RIS AI
581 Treffer2083 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0219-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen - Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.06.2004

…Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000 Stück "rückzahlbarer Vorzugsaktien" mit einem…

UFSF RV/0220-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.06.2004

…Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000…

UFSF RV/0304-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.06.2004

…Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000 Stück "rückzahlbarer Vorzugsaktien" mit einem…

UFSF RV/0205-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.06.2004

…Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000…

UFSF RV/0218-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2004

…Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000 Stück "rückzahlbarer Vorzugsaktien" mit einem…

UFSF RV/0217-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2004

…Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000 Stück "rückzahlbarer Vorzugsaktien" mit einem…

UFSF RV/0216-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2004

…Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000 Stück "rückzahlbarer Vorzugsaktien" mit einem…

UFSS RV/0164-S/03EACC - VTH - Anlagemodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2012Teil 1/2

… sie sei am 18. Dezember 1990 als International Business Company (IBC) registriert worden. Die EACC habe ein genehmigtes Kapital von US $ 100,010.000,-- und zwar bestehend aus US $ 20,000.000,-- "rückzahlbare Vorzugsaktien" ("redeemable preferred shares") mit einem Nominalwert von je US…

UFSS RV/0163-S/03EACC - VTH - Anlagemodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2012Teil 1/2

… sie sei am 18. Dezember 1990 als International Business Company (IBC) registriert worden. Die EACC habe ein genehmigtes Kapital von US $ 100,010.000,-- und zwar bestehend aus US $ 20,000.000,-- "rückzahlbare Vorzugsaktien" ("redeemable preferred shares") mit einem Nominalwert von je US…

UFSW RV/2523-W/08Beweismittelbeschaffungspflicht bei geleisteten Vorauszahlungen an eine ausländische Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011Teil 1/2

…Anforderung erbringen werde: service of setting up the company (die Gesellschaft finanziell aufrichten bzw. auf die Beine bringen); setting up and running full back-office (z.B. Buchhaltung und Rechnungsprüfung, Übersetzungsdienstleistungen, Sekretariat und andere Dienstleistungen); Management of Information exchange between the Client and the Service…

UFSW RV/1097-W/03Behauptet der Abgabepflichtige die Geschäftsleitung einer juristischen Person mit Sitz im Inland befinde sich im Ausland, hat er dies im Rahmen der ihn treffenden Beweisvorsorgepflicht für Auslandssachverhalte entsprechend nachzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2007

…Einkauf, Vertrieb, Marketing, Werbung, Transport, Finanzierung und Management. Die S habe keine der angeführten Funktionen übernommen, was im Bp-Bericht ausführlich dokumentiert sei. Die einzige Funktion der S liege darin, eine österreichische Firma zu sein. Daraus folge, dass die Gewinnkorrektur nach den Grundsätzen der OECD…

UFSL RV/1258-L/09Sicherstellungsauftrag betreffend eine Limited Liability Company mit Sitz in Malta und Ort der Geschäftsleitung in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2010Teil 1/2

…2007 von mehreren Postämtern in Österreich und Deutschland. Bei der Firma L, Malta, handelt es sich zweifelsfrei um eine International Trading Company (Offshore-Gesellschaft), wie es auch aus den vorgelegten Steuererklärungen ersichtlich ist. Der Ort der Geschäftsleitung befindet sich daher zweifelsfrei in Österreich, sodass nach …

UFSL RV/0500-L/05Verdeckte Ausschüttung und Vorschreibung von Kapitalertragsteuer bei einer Private Limited Company, die nicht im Firmenbuch eingetragen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2005

…Abtretung an die Firmen von P. L. (PC ltd., CPM, CPM Secretary ltd., CPM Management ltd. oder CPM Director ltd.) erfolgt, welche die Anteile treuhandschaftlich verwalteten. P. L. manage für diese Limiteds das Postservice (einmal wöchentliche Weiterleitung der Briefe, welche an die britische Adresse zugestellt…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

… Antwort der Bw. auf diese Frage: Die Direktoren und das Management seien aus anderen Geschäftsfällen teilweise seit mehreren Jahren bekannt gewesen. Die Gesellschaft selbst sei unter Mitwirkung der DP-PS zur Entwicklung und Vermarktung einer Internethandelsplattform für nicht börsennotierte Schuldverschreibungen insbesondere auch Mezzaninkapital gegründet worden…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…dass es inzwischen zu einer Veränderung der Eigentumsverhältnisse und des Managements gekommen sei und daher die Beschaffung von Unterlagen von deren Goodwill abhängig sei. Punkt I.5 des Vorhaltes: Steuerliche Erfassung der an die CAL gezahlten Zinsen a) Nach den Angaben während der Betriebsprüfung und…

UFSW RV/0687-W/071. § 162 BAO iZm Provisionszahlungen an eine Domizilgesellschaft auf den Bahamas; 2. Eine Web-Site ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut, weshalb eine AfA zusteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2009Teil 2/2

…am 4. Dezember 1998 mit einem Kapital von 5.000,00 Dollar auf den Bahamas in das dortige Handelsregister eingetragen worden, wobei es sich der Rechtsform nach um eine "International Business Company", dh um eine "offshore GmbH nach Landesrecht" handelt. Angaben über Gesellschafter/Direktoren waren…

UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 2/2

…seien die Zinsen der Bw. zuzurechnen und die Aufwendungen der Z Finance Ltd., die nach Ansicht der Betriebsprüfung nur die üblichen Kosten (management free, company tax etc.) für eine Oasengesellschaft darstellen, und somit im Zusammenhang mit Zinserträgen in Österreich nicht angefallen wären, nicht zu berücksichtigen…

UFSL RV/0135-L/02Die Zwischenschaltung einer Domizilgesellschaft ist nicht eine Frage der missbräuchlichen Gestaltung sondern eine Frage der sachgerechten Zurechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2003Teil 1/2

…Auslegungen), Dienstreisen zur Kundenbetreuung (Problem Management, Auftragsvorabklärung) durchgeführt. Die Bezahlung erfolgte meistens mittels Verrechnungsscheck, zu Beginn durch Überweisung nach St. H. auf das auf den Rechnungen angegebene Schilling-Konto. Die Schecks wurden teils nach St. H. an die Adresse der P-Ltd. Company gesandt, teils…

UFSW RV/3632-W/11Abzugsfähigkeit eines Coaching-Seminars und einer Studienreise
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…war der Erwerb von Fachliteratur erforderlich. 2. China Summer School 2009 Zielsetzung der Teilnahme an der China Summer School 2009 war die Qualifizierung für Asien und speziell für China in Hinblick auf eine internationale Management-Tätigkeit. Ausgerichtet wurde die China Summer School von der Eurasia…

UFSW RV/1261-W/04Nichtanerkennung der Zahlungen für zwei erfundene Marktstudien England und Brasilien an eine englische Limited
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2009Teil 2/3

…betreffend die G-Ltd. und verwies auf die Unterlage "Company Appointments"(AB Seite 246f) und darauf, dass sowohl Ing. GL als auch Dipl. Ing. KG sowie CG, dieser mit der selben Adresse in London wie laut Korrespondenz für die C-Management-Ltd. und die C…