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UFSW RV/1041-W/05Lohnzetteldaten der IAF-Service GesmbH als geeignete Besteuerungsgrundlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2005

…korrigierten Lohnzettel zu übermitteln. M) Mit Telefax vom 17. März 2005 übermittelte die IAF-Service Ges. mbH. hinsichtlich der Lohnzetteldaten des Bw. folgende Antwort: Zu dem vom Masseverwalter ausgestellten Lohnzettel könne keine Erklärung abgegeben werden, weil Leistungen für diesen Monat bei der IAF-Service Ges…

UFSW RV/0422-W/06Richtigkeit der elektronisch übermittelten Lohnzetteldaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2007

…die Berufung mittels Berufungsvorentscheidung unter Verweis auf dieses Telefonat und darauf ab, dass die Überprüfung der Lohnzetteldaten zu keinem anderen Spruch des angefochtenen Bescheides geführt habe. Nach Einbringung eines nicht näher begründeten Vorlageantrages richtete das Finanzamt an die Bw. ein Ergänzungsansuchen, in dem die Bw…

UFSW RV/2403-W/12Ermittlung der Jahreseinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anhand von zwei wiederholt bestätigten Lohnzetteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 8. April 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…

UFSW RV/0726-W/08Unzulässigkeit einer Berufung nur gegen Begründungselemente eines Steuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2008

…= € 1.954,40 plus Sonderzahlung Juni und November, Leistungsprämie, zusammen also € 2.529,28 ausgewiesen und bestätigt, führte der Berufungswerber weiter aus: "Aus den Lohnzetteldaten in der Begründung zu den Einkommensteuerbescheiden vom 17. April 2007 und davor ist die Doppelerfassung des Lohnzahlungszeitraumes…

UFSG RV/0201-G/05Berechtigung zur Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich des Alleinverdienerabsetzbetrages im Zuge einer Nachbescheidkontrolle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2006

…weist das Finanzamt im Wesentlichen darauf hin, dass der jeweilige Sachbearbeiter der beiden Erklärungen zwar die Möglichkeit gehabt hätte, die in der Lohnzetteldatenbank vorhandenen Daten hinsichtlich der Ehegattin des Berufungswerbers "abzufragen, um daraus die Einkünftehöhe der Bw-Ehegattin kennenzulernen. Tatsächlich hat jedoch der Sachbearbeiter von…

UFSW RV/1461-W/04automatische Wiederaufnahme infolge eines neuen Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2005

…November 2004 ersuchte der unabhängige Finanzsenat die Statistik Austria um Bestätigung, dass die betreffenden Lohnzetteldaten von der Statistik Austria erst am 2. April 2004 an das Finanzamt (weiter)übermittelt wurden und das Finanzamt demzufolge erst ab diesem Zeitpunkt über die Daten verfügt hat. Mit Schreiben…

UFSW RV/3614-W/02Arbeitnehmerveranlagung - Höhe der Bezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk betreffend Einkommensteuer 2000 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 29.10.2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…

UFSW RV/1995-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) bei Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W, vom 7. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 17. März 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 sowie über die Berufung…

UFSK RV/0213-K/09Nachweis bzw. Glaubhaftmachung des Zuflusses von Einnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.Adr., (seinerzeit vertreten durch Stb1) nunmehr vertreten durch Stb2, vom 2. Mai 2007 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 des Finanzamtes X vom 11. April 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene…

UFSW RV/2829-W/02Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2003

…eines Telefonates am 8. Oktober 1998 sei dem Finanzamt bekannt geworden, dass von der Y-Versicherungsanstalt kein Lohnzettel übermittelt worden sei; die Lohnzetteldaten seien daraufhin angefordert und am 12. Oktober 1998 der Abgabenbehörde I. Instanz übermittelt worden. In seinem Vorlageantrag vom 8. November 2001 führte…

UFSG RV/0605-G/11Wiederaufnahmeantrag verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2013

…Februar 2006. Mit Bescheid vom 3. März 2006wurde dieser Bescheid gemäß § 293 BAO berichtigt. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid ist als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf…

UFSG RV/0604-G/11Verspätete Zurückziehung einer Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2013

…Mit Bescheid vom 3. März 2006 wurde dieser Bescheid gem. § 293 BAO berichtigt. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen…

UFSL RV/0046-L/11Zufluss von Insolvenz-Entgelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2012

…das Finanzamt am 29. Juni 2010 die Wiederaufnahme und erließ ebenfalls am 29. Juni 2010 einen neuen Einkommensteuerbescheid. Da in die Lohnzetteldatenbank der Abgabenbehörde erst am 3. September 2010 ein Lohnzettel der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) Service GmbH für 2009 eingespielt wurde, wurde mit Bescheid…

UFSW RV/3214-W/11Steuerpflicht eines (ausländichen) Steuerpflichtigen, der sich seit Jahren alternierend 28, 29 Tage im Ausland und (zur Berufsausübung) 2 Tage in Österreich aufhält.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…im Monat zur Unterstützung von Softwareentwicklungsprojekten in Österreich auf. Weiters ist anzumerken, dass die für 2008 übermittelten Lohnzetteldaten hinsichtlich der Anschrift und des Beschäftigungsausmaßes nicht völlig korrekt waren. Bei beiden Dienstverhältnissen handelt es sich eigentlich um Teilzeitbeschäftigungen. Da wie aus den Aufzeichnungen hervorgeht kein Anknüpfungspunkt…

UFSG RV/0542-G/11Keine Wiederaufnahme ohne Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2012

…einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 14. Februar 2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten…

UFSG RV/0541-G/11Nach Rechtskraft des Bescheides keine Zurücknahme des zu Grunde liegenden Antrags
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2012

…einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 14. Februar 2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten…

UFSG RV/0568-G/11Nach Rechtskraft des Bescheides kann ein zu Grunde liegender Antrag nicht mehr zurückgenommen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 31. Mai 2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten…

UFSG RV/0586-G/11Nach Rechtskraft des Bescheides keine Zurücknahme des zu Grunde liegenden Antrags
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2012

…einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 20. Februar 2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten…

UFSG RV/0610-G/11Keine Wiederaufnahme ohne entsprechenden Grund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2012

…einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 19. Mai 2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten…

UFSG RV/0609-G/11Keine Zurücknahme eines Antrags nach Rechtskraft des Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2012

…einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 19. Mai 2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten…