…Leistung entsprechend vergütet worden ist und damit wie bei den anderen Einkunftsarten der Tatbestand eines auf Einkommens- und Vermögensvermehrung durch Leistungsaustausch gerichteten wirtschaftlichen Verhaltens erfüllt ist. Wenn die herrschende Lehre Leistungen aus rechtlichen, moralischen, spielerischen und sonstigen nicht wirtschaftlichen Gründen nicht unter den Leistungsbegriff des…
…Einkünfte im Sinne des EStG handelt. Laut Aussage vom 18. September 2002 hat er sich diesbezüglich bei seinem Rechtsanwalt (auch Wirtschaftsprüfer) erkundigt. Aus § 29 EStG 1988 gehen die Anwendungsfälle für die sonstigen Einkünfte hervor. So fallen unter § 29 Z. 3 EStG 1988 unter anderem Einkünfte…
…Gesellschaftsanteile habe der Bw. Zahlungen in Höhe von insgesamt 139.964,73 S an die Gesellschaft geleistet als Ausgleich für das aushaftende Verrechnungskonto von Edith K. Diesen Betrag habe er als Werbungskosten bei der Ermittlung der sonstigen Einkünfte abgezogen. Laut Bw. habe er diese Zahlung…
…Ergänzend zu der elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärung 2009 teilte der Berufungswerber (Bw) mit, dass in der Erklärung bei den sonstigen Einkünften unter KZ 803 eine Avalprovision in Höhe von € 288.402,00 enthalten wäre, die aber seines Erachtens nicht der Einkommensteuer unterläge. Die erklärte Avalprovision…
…gehörten zu den Aufwendungen der privaten Lebensführung, auch wenn sie im Zusammenhang mit der politischen Funktion geleistet werden würden. Der Bezirksratbezug von ATS 73.941,00 sei bei den sonstigen Einkünften zu erfassen, die beantragten Ausgaben in Höhe von ATS 184.334,00 seien gem. …
…Lang aufgezeigt (Lang, SWK 16/2010, S 553 ff), wird in Deutschland seit 1965 judiziert, dass Bürgschaftsprovisionen bei Nichtgewerbetreibenden sonstige Einkünfte darstellen. Das ist unabhängig davon, ob es sich um laufende oder um einmalige Zahlungen handelt (vgl. etwa BFH 22.1.1965, VI 243/62…
…4.350 bei anfänglichen Mieteinnahmen in Höhe von jährlich € 7.934. Obwohl die vorgelegte Prognoserechnung von einem Einnahmenüberschuss für den Zeitraum 2003 bis 2018 ausgeht, lassen die angeführten Details der vorgelegten Prognoserechnung Zweifel darüber bestehen, ob aufgrund der gegebenen Verhältnisse tatsächlich eine Einkunftsquelle besteht…
…welcher - da ein Spekulationstatbestand nach § 30 EStG 1988 nicht gegeben ist - keiner Steuerpflicht unterliegt. Der Berufung war somit Folge zu geben und der angefochtene Bescheid insoweit abzuändern, als dass darin der Ansatz von Sonstigen Einkünften gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 unterbleibt. Klagenfurt, am 19…
…| - 42.000,-- | Freibetrag nach § 31 Abs. 3 EStG | - 50.000,-- | Sonstige Einkünfte | 1.883.000,-- 7. Änderungen gegenüber des Festsetzung des Finanzamtes: a) Was nun die Ermittlung der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlagen anlangt, so kann diesbezüglich grundsätzlich auf die Berufungsvorentscheidungen bzw. auf…
…Lang aufgezeigt (Lang, SWK 16/2010, S 553 ff), wird in Deutschland seit 1965 judiziert, dass Bürgschaftsprovisionen bei Nichtgewerbetreibenden sonstige Einkünfte darstellen. Das ist unabhängig davon, ob es sich um laufende oder um einmalige Zahlungen handelt (vgl. etwa BFH 22.1.1965, VI 243/62…
…Lang aufgezeigt (Lang, SWK 16/2010, S 553 ff), wird in Deutschland seit 1965 judiziert, dass Bürgschaftsprovisionen bei Nichtgewerbetreibenden sonstige Einkünfte darstellen. Das ist unabhängig davon, ob es sich um laufende oder um einmalige Zahlungen handelt (vgl. etwa BFH 22.1.1965, VI 243/62…
…EStG 1988 steuerpflichtig, weil Rechte ebenso Wirtschaftsgüter sind wie körperliche Gegenstände und Vermögensumschichtungen im Privatvermögen - außer bei Vorliegen eines Spekulationstatbestandes - nicht besteuert werden könnten. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999 wurde der Kaufpreis in Höhe von S 600.000,- als sonstige Einkünfte iSd § 29 Z…
…ein Stundenhotel oder einen Spielclub zu etablieren. Weiters ist jede Verwahrlosung und ein für das gesamte Mietobjekt nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes bei sonstiger sofortiger Auflösung des Bestandsverhältnisses zu unterlassen (Pkt. 2.1). Das Mietverhältnis beginnt am 29.12.1995 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen…
…sein. Ein derartiger Zusammenhang sei jedoch im vorliegenden Fall nicht herstellbar. Weiters könne argumentiert werden, dass es sich bei der Optionsablöse, welche die Veräußerung des Optionsrechtes darstelle, um ein Entgelt für die Aufgabe einer Einkunftsquelle handle, welches keinesfalls unter die sonstigen Einkünfte gemäß § 29 Abs…
…1988 als sonstige Einkünfte qualifiziert und versteuert, da es bei dieser Vereinbarung um eine sonstige Leistungen gegen Entgelt handelt. Mit Berufung vom 20.Juli 2004 wendete der Bw ein, dass für die Annahme einer Leistung iSd § 29 Abs 3 EStG 1988 ein Leistungsaustausch erforderlich sei…
…stelle vielmehr ein bewert- und handelbares Wirtschaftsgut sowie eine ertragssteuerliche Einkunftsquelle, welche entgeltlich erworben worden sei, dar und sei überdies durch die Ablöse bzw. Abtretung definitiv eine Vermögensverminderung im Privatbereich des Bw. entstanden. Das Finanzamt habe bei der Beurteilung des Sachverhaltes überdies außer Acht gelassen…
…Lang aufgezeigt (Lang, SWK 16/2010, S 553 ff), wird in Deutschland seit 1965 judiziert, dass Bürgschaftsprovisionen bei Nichtgewerbetreibenden sonstige Einkünfte darstellen. Das ist unabhängig davon, ob es sich um laufende oder um einmalige Zahlungen handelt (vgl. etwa BFH 22.1.1965, VI 243/62…
…Lang aufgezeigt (Lang, SWK 16/2010, S 553 ff), wird in Deutschland seit 1965 judiziert, dass Bürgschaftsprovisionen bei Nichtgewerbetreibenden sonstige Einkünfte darstellen. Das ist unabhängig davon, ob es sich um laufende oder um einmalige Zahlungen handelt (vgl. etwa BFH 22.1.1965, VI 243/62…
…Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn jemand nach außen hin erkennbar am Wirtschaftsleben in Form des Güter- und Leistungsaustausches teilnimmt und eine im wirtschaftlichen Verkehr begehrte und als solche geltende Leistung anbietet. Bei Erbringung von Leistungen, die ihrer Art nach geeignet sind…
…vorliegenden Fall nicht herstellbar. Weiters könne argumentiert werden, dass es sich bei der Optionsablöse, welche die Veräußerung des Optionsrechtes darstelle, um ein Entgelt für die Aufgabe einer Einkunftsquelle handle, welches keinesfalls unter die sonstigen Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 falle. Die Rechtsauffassung werde…