…zB Monteur, Bauarbeiter, Leiharbeiter, ist die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar"). Laut www.name.com/montage ist Betriebsgegenstand der in Liechtenstein ansässigen Arbeitgebergesellschaft des Berufungswerbers die Überlassung deutscher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im deutschsprachigen Raum, wobei der Schwerpunkt im Einsatz von Facharbeitern und -arbeiterinnen im Bau…
…hat, hat er sich im Jahr 2005 bei der M AG, einer Personalleasing-Firma mit Sitz in Liechtenstein beworben, die ihn als Leiharbeiter aufgenommen hat. Seine erste Stelle im Juli 2005 war bei einer Installationsfirma in Liechtenstein. Im September 2005 ist er der Fa. A…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Schlosser, 1000 Wien, R.Gasse, vom 27. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 13. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die…
In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle…
…1 Z 1 lit. b EStG 1988) handelt und ob von der Bf. beschäftigte sog. Leiharbeiter ihre Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) ausgeübt haben. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Die angefochtenen Bescheide vom 5. Juli 2010 hat das…
…im Sinne des für Schlosser geltenden Kollektivvertrages, sind. Der Bw führte aus, dass die von ihm überlassenen Arbeitnehmer (Leiharbeiter) ausschließlich als Schlosser tätig waren. Da das AÜG Bezug auf den jeweiligen Kollektivvertrag des Beschäftigers nehme, können sich diese kollektivvertraglichen Bestimmungen nicht nur auf den Entgeltanspruch…
… 99 Abs. 1 Z. 5 EStG in Höhe von € 155.542,11 einbehalten. Die nach der in Tabelle 1 und 2 errechnete fiktiven Einkommensteuer von den nichtselbständigen Einkünften der Leiharbeitskräfte während ihres Inlandsaufenthaltes betrage lt. Bf. zusammen € 97.329. Bei der einbehaltenen Abzugssteuer…
Errichtet ein Grazer Unternehmen in einem deutschen Lagerhaus eine computerunterstützte Regaleinrichtung und wird in diesem Zusammenhang ein in der Nähe von Graz wohnhafter Leiharbeiter eines liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmens in Deutschland eingesetzt (3 Entsendungen: vom 1.1. bis 31.3. und vom 13.6. bis 31.12…
"Die Firma M. GmbH verfügt seit ihres Anbeginns per 03/2012 über keine eigenen Produktivkapazitäten (Bauarbeiter) und der von ihr geltend gemachte Bezug von Bauleistungen und Leiharbeitern stehen sämtlich im dringenden Verdacht von Scheinhandlungen; jedenfalls die hierzu Vorgewiesenen Rechnungen unbedingt als Scheinrechnungen zu werten sind…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) ist polnischer Staatsbürger und war im Streitjahr Leiharbeiter bei der XY GmbH (F-Straße-xy, GDe Y); eingesetzt war der gelernte Schweißer…
…fand für die Wirtschaftsjahre 2005/06, 2006/07 und 2007/08 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Die GmbH1 vermittelte Leiharbeiter bzw. stellte diese selbst als Dienstgeber ihren Auftraggebern entgeltlich zur Verfügung. Im Streitzeitraum waren der Beschwerdeführer (=Bf.) und seine Ehefrau zu je 10% und die GmbH2…
…Deutschland). Im Jahr 2013 war er von 8.4. bis 30.8.2013 als Leiharbeiter bei der österreichischen Firma „ AG_1 “ sowie vom 2.9. bis 27.12.2013 bei der Firma AG_2 angestellt und arbeitete als Bauarbeiter an verschiedenen Baustellen in Österreich. In…
…die Nachforderung sei vermutlich dadurch entstanden, da er sowohl von der BUAK als auch von der Fa. K Urlaubsgeld ausbezahlt erhalten habe. Der Bf wurde anschließend als Leiharbeiter gekündigt. Als er wieder aufgenommen wurde, musste er das doppelt ausbezahlte Urlaubsgeld in monatlichen Raten zurückzahlen. Mit…
…Bescheid wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung abgeändert. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe wird auf die Berufungsvorentscheidung vom 11. Jänner 2010 verwiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war im Streitjahr als Leiharbeiter beschäftigt. In seiner am 15…
…Erledigung der Berufung im Sinne der Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 28.12.2009, wobei hinsichtlich der geltend gemachten Familienheimfahrten argumentiert wird, dass der Bw. seit 2006 als Leiharbeiter für die Fa. Z. gearbeitet habe. Im Hinblick auf seine persönlichen Verhältnisse (alleinstehend) sei die Verlegung des Wohnsitzes…
…€ 2.120,64) als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Das Finanzamt hat den Abzug dieser Kosten mit der Begründung versagt, dass der Bw. bereits seit 2006 als Leiharbeiter bei der Fa. X. (Z.) beschäftigt sei. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer sei die Verlegung des Wohnsitzes an…
…Linz vom 30. Juni 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat seinen Familienwohnsitz in Deutschland und war im Kalenderjahr 2008 als Leiharbeiter auf verschiedenen Baustellen in Österreich beschäftigt. Bei seinen Arbeitseinsätzen…
…Vorarlberg gemeldete und ab Mitte 2005 finanzamtlich in Österreich/F erfasste Berufungswerber hätte also spätestens ab 2006 einen Wohnsitz am Beschäftigungsort begründet haben müssen. Dem Einwand, er sei Leiharbeiter, kommt grundsätzlich Berechtigung zu. Jedoch befand sich das Einsatzgebiet des Berufungswerbers offenbar stets im Einzugsgebiet Vorarlbergs…
…c des Informationsblattes geforderten Angaben enthält. Der Arbeitskräftegesteller macht sonach gleichsam "im kurzen Weg" die Entlastungsansprüche seiner Leiharbeitskräfte geltend. Auf diese Weise werden unnötige Massenrückerstattungsanträge durch die ausländischen Leiharbeiter vermieden. EAS 3284 sieht es hierbei nicht als verpflichtend, aber als einen durchaus gangbaren Weg an…
…nur mehr erlaubt ist, wenn das Fahrzeug in der EU verzollt wird. Andererseits dürfen nun aber auch andere Beschäftigte als Angestellte, gemeint sind vor allem Leiharbeiter und Führungskräfte, die KFZ in der vorübergehenden Verwendung auch für Heimfahrten an den Wohnsitz nützen. Bundesministerium für Finanzen, 18…