Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der J A, Adresse, vom 21. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 19. Juni 2012 betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Abgabepflichtige…
…der spezifischen Wissensvermittlung nicht gebraucht werden, während es für den Beruf der (Volksschul-)Lehrerin sicherlich interessant ist, die im Wege der Mediatoren-Ausbildung behandelten Themen zu kennen: Dass dies jedoch nicht nur für den Lehrerberuf interessant ist, sondern für jeden, der in seinem Beruf mit…
…Punkt 2. des Vertrages bzw. ergänzende Tätigkeitsbeschreibung der I- GmbH vom 13. Februar 2007). Im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 machte die Bw. bei ihren nichtselbständigen Einkünften (ua.) Ausgaben für eine Mediatorenausbildung iHv. insgesamt € 4.735,-- als Werbungskosten geltend. Diese Ausbildung, welche…
…Einkommensteuerbescheid 2006 erkannte das Finanzamt diese Kosten nicht an. Der Bw. erhob mit Schriftsatz vom 29. April 2008 das Rechtsmittel der Berufung mit folgender Begründung: "Kosten der 'Mediatorenausbildung - außergerichtliche Konfliktvermittlung' Aufgrund des Österreichischen Reichsgesetzes vom 21. 9 .1869, RGB1.150 und des Art. 12 Abs…
…BAO aufgehoben. In dem mit selben Datum erlassenen neuen Sachbescheid wurden die streitgegenständlichen Aufwendungen mit der Begründung nicht als Werbungskosten anerkannt, bei der Mediatorenausbildung handle es sich weder um eine Fortbildung noch um eine Ausbildung. In der fristgerecht eingebrachten Berufung wurde dargelegt, der Bw. habe…
…dass die Ausbildung zum Mediator nicht verpflichtend, aber stark vom Unternehmen gewünscht worden sei. Genau die Mediatorenausbildung mache den Unterschied für die Bewerbung auf die Position des Customer Managers, welche er vor zwei Wochen abgeschickt habe. Möglicherweise hätte er bei Nichtabsolvierung des Mediatorenlehrganges seinen Arbeitsplatz…
…Beschäftigungsausmaß sich jährlich verändern auch verschlechtern kann, hätte, wäre die Entscheidung eine Mediatorenausbildung zu machen, sowohl unter dem Aspekt ein zweites Standbein als Existenzsicherung als auch eine breitere Ausbildung für ihren Lehrberuf zu erlangen, motiviert gewesen. Da die Bw. jedes Schuljahr erneut vor der Tatsache…
…Zeit der Ausbildungsmaßnahme ausgeübte Tätigkeit. Die gegenständliche Ausbildung zur Mediatorin ermöglicht eine Berufsausübung. Wie oben bereits dargelegt steht die Mediatorenausbildung nicht im Veranlassungszusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit der Berufungswerberin. Zudem ist der Beruf der Notariatsangestellten nicht verwandt mit dem einer Mediatorin. Es werden diese Tätigkeiten…
…eine höhere Position wie z.B. eine Managementposition an und sehe auch hier die Notwendigkeit ihrer Ausbildung -Zudem setze sie mit dieser Fortbildung den Grundstein um die Mediatorenausbildung absolvieren zu können Weiters legte die Berufungswerberin eine Bestätigung ihrer Arbeitgeberin vor, wonach ihre Ausbildung im Bereich…
…Rolle spielt - z.B. bei mir in der Mitarbeiterführung zu einem Lehrmädchen, ... Ich habe diesen Lehrgang natürlich vor allem auch in Hinblick auf meine Mediatorenausbildung gemacht, um wohlgeformte Ziele für die es sich für Konfliktparteien einzutreten lohnt, zu formulieren. Der Einzelne steht im System im…
…Weiters wird festgehalten, dass der Entschluss an der Mediatorenausbildung teilzunehmen nicht auf Betreiben Ihres Arbeitgebers erfolgte und daher auch kein Kostenzuschuss geleistet wurde bzw. für von Ihnen geleistete Mediationstätigkeit keine zusätzliche Entlohnung erfolgt." In ihrem dagegen gerichteten Antrag auf Vorlage ihrer Berufung an die Abgabenbehörde…
…Instanz. Im Vorlageantrag wird ergänzend vorgebracht: Die Bw. habe sich aus zwei Gründen dazu entschlossen, eine Mediatorenausbildung zu absolvieren: 1. Sie wolle für sich die Möglichkeit eröffnen, später allenfalls den Beruf einer Mediatorin zu ergreifen, wenn in näherer Zukunft der Tätigkeitsbereich der Mediation auch in…
…Bildungsberater, Brandschutzbeauftragte usw. übernehmen. Er könne aufgrund seiner Mediatorenausbildung als Vertrauenslehrer aktiv sein und sich damit seinen Arbeitsplatz sichern. Im Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2003 vom 23. Juni 2005 werden die beantragten Werbungskosten um die Mediationsseminarkosten und die damit in Verbindung stehenden Fahrtkosten gekürzt…
…Finanzamt die Kosten im Zusammenhang mit dem Besuch des Basislehrganges zum Mediator nicht als Werbungskosten. Begründend führte es Folgendes aus: "Die Aus-/Fortbildungskosten iZm der Mediatorausbildung können (derzeit) nicht anerkannt werden, da Sie laut persönlichen Angaben vom 28.04.2011 diesen Kurs iZm der geplanten…
…1999, 97/15/0148, 25.6.2000, 85/14/0134). Wenn die Berufungswerberin ihre Mediatorenausbildung abgeschlossen hätte und in der Folge tatsächlich einen Gesamtüberschuss aus dieser Tätigkeit erzielen würde, würde dies ein rückwirkendes Ereignis darstellen, das zu Bescheidänderungen gemäß § 295a BAO der Jahre führe, in…
…gleichen Lehrgang wie ich besucht, sich in der Folge unter Hinweis darauf um einen Führungsposten beworben und diesen mittlerweile auch erhalten. Seinen Erfolg führt er zumindest teilweise auf die Mediatorenausbildung zurück, da er beim Hearing ein Rollenspiel (Mitarbeitergespräch) durchzuführen hatte. Mir gegenüber hat er mitgeteilt…
…Gesetze zu vollziehen hat. Der Verweis des Berufungswerbers auf die Berufungsentscheidung des UFS, GZ RV/0344-G/07, in der einer Projektmanagerin die Aufwendungen für eine Mediatorenausbildung als Werbungskosten gewährt wurden, ist nicht zielführend, da ihre Tätigkeiten nach den Ausführungen in der Berufungsentscheidung z.B…
…der Mediatoren begründete die Bw in einer Anfrage damit, dass die Eintragung wiederum mit Kosten verbunden gewesen wäre und zudem die Mediatorenausbildung in Mode geraten sei und bei der Vielzahl an Mediatoren es - insbesondere am Land - nahezu aussichtslos sei, die Mediation erwerbsmäßig auszuüben. 10) Wie…
…eine angemessene Unterrichtsdauer, sowie die Verpflichtung zur Ablegung einer Abschlussprüfung. Eingehende Erhebungen hätten im Berufungsfall ergeben, dass die Mediatorenausbildung von T. in Wochenendblockseminaren jeweils von Freitag bis Sonntag in keiner öffentlichen bzw. mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bildungseinrichtung stattgefunden habe. Daher könne nicht von einer ordentlichen Berufsausbildung…
…für die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater, die etwa 3 Jahre dauere oder für die Mediatorenausbildung. Vorgelegt wurde auch die Zahlungsbestätigung vom 28. Juni 1999 über die Anmeldung zum NLP-Practitioner-Diplomkurs in Höhe von 32.500,00 ATS. Weiters wurde eine Seite 12 mit…