Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. Dezember 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 23. November 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Wilfried Orth, gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999, Einkommensteuer für das Jahr 1999 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Wilfried Orth, gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999, Einkommensteuer für das Jahr 1999, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Gde., Adr., vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Rolf Philipp und Dr. Frank Philipp, 6800 Feldkirch, Bahnhofstraße 16, vom 12. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 26. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für…
… 84 Abs. 4 leg.cit. ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, den Inhalt und das Verfahren der elektronischen Lohnzettelübermittlung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz mit Verordnung festzulegen. In der Verordnung kann vorgesehen werden, dass sich der Arbeitgeber einer bestimmten…
…| 1.726,45 | anrechenbare Lohnsteuer | -2.119,13 | festgesetzte Einkommensteuer ger. | -393 | Berechnung der Abgabennachforderung: | | Festgesetzte Einkommensteuer | -393 | bisher festgesetzte Einkommensteuer | 524 | Abgabennachforderung | 131 Über die Berufung wurde erwogen: 1.Lohnzettelübermittlung (Fa…
…Lohnzettelübermittlung nach § 84 EStG 1988 teilte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse am 4. Februar 2008 dem Finanzamt mit, dass der Bw. im Zeitraum vom 6. - 8. Juli 2007 Krankengelder gemäß § 69 Abs. 2 EStG 1988 bezogen habe. Das Finanzamt nahm in Folge dieser erstmalig erfolgten (neuen) Lohnzettelübermittlung…
…wurden, sind als Kosten der privaten Lebensführung im Jahr 1997 gewinnerhöhend hinzuzurechnen. TZ 19 Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit 1999, 2000: Der Bw bezog lt. Lohnzettelübermittlung ab 4/1999 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der Baumeister Ad A. Nl GesmbH (In der Folge GesmbH). Lt…
…7.238,56 und am 3. Jänner 2006 € 1.034,08 von der Wiener Gebietskrankenkasse zugeflossen seien, wobei eine mögliche Nachzahlung zum Zeitpunkt der Auszahlung als zugeflossen gelte. Sollte diese zeitliche Lohnzettelübermittlung unrichtig sein, werde der Bw. gebeten, bei der Gebietskrankenkasse einen Korrekturlohnzettel zu…
…mit der Begründung, dass der Abgabepflichtige laut Lohnzettelübermittlung des Arbeitgebers GF im Zeitraum 1.9.2000 bis 20.9.2000 für ihn tätig gewesen sei. In weiterer Folge stellte der Abgabepflichtige mit Schreiben vom 6. Juli 2004 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch…
…die Berufung als unbegründet abgewiesen und begründend ausgeführt, dass die Veranlagung seitens der Finanzbehörde den Lohnzettelübermittlungen gemäß durchgeführt wurde. Mit Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wandte der Bw unter Verweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 10. April 1997…
… 84 Abs. 4 leg.cit. ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, den Inhalt und das Verfahren der elektronischen Lohnzettelübermittlung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz mit Verordnung festzulegen. In der Verordnung kann vorgesehen werden, dass sich der Arbeitgeber einer bestimmten…
… 84 Abs. 4 leg.cit. ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, den Inhalt und das Verfahren der elektronischen Lohnzettelübermittlung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz mit Verordnung festzulegen. In der Verordnung kann vorgesehen werden, dass sich der Arbeitgeber einer bestimmten…
…1 Z 4 leg. cit. ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, den Inhalt und das Verfahren der elektronischen Lohnzettelübermittlung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz mit Verordnung festzulegen. In der Verordnung kann vorgesehen werden, dass sich der Arbeitgeber einer bestimmten…
…Finanzstrafbehörde dazu keine Feststellungen getroffen hat, ist daher völlig unverständlich. Dass es in der Praxis immer wieder vorkommt, dass dazu Verpflichtete ihrer Verpflichtung zur Lohnzettelübermittlung an das jeweils zu ständige Finanzamt - aus welchen Gründen auch immer - nicht nachkommen, ist evident. Aus diesem Grunde haben die…
…Eine eventuelle Korrektur ist durch das Finanzamt mangels Zuständigkeit nicht möglich. Diesbezüglich wird auf das zuständige Betriebsfinanzamt bzw. Lohnzettelübermittlung Bundesdienst, verwiesen. Nicht erklärter Erlös iHv. ATS 31.040 im Jahr 1999 / Aufteilung in 0 und 20%ige Erlöse: Auf die Feststellungen im BP-Bericht der…
…korrekt. Von der Abgabenbehörde erster Instanz wurde ein Amtshilfeersuchen gem. § 158 BAO betreffend die Lohnzettelübermittlung 2002 und 2003 an das BMLV in W. durchgeführt. Es werde ersucht , die Richtigkeit der übermittelten Lohnzettel (siehe Beilagen) zu bestätigen bzw. sollten die Behauptungen des Abgabepflichtigen eher Richtigkeit haben…
…in § 67 Abs. 8 lit g EStG 1988 sowie in § 69 Abs. 6 EStG.1988.Diese Bestimmungen betreffen die richtige Höhe der Versteuerung bzw. Fragen der Lohnzettelübermittlung der auszahlenden Stelle. Der Grundsatz der Zeitbezogenheit materiellrechtlicher Abgabenvorschriften (Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 3.Auflage, § 289 , Rz 64 …
…diesem Einwand sei der Abgabenbehörde I. Instanz im gesamten Berufungszeitraum als Arbeitgeberin der Ehegattin die Firma K., deren Geschäftsführer der Bw sei, bekanntgegeben worden (vgl. Lohnzettelübermittlung). Der Bw wurde daher aufgefordert, nachzuweisen, dass er persönlich und nicht die Firma K. die gegenständlichen Lohnaufwendungen geleistet habe…
…Wenn jedoch nach wie vor diese Beziehung auch mit allen Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Lohnkontoführung, Lohnzettelübermittlung etc.) aufrecht ist, so muss die oben zitierte Befreiungsbestimmung gleich jedem anderen Arbeitnehmer auch für ihn Gültigkeit haben. Die Neuberechnung der Arbeitnehmerveranlagung ist beiliegendem Berechnungsblatt zu entnehmen. Beilage…