…wie oben dargelegt, als wirtschaftliche Gesellschafterin der C GmbH anzusehen war - hinfällig. Zusammenfassend gesehen war es somit nicht rechtswidrig, wenn das Finanzamt die in Rede stehenden Mehrerlöse dem Grunde nach der Bw. nach Maßgabe ihrer Beteiligung als ihr zugeflossen gewertet hat. Im Hinblick auf die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adresse, vertreten durch RA Dr. Denifl Stefan, 6850 Dornbirn, Marktplatz 10, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Vorschreibung gemäß § 95 Abs. 5 EStG 1988 der Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a…
…m² herangeführt wurden. Im Jahr 1993 war dieser allerdings aufgrund der zwischenzeitigen Valorisierung bereits auf 22,20 S/m² angestiegen. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass die durch die Anhebung des EVB erzielten Mehrerlöse von rd. 6.500,- S jährlich einer angemessenen Vereinbarung nach § 4…
…ErfNr1) durchgeführt, die 1%ige Gesellschaftsteuer im Betrag von € 3.357.907,50 ermittelt und entrichtet. Hinsichtlich des Mehrerlöses aus dem Aktienverkauf erfolgte die Selbstberechnung am 14. Oktober 2009 (zu ErfNr2) und wurde die mit € 24.512,24 ermittelte Gesellschaftsteuer abgeführt. Mit Antrag…
…werden. Sollten die Erlöse aus dem Verkauf der "Poolliegenschaften" die Verbindlichkeiten übersteigen, so war vereinbart, dass das Bankenkonsortium berechtigt ist, die Mehrerlöse zu vereinnahmen. "Reichen die Verwertungserlöse zur Abdeckung dieser Konten nicht aus, so ist das Bankenkonsortium nicht berechtigt, gegen die Verlassenschaft nach Herrn P.…
…werden. Sollten die Erlöse aus dem Verkauf der "Poolliegenschaften" die Verbindlichkeiten übersteigen, so war vereinbart, dass das Bankenkonsortium berechtigt ist, die Mehrerlöse zu vereinnahmen. "Reichen die Verwertungserlöse zur Abdeckung dieser Konten nicht aus, so ist das Bankenkonsortium nicht berechtigt, gegen die Verlassenschaft nach Herrn P…
…BP ermittelte Mehrerlöse): 1998: ATS 140.741,-- 1999: ATS 105.833,-- 2000: ATS 100.442,--. Auf Grund von Einwendungen des steuerlichen Vertreters der Bw. wurde der das Jahr 1998 betreffende Mehrerlös um ATS 20.741,-- gekürzt. Die die beiden übrigen Jahre betreffenden Mehrerlöse wurden auf…
…idgF, im Betrag von € 3.357.907,50 ermittelt und diese entrichtet. Des Weiteren erfolgte hinsichtlich des Mehrerlöses aus dem Aktienverkauf in Höhe von € 2.451.224 eine Selbstberechnung am 14. Oktober 2009 (zu ErfNr2); die 1%-ige Gesellschaftsteuer wurde mit € 24…
…idgF, im Betrag von € 3.357.907,50 ermittelt und diese entrichtet. Des Weiteren erfolgte hinsichtlich des Mehrerlöses aus dem Aktienverkauf in Höhe von € 2.451.224 eine Selbstberechnung am 14. Oktober 2009 (zu ErfNr); die 1%-ige Gesellschaftsteuer wurde mit € 24…
…4 "Aufwand USt Kalkulationsdifferenzen" ausgeführt: Mangels Aussichtslosigkeit der Einforderung der veruntreuten Entgelte, kann die Umsatzsteuer als außerbetrieblicher Aufwand bei der steuerlichen Gewinnermittlung in Abzug gebracht werden. Eine Hinzurechnung der nachkalkulierten Mehrerlöse iHv. jährlich € 85.000,-- ist bei der Gewinnermittlung der GmbH nicht erfolgt (siehe…
…verwendeten Mittel nicht zu Recht erfolgt sei. Demzufolge seien die von der Bp festgestellten Mehrerlöse auch nicht zu Recht als verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter B. behandelt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt steht fest. Allgemeines Die Bw betreibt eine Pizzeria in der…
…verwendeten Mittel nicht zu Recht erfolgt sei. Demzufolge seien die von der Bp festgestellten Mehrerlöse auch nicht zu Recht als verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter B. behandelt worden und weiters sei die vorgeschriebene Kapitalertragsteuer für den Streitzeitraum 1993 - 1995 aufzuheben. Über die Berufung wurde erwogen…
…des Geschäftsführers B. verwendeten Mittel nicht zu Recht erfolgt sei. Demzufolge seien die von der Bp festgestellten Mehrerlöse auch nicht zu Recht als verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter B. behandelt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gegenständlicher Streitpunkt ist dem im Vorverfahren ähnlich. Der zu…
…ungeklärten Herkunft der für die Einlagen des Geschäftsführers B verwendeten Mittel, nicht zu Recht erfolgt ist. Demzufolge wurden die von der BP festgestellten Mehrerlöse bzw. Mehrgewinne auch nicht zu Recht als verdeckte Ausschüttung (1993: ATS 776.939,00; 1994: ATS 696.684,00 und 1995:…
…festgestellten verdeckten Ausschüttungen dem Gesellschafter und Geschäftsführer B zugeflossen sind. Auch sei laut vorliegender Bestätigung die auf die verdeckten Ausschüttungen entfallende Kapitalertragsteuer von diesem übernommen worden. Demzufolge seien die von der BP festgestellten Mehrerlöse bzw. Mehrgewinne zu Recht als verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter B…
…bzw. die Bareinlagen im Jahr 1999 auf dem vorgelegten Sparbuch nicht einmal ansatzweise erweisen konnte, ist der vom Prüfer festgestellte Vermögenszuwachs ungeklärt geblieben. In Bezug auf die Körperschaftsteuer 2000 sind die vom Prüfer ermittelten Mehrerlöse, soweit diese die von der Bw erklärten Umsätze übersteigen, als…
…des Geschäftsführers B verwendeten Mittel, nicht zu Recht erfolgt ist. Demzufolge wurden die von der BP festgestellten Mehrerlöse bzw. Mehrgewinne auch nicht zu Recht als verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter B behandelt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, 13. Jänner 2009 …
…werden hingegen nicht in Frage gestellt. Die Abgabenbehörde hat in einem anhand des übrigen Akteninhaltes durchaus schlüssig erscheinenden Verfahren offensichtlich bisher nicht erklärte Mehrerlöse für die Veranlagungsjahre 2001 und 2002 festgestellt. Dass die Nichterklärung von Teil-Umsätzen im Rahmen der Jahreserklärungen eine objektive Verletzung der…
…Die Überschreitung sei im Jahr 2000 auf eine Nachbuchung von Mehrerlösen in der Höhe von 252.500,00 S im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses und in den Jahren 2001 und 2002 auf eine Umbuchung des Wareneinsatzes auf Schadensfall im Betrag von 373.309,02…
…zusätzlicher Wareneinsatz in den Buchhaltungsunterlagen feststellbar sein, kann nicht nachvollzogen werden. Zwar bedurfte es, um die von der Betriebsprüfung hinzugerechneten Mehrerlöse zu erzielen, auch eines entsprechenden Wareneinsatzes, den die Betriebsprüfung im Übrigen im Rahmen der Schätzung ohnehin berücksichtigt hat. Es liegt aber auf der Hand…