…Dr. Johannes Buchmayr, Rechtsanwälte in 4020 Linz, Altstadt 15, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs.1, 38 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 15. Dezember 2004 gegen das Erkenntnis des Einzelbeamten des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…236 Abs.1 BAO noch Löschungen nach § 235 BAO beeinflussen jedoch allenfalls die Tatsache, dass die durch solche Maßnahmen nachträglich erloschenen Abgabenansprüche ursprünglich sehr wohl bestanden haben. Werden - wie im gegenständlichen Fall - hinterzogene Abgaben wegen ihrer Uneinbringlichkeit letztendlich gemäß § 235 BAO von Amts wegen gelöscht…
…071,21 €, de. annähernd 51,25 % des gesamten Hinterziehungsbetrages) im Ausmaß des restlichen strafrelevanten Verkürzungsbetrages letztlich auf eine, der Beschuldigten in diesem Zusammenhang nicht zu Gute zu haltende Löschung wegen Uneinbringlichkeit gemäß § 235 BAO (vom 17. Februar 2006) zurückzuführen ist (vgl. Buchungsabfragen zur StNr…
…Bw. nicht durchsetzbar sind. Ebenso wie die Abgabenbehörde gemäß § 206 lit b BAO wegen Uneinbringlichkeit von der Abgabenfestsetzung Abstand nehmen kann, so kann aus Gründen der Sparsamkeit der Verwaltung in gleicher Weise von der Geltendmachung von Haftungen abgesehen werden. Die Abwicklung eines umfangreichen Berufungsverfahrens, allfällige…
…Mai 2001 und 11. Juni 2001 auf das Abgabenkonto erfolgte eine Löschung des Restbetrages wegen Uneinbringlichkeit und letztendlich eine Einstellung des abgabenrechtlichen Erhebungsverfahrens ("Löschung des Steueraktes") (Kontoabfragen). Schließlich wurden der erstinstanzliche Finanzstrafakt sowie der Veranlagungsakt betreffend den Bestraften offensichtlich skartiert, sodass so nun nicht mehr…
…die gegenständliche Berufungsentscheidung ihm zuzustellen ist. Endlich ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet" wird, sondern lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Berufungswerberin verzichtet wird. Klagenfurt am Wörthersee, am 10. Mai 2010
…2003 zur Gänze Abstand genommen wird. Entscheidungsgründe Bei der berufungswerbenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Berufungswerberin, Bw) wurde im Mai 2004 die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch eingetragen. Bis zur Erledigung der oben angeführten Berufung mit der vorliegenden Berufungsentscheidung besteht im Sinne der Rechtsprechung des VwGH…
…Einmalzahlung der damit ausgemachten Löschung. Er ersuche um die Einhaltung des am 17. Februar 2010 abgeschlossenen Vertrages und Rückgabe des beschlagnahmten Geldes sowie des Sparbuches. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 235 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden…
…die Bw mit Schreiben vom 6. Oktober 2004 aus, dass neben der im Jahr 2002 an die CKEG gelegten Rechnung auch Teilrechnungen an die D-KEG und an die G-KEG wegen Uneinbringlichkeit storniert worden seien. Diese Firmen habe, nach der Trennung von seinem Partner…
…sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber dem Berufungswerber verzichtet (vgl. UFS 2. 4. 2008, RV/0568-G/06; UFS 17. 12. 2008, RV/0816-L/03). Die Löschung der GmbH im Firmenbuch hat nach übereinstimmender Rechtsprechung der Höchstgerichte bloß deklaratorischen Charakter…
…die gegenständliche Berufungsentscheidung ihm zuzustellen ist. Endlich ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet" wird, sondern lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Berufungswerberin verzichtet wird. Klagenfurt am Wörthersee, am 10. Mai 2010
…ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Maßnahmen nach § 206 BAO liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde (erster bzw. zweiter Instanz). Nichtfestsetzungen wegen Uneinbringlichkeit (§ 206 lit. b) haben nicht nur die Verhältnisse des Eigenschuldners, sondern auch allfälliger Haftungspflichtiger zu berücksichtigen (vgl…
…Tz 1, 5 und 7) führt dazu im Wesentlichen Folgendes aus: Maßnahmen nach § 206 liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde (erster bzw. zweiter Instanz). Nichtfestsetzungen wegen Uneinbringlichkeit (§ 206 lit. b) werden nicht nur die Verhältnisse des Eigenschuldners, sondern auch allfälliger Haftungspflichtiger zu…
…Ministerschreiben nicht darüber abgesprochen worden sei, wie eine durch die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung erwirkte Gutschrift zu verrechnen sei. Im gegenständlichen Fall seien Abgabenschuldigkeiten im Jahr 2005 wegen Uneinbringlichkeit gelöscht worden. § 235 Bundesabgabenordnung (BAO) sehe jedoch einen Widerruf der Löschung vor, wenn eine Abgabe oder ein…
…die gegenständliche Berufungsentscheidung ihm zuzustellen ist. Endlich ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet" wird, sondern lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Berufungswerberin verzichtet wird. Klagenfurt am Wörthersee, am 10. Mai 2010
…Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit der Forderung. Eine Wertberichtigung wegen Uneinbringlichkeit ergibt sich unabhängig von der Gewinnermittlungsart zwingend aus dem Wirtschaftsgutbegriff und aus dem Grundsatz der Bilanzwahrheit. Bei Gefährdung der Einbringlichkeit ist nur der protokollierten Kaufmann, so wie die Bw.…
…bzw. Vermögen) wurde der Bf. am 5. März 2003 wegen Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe von nunmehr 80 Tagen und 5 Stunden für eine damals aushaftende Geldstrafe in Höhe von € 29.789,006 aufgefordert, welche vom Bf. neuerlich nicht angetreten wurde. Deswegen…
…aus diesen Projekten mehr gehabt habe. Die Umsatzsteuervoranmeldungen seien zwar regelmäßig erstattet worden, die diesen zugrunde liegenden Umsätze jedoch teilweise wegen Uneinbringlichkeit nicht erzielt und teilweise auch von den vorigen Geschäftsführern kassiert worden. Bei der Umsatzsteuer 2005 und 2006 handle es sich überdies um Schätzungen…
…Nach Ansicht der Bw sei der Widerruf der Löschung daher zu Unrecht erfolgt. Die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 9. November 2005, RV/1575-W/05, wurde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Mai 2010, 2005/15/0163, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Im fortgesetzten…
…übergeben, teils eingestellt hatte und am 19. Mai 2003 der Rückstand am Abgabenkonto der Beschuldigten nach Zahlung einer Abschlagssumme wegen Uneinbringlichkeit abgeschrieben worden war, erfolgte die Einstellung des abgabenrechtlichen Erhebungsverfahrens ("Löschung des Steueraktes") (Abfrage des Steuerkontos der Beschuldigten, vom Finanzamt noch aufgefundener Nachsichtsantrag vom 19…