechnen. Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts…
… 22 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben…
…H.GmbH ist. In einer derartigen Gestaltung könnte ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes gemäß § 22 BAO erblickt werden (vgl. VwGH vom 31. März 2005, Z. 2000/15/0117). Es kann somit im Ergebnis der Rechtsansicht des Finanzamtes gefolgt werden, wenn diese…
…sanierungsbedürftig war. Es liegt daher nach Ansicht der Betriebsprüfung ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts vor, da diese rechtliche Gestaltung im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg als ungewöhnlich und unangemessen erscheint, und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet. …
…kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt - gem. Abs. 2 der zitierten Gesetzesstelle - ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen…
…1: Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Abs. 2 - Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu…
…Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Unbestritten ist, dass nicht die Neugründung der Bw. der Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie im Jahr 2004 hinderlich ist (wie ursprünglich von der Abgabenbehörde erster Instanz vertreten)…
…von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Da in der Berufungsentscheidung vom 18. Dezember 2003 auf Grund eines Irrtums versehentlich über die Einkommensteuer für das Jahr 1988 nicht abgesprochen wurde, hatte gegenständlicher Bescheid zu ergehen. Bezüglich des Sachverhaltes und…
…kann die Abgabepflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben gemäß § 22 Abs. 2 BAO so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen…
…rückgeschüttet und von dieser als steuerfreie Inlandsdividende an die Investoren weitergeleitet werden sollen. Dieses in der Zwischenschaltung der X.Ltd. bestehende Steuervermeidungsmodell wurde von der Abgabenbehörde im Rahmen einer bei der EM durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im…
…rückgeschüttet und von dieser als steuerfreie Inlandsdividende an die Investoren weitergeleitet werden sollen. Dieses in der Zwischenschaltung der X.Ltd. bestehende Steuervermeidungsmodell wurde von der Abgabenbehörde im Rahmen einer bei der EM durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im…
…kann die Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben gemäß § 22 Abs. 2 BAO so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen…
…besagt: (1) Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. (2) Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen…
…Stifter jedenfalls im Widerspruch stehen würde. 4. Steuerrechtliche Würdigung 4.1. Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeit Nach herrschender Lehre und Judikatur ist der Steuerpflichtige grundsätzlich nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes so einzusetzen, dass er die geringste Steuerbelastung erzielt. Dies gilt sogar dann…
…mit Einkünften iSd § 31 EStG 1988 von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Gem § 22 BAO idfd Streitjahr gF kann die Abgabepflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nicht umgangen oder gemindert werden, wobei bei Vorliegen eines Missbrauches die Abgaben so zu erheben sind…
…Lebenden (...) von Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten (...). Die Befreiung ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, für die die Steuerschuld vor dem 1. Juli 2002 entsteht (...). Endlich ist noch in § 22 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) normiert, dass durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht nicht…