…korrigierten Lohnzettel zu übermitteln. M) Mit Telefax vom 17. März 2005 übermittelte die IAF-Service Ges. mbH. hinsichtlich der Lohnzetteldaten des Bw. folgende Antwort: Zu dem vom Masseverwalter ausgestellten Lohnzettel könne keine Erklärung abgegeben werden, weil Leistungen für diesen Monat bei der IAF-Service Ges…
…die Berufung mittels Berufungsvorentscheidung unter Verweis auf dieses Telefonat und darauf ab, dass die Überprüfung der Lohnzetteldaten zu keinem anderen Spruch des angefochtenen Bescheides geführt habe. Nach Einbringung eines nicht näher begründeten Vorlageantrages richtete das Finanzamt an die Bw. ein Ergänzungsansuchen, in dem die Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 8. April 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
…= € 1.954,40 plus Sonderzahlung Juni und November, Leistungsprämie, zusammen also € 2.529,28 ausgewiesen und bestätigt, führte der Berufungswerber weiter aus: "Aus den Lohnzetteldaten in der Begründung zu den Einkommensteuerbescheiden vom 17. April 2007 und davor ist die Doppelerfassung des Lohnzahlungszeitraumes…
…weist das Finanzamt im Wesentlichen darauf hin, dass der jeweilige Sachbearbeiter der beiden Erklärungen zwar die Möglichkeit gehabt hätte, die in der Lohnzetteldatenbank vorhandenen Daten hinsichtlich der Ehegattin des Berufungswerbers "abzufragen, um daraus die Einkünftehöhe der Bw-Ehegattin kennenzulernen. Tatsächlich hat jedoch der Sachbearbeiter von…
…November 2004 ersuchte der unabhängige Finanzsenat die Statistik Austria um Bestätigung, dass die betreffenden Lohnzetteldaten von der Statistik Austria erst am 2. April 2004 an das Finanzamt (weiter)übermittelt wurden und das Finanzamt demzufolge erst ab diesem Zeitpunkt über die Daten verfügt hat. Mit Schreiben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk betreffend Einkommensteuer 2000 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 29.10.2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W, vom 7. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 17. März 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 sowie über die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.Adr., (seinerzeit vertreten durch Stb1) nunmehr vertreten durch Stb2, vom 2. Mai 2007 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 des Finanzamtes X vom 11. April 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene…
…eines Telefonates am 8. Oktober 1998 sei dem Finanzamt bekannt geworden, dass von der Y-Versicherungsanstalt kein Lohnzettel übermittelt worden sei; die Lohnzetteldaten seien daraufhin angefordert und am 12. Oktober 1998 der Abgabenbehörde I. Instanz übermittelt worden. In seinem Vorlageantrag vom 8. November 2001 führte…
…Februar 2006. Mit Bescheid vom 3. März 2006wurde dieser Bescheid gemäß § 293 BAO berichtigt. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid ist als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf…
…Mit Bescheid vom 3. März 2006 wurde dieser Bescheid gem. § 293 BAO berichtigt. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen…
…das Finanzamt am 29. Juni 2010 die Wiederaufnahme und erließ ebenfalls am 29. Juni 2010 einen neuen Einkommensteuerbescheid. Da in die Lohnzetteldatenbank der Abgabenbehörde erst am 3. September 2010 ein Lohnzettel der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) Service GmbH für 2009 eingespielt wurde, wurde mit Bescheid…
…im Monat zur Unterstützung von Softwareentwicklungsprojekten in Österreich auf. Weiters ist anzumerken, dass die für 2008 übermittelten Lohnzetteldaten hinsichtlich der Anschrift und des Beschäftigungsausmaßes nicht völlig korrekt waren. Bei beiden Dienstverhältnissen handelt es sich eigentlich um Teilzeitbeschäftigungen. Da wie aus den Aufzeichnungen hervorgeht kein Anknüpfungspunkt…
…einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 14. Februar 2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten…
…einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 14. Februar 2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten…
…einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 31. Mai 2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten…
…einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 20. Februar 2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten…
…einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 19. Mai 2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten…
…einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 19. Mai 2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten…