…dass der forstwirtschaftliche Gewinn nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 der zitierten LuF-PauschVO 2001, somit in Form einer Teilpauschalierung unter Anwendung eines Betriebsausgabensatzes von 70% der Forsteinnahmen zu ermitteln war (lt. Aktenlage Minderungszahl 56 für Fichte der Bonität 7) und auch tatsächlich auf…
…jenes Betriebsausgabenpauschale abzuziehen, welches der Art der Kalamitätsnutzung entspricht. Dies ist bei Selbstschlägerung der Prozentsatz gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 LuFPauschVO. Dass eine Berechnung nach anderen Grundsätzen demnach nicht in Betracht kommt, wird auch in der Literatur vertreten (vgl. Jakom/Kanduth-Kristen EStG § 37…
Die vorgebrachten Gründe, nämlich dass die Zukäufe aus betriebswirtschaftlicher Sicht als Investitionen in das Anlagegut Holz notwendig seien, etwa weil sich die zugekauften Flächen in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Waldbesitz bzw. auch zu seinem Sägewerksbetrieb befänden, sodass ein effizienterer Einsatz von Erntemaschinen erfolgen könne, bzw…
…bislang kaum erörterte Frage, was unter "Pachtzinsen" im Sinne des § 13 Abs. 1 und Abs. 2 LuF PauschVO 2001 zu verstehen ist, von grundsätzlicher Bedeutung ist. In diesem Zusammenhang war auch von Amts wegen die verspätet beantragte mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen. B. Berufungspunkte 1. Sozialversicherungsbeiträge Unstrittig…
…Strittig ist, ob die Zahlungen für das Lokal als nach § 13 Abs. 2 LuF PauschVO 2001 gewinnmindernd anzusetzende "bezahlte Pachtzinse"anzusehen sind. Der vom Finanzamt herangezogene § 1090 ABGB lautet: "Der Bestandvertrag wird, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen läßt, ein…
…Berufungsfall unter anderem fest, dass die Champignonzucht der Berufungswerberin unter Gartenbau im Sinne des § 5 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (in der Folge abgekürzt als LuF PauschVO 2001), BGBl Nr…
…der Prüfer die Beurteilung, dass bis zum Jahr 2005 von Einkünften aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb ausgegangen werden könne. In der LuF PauschVO 2001 (gültig bis einschließlich 2005) habe es keine Regelung zur Zimmervermietung gegeben, sondern nur eine Aussage in den EStR 2000, Rz 4193…
… 4 der Verordnung des Bundesmininsters für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF PauschVO 2006) BGBl II 2005/258. Für das Jahr 2006 reichten sie die Steuererklärung samt Beilagen beim Finanzamt ein. In der Beilage erläuterten…
…Berufung gegen den (neuen) Sachbescheid: a) Außergewöhnlicher Ernteschaden: Gemäß § 7 der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (in der Folge: LuF PauschVO 2006) sind bei Ertragsausfällen durch außergewöhnliche Ernteschäden wie Dürre, Hochwasser oder Hagelschlag…
…und Forstwirtschaft (LuF PauschVO 2001), BGBl. II Nr. 54/2001 i. d. F. BGBl. II Nr. 416/2001 ermittelt. Einnahmen aus Weinverkäufen (einschließlich Entnahmen) wurden im Jahr 2004 € 59.618,14 erzielt, woraus sich unter Ansatz des Betriebsausgabenpauschales nach der LuF PauschVO 2001 von…
…3 EStG 1988 zu ermitteln, die Anwendung des § 17 EStG 1988 in Bezug auf die LuF PauschVO kommt diesfalls - auch nicht für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft, sollte man diesen als eigenen Betrieb ansehen - in Betracht. 3.1.3.1. Umsatzsteuerrecht folgt grundsätzlich Einkommensteuerrecht…
…in der gegenständlichen Sachverhaltskonstellation somit einen Teil seines Weins - nämlich jenen, den er in Gebinden ab Hof der mittels Zustellung an Konsumenten (Nichtunternehmer) oder an andere Unternehmer verkauft - als Landwirt und unterliegt damit der Pauschalregelung. Den anderen Teil seines Weins - nämlich jenen, den er glas-…
…Art der Gewinnermittlung nur jene Einnahmen und Ausgaben der Vollpauschalierung iSd. § 2 Abs. 1 LuFPauschVO unterliegen, die aus der regelmäßigen Nutzung des bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Vermögens resultieren. Demnach kann die Verwertung von organischen Abfällen (z.B. Schnittgut) aus selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen…
…Forstwirtschaft vor, die im Fall der Anwendung der LuF PauschVO 2006 im Rahmen der Vollpauschalierung abpauschaliert sind. Im zweiten Fall (Unterschreiten der 24.200-Euro-Grenze) gilt diese Tätigkeit als Nebentätigkeit des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs und führt zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wobei…
…sei, das Geld also wieder in die Ersatzinvestition geflossen sei. Die Pauschalierung sei auf Jahre hinaus zu sehen, nicht nur auf ein Jahr. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt ist unstrittig: Der Bw. nimmt als Landwirt die Vollpauschalierung in Anspruch (LuF PauschVO 2001; BGBl…
…2 LuF PauschVO 2006 | 35.072,72 € | Davon 39% gemäß § 2 Abs. 1 LuF PauschVO 2006 | 13.678,38 € | Abzüglich bezahlte Pachtzinse gemäß § 13 Abs. 2 LuF PauschVO 2006 | -700,00 € | Abzüglich entrichtete Sozialversicherungsbeiträge | -4…
…dass diese im Rahmen der landwirtschaftlichen Urproduktion angefallen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 2 Abs. 1 der LuF PauschVO 2001, BGBl II 54/2001, idF BGBl II 2001/146 kann bei einem Einheitswert eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bis zu 65.500 Euro…
…verpflichtet ist noch freiwillig Bücher führt, nach den Bestimmungen der jeweils geltenden VO ermittelt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 der VO sind, wenn der forstwirtschaftliche (Teil)Einheitswert den Betrag von 11.000,00 Euro übersteigt, von den Betriebseinnahmen pauschale Betriebsausgaben abzuziehen (erster Satz). . . . . . Die Bw…
…Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF PauschVO 2006, BGBl. II 2005/258) ermittelt wurden. In der Beilage zur elektronisch eingebrachten Einkommensteuererklärung machte er unter der Kennzahl 9820 Ausgedingelasten in Höhe von 21.735,74 € gewinnmindernd geltend (§ 13 Abs. 2 LuF PauschVO 2006)…
…der Einkommensteuer. § 13 Abs. 2 der LuF PauschVO 2006 sieht bei der Gewinnermittlung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach Durchschnittssätzen gewinnmindernde Beträge vor und lautet: Der sich nach Zurechnung gemäß Abs. 1 ergebende Betrag ist um den Wert der Ausgedingelasten (Geld- und Sachleistungen), um Beiträge…