…zB Monteur, Bauarbeiter, Leiharbeiter, ist die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar"). Laut www.name.com/montage ist Betriebsgegenstand der in Liechtenstein ansässigen Arbeitgebergesellschaft des Berufungswerbers die Überlassung deutscher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im deutschsprachigen Raum, wobei der Schwerpunkt im Einsatz von Facharbeitern und -arbeiterinnen im Bau…
…hat, hat er sich im Jahr 2005 bei der M AG, einer Personalleasing-Firma mit Sitz in Liechtenstein beworben, die ihn als Leiharbeiter aufgenommen hat. Seine erste Stelle im Juli 2005 war bei einer Installationsfirma in Liechtenstein. Im September 2005 ist er der Fa. A…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Schlosser, 1000 Wien, R.Gasse, vom 27. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 13. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die…
…im Sinne des für Schlosser geltenden Kollektivvertrages, sind. Der Bw führte aus, dass die von ihm überlassenen Arbeitnehmer (Leiharbeiter) ausschließlich als Schlosser tätig waren. Da das AÜG Bezug auf den jeweiligen Kollektivvertrag des Beschäftigers nehme, können sich diese kollektivvertraglichen Bestimmungen nicht nur auf den Entgeltanspruch…
…Bescheid wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung abgeändert. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe wird auf die Berufungsvorentscheidung vom 11. Jänner 2010 verwiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war im Streitjahr als Leiharbeiter beschäftigt. In seiner am 15…
…Erledigung der Berufung im Sinne der Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 28.12.2009, wobei hinsichtlich der geltend gemachten Familienheimfahrten argumentiert wird, dass der Bw. seit 2006 als Leiharbeiter für die Fa. Z. gearbeitet habe. Im Hinblick auf seine persönlichen Verhältnisse (alleinstehend) sei die Verlegung des Wohnsitzes…
…€ 2.120,64) als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Das Finanzamt hat den Abzug dieser Kosten mit der Begründung versagt, dass der Bw. bereits seit 2006 als Leiharbeiter bei der Fa. X. (Z.) beschäftigt sei. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer sei die Verlegung des Wohnsitzes an…
…Linz vom 30. Juni 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat seinen Familienwohnsitz in Deutschland und war im Kalenderjahr 2008 als Leiharbeiter auf verschiedenen Baustellen in Österreich beschäftigt. Bei seinen Arbeitseinsätzen…
…Vorarlberg gemeldete und ab Mitte 2005 finanzamtlich in Österreich/F erfasste Berufungswerber hätte also spätestens ab 2006 einen Wohnsitz am Beschäftigungsort begründet haben müssen. Dem Einwand, er sei Leiharbeiter, kommt grundsätzlich Berechtigung zu. Jedoch befand sich das Einsatzgebiet des Berufungswerbers offenbar stets im Einzugsgebiet Vorarlbergs…
…225) und des Freibetrages von 620 € mit 6 % | 119,81 € | Einkommensteuer | 822,35 € | Anrechenbare Lohnsteuer (260) | - 2.392,21 € | Festgesetzte Einkommensteuer | - 1.569,86 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war im Streitjahr als Leiharbeiter beschäftigt…
…an den jeweiligen Wohnsitzen. 2.) Angabe der Firmen, für die Sie als Leiharbeiter gearbeitet haben und Adresse des Arbeitsortes. 3.) Angabe der Entfernung (km) der Strecke Wohnung- Arbeitsstätte. 4.) Belege der geltend gemachten Arbeitsmittel und sonstigen Werbungskosten inkl. der dazugehörigen Aufstellungen." In den Einkommensteuerbescheiden 2006…
…Mietvertrag sowie die Zahlungsquittung bei. In Österreich habe er noch nie einen Mietvertrag gehabt, da er sich als Leiharbeiter nicht länger an eine Wohnung binden kann. Er habe die Miete in bar bezahlt und lege hierüber die entsprechende Quittung vor. Ersätze für Unterkünfte und Heimfahrten…
…gewesen sei und in Spitzenzeiten laufend mit Aufträgen zur Durchführung von Arbeiten beauftragt worden sei, die ohne zusätzliche kurzfristige Leiharbeiter oder Subaufträge nicht zu bewerkstelligen gewesen wären. Es sei amtsbekannt, dass die Firma des Sohnes durch bekannt hohe Qualität der Leistung den hohe Anforderungen der…
…Auch die Tatsache, dass seitens der H-GmbH keine Dienstnehmer angemeldet worden seien, besage noch nichts, da in dieser Branche sehr häufig Leiharbeiter beschäftigt würden. Des Weiteren würden die von der Bw. vorgelegten Vorlagen stets dieselbe Unterschrift aufweisen. Es werde daher der Firmenbuchauszug der H…
…Weiters wurden vom Abgabepflichtigen die Personaleinsatzlisten, die auch die Namen der "angemieteten" Arbeiter enthalten nicht vorgelegt. Eine genauere Überprüfung hinsichtlich der Leiharbeiter war daher nicht möglich. Diese Listen wären auch notwendige Grundlage für die Abrechnung mit den Subfirmen gewesen. Auf jeden Fall stellen diese Listen…
…200/9 zu § 16), wonach nur bei häufigem Wechsel der Arbeitsstelle (zB Monteur, Bauarbeiter, Leiharbeiter) die Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar ist, die (im gegenständlichen Fall vom Bw angesprochene) bloße abstrakte Möglichkeit einer Abberufung (hier: Entlassung, Kündigung, Versetzung) dazu allerdings nicht ausreicht, gesehen und beurteilt werden…
…Personaleinsatzlisten, die auch die Namen der "angemieteten" Dienstnehmer enthielten, nicht vorgelegt worden. Eine genauere Überprüfung hinsichtlich der Leiharbeiter sei daher nicht möglich gewesen. Diese Listen wären auch notwendige Grundlage für die Abrechnung mit den Subfirmen gewesen. Auf jeden Fall stellten diese Listen Grundaufzeichnungen dar, die…
…Offenlegungs- bzw. Mitwirkungspflicht entsprechend nachgekommen ist. Der Bw. hat weder bekannt gegeben, bei welchem Unternehmen er konkret als Leiharbeiter in der Produktion beschäftigt war und wie seine Arbeitszeiten gelagert waren, noch entsprechende Unterlagen dafür beigebracht. Der Abgabenbehörde war es dadurch unmöglich, abzuklären, ob die oben…
…dann mein Fahrzeug ummelden muss, aber meine Heimat und Wohnung befindet sich in Deutschland sowie Familie. Ich bin als Leiharbeiter angestellt und weiß gar nicht wie lange, sollte ich nochmals die Arbeit verlieren gehe ich in meine Heimat Deutschland zurück, nahezu ich über 56 Jahre…
…dem an die Gemeinde T. zugeteilten Kommunalsteuerbetrag in Höhe von € 361.366,51 ist für die Jahre 2002 bis 2005 ein Betrag in Höhe von € 355.748,03 in Zusammenhang mit der Zuordnung von im Außendienst tätigen Leiharbeitern zu den Betriebsstätten T. bzw…