…der ungünstigen Wechselkursentwicklung entstehen, stellen jedoch auch bei weitester Auslegung des Begriffes Schuldzinsen kein Entgelt für die Nutzung oder Beschaffung des Kapitals dar, sondern dienen ausschließlich der Tilgung des Kredites. Kursverluste aus Fremdwährungsdarlehen sind weder als Werbungkosten absetzbar, noch erhöhen sie die Anschaffungskosten; sie stellen…
…umgekehrt bei einer für den Schuldner ungünstigen Kursentwicklung davon sprechen, die Mehraufwendungen zur Rückzahlung des Kredits infolge des Kursverlustes seien ein zusätzliches Entgelt für die Kreditgewährung. Dass es sich bei diesen Mehraufwendungen nicht um ein Nutzungsentgelt für das empfangene Kapital handelt, zeigt sich auch darin…
…wurde mit Schreiben vom 1. Dezember 2003 Berufung eingelegt. Diese richtete sich gegen die Feststellung der Betriebsprüfung, dass Kursverluste aus einem in Schweizer Franken finanzierten Anteilserwerb von Schweizer Beteiligungen nicht abzugsfähige Aufwendungen iSd § 12 Abs. 2 KStG 1988 seien: Die Bw. habe 1999 zwei Schweizer…
…Liegenschaft in S ursprünglich mittels endfälligen Darlehen in Fremdwährung erfolgt sei. Da es insbesondere in den Jahren 1999 bis 2003 zu erheblichen Kursschwankungen gekommen sei und die nicht realisierten Kursverluste betragsmäßig immer höher geworden seien, seien ab dem Jahr 1999 bei den Fremdwährungskrediten auf Druck…
… 4 Abs.4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Zu beurteilen waren die Kursverluste aus dem gegenständlichen Devisentermingeschäften. Unter einem Devisentermingeschäft ist ein Geschäft zu verstehen , bei dem die die Erfüllung des Geschäftes zum vereinbarten Termin (Termingeschäft) erfolgt…
…habe, jedoch sei die Veräußerung der Anleihen bereits nach kurzer Zeit (zum 13.8.1997 bzw. zum 29.12.1997) aufgrund einer anlässlich des Anleiheerwerbes eingeräumten Put-Option durchgeführt worden. Aus diesen Veräußerungen resultierten Kursverluste, somit Aufwendungen, die mit den Zinserträgen im unmittelbaren Zusammenhang stünden…
…Aufzehrens" der ausschüttungsgleichen Erträge durch Kursverluste vorzugehen ist; dabei ist im Konkreten strittig, ob steuerrechtlich die von der Berufungswerberin vorgenommene Aktivierung der ausschüttungsgleichen Erträge zu den (ursprünglichen) Anschaffungskosten der Investmentzertifikate und in der Folge die auf Grund von Kursverlusten zum Bilanzstichtag vorgenommenen Teilwertabschreibungen anzuerkennen sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch die K-GmbH, vom 11. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 27. August 2007 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. | Einkommen…
…500 Aktien zu einem Börsekurs von 115,50 € eingeräumt, wovon er 75 Stück am darauf folgenden Tag zu einem Preis von 114,75 + Spesen verkaufte und dabei einen Kursverlust von 56,25 € in Kauf nahm (vgl. Schriftsatz vom 14.4.2006). Der Differenzbetrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, vom 11. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 20. August 2007 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Deloitte Burgenland, Wirtschaftsprüfungs GmbH, 7343 Neutal, Werner von Siemens Straße 1, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…auf den Floater mit der WP-Nr. 456 gebe es zu jedem Wertpapier ein zeitlich und betragsmäßig korrespondierendes Devisentermingeschäft zur Absicherung des Kursrisikos. An der Rechtsansicht, dass die Kursverluste steuerwirksam seien, ändere dies freilich nichts. Dies allein schon deshalb, weil sich das Kurssicherungsgeschäft lediglich auf…
…realisiert werden. Die vom Investmentfonds erzielten Spekulationsgewinne bzw. -verluste ergeben sich aus dem Differenzbetrag zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungskosten. Substanzverluste können nur auf Fondsebene berücksichtigt werden. Nicht realisierte Kursgewinne oder Kursverluste sind jedenfalls keine Substanzgewinne bzw. -verluste im Sinne des § 40 Abs. 1 InvFG 1993. Dies…
…relevant, da es sich bei den Aufwendungen im Zusammenhang mit Kursverlusten eindeutig um Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Vermögenstammes handelt und die Kursschwankungen in keinem wie immer gearteten Zusammenhang mit den aus dem Vermögenstamm erzielten oder erzielbaren Einnahmen stehen. Soweit die Bw. ausführt…
…es daher zu einem hohen Wertverlust auf Grund des Wechselkurses gekommen, welcher in der Fondsrechnung nicht enthalten sein könne. Da jedoch dieser Kursverlust das Depotkonto belastet habe, habe er ihn den Substanzgewinnen gegenübergestellt. In der Folge erließ das Finanzamt am 12. September 2003 einen Bescheid…
…somit zwangsläufig zu außerplanmäßigen Abschreibungen führen, denen im steuerlichen Sinn Teilwertabschreibungen entsprechen. Wenn Kursverluste im Fondsvermögen die laufenden ausschüttungsgleichen Erträge übersteigen, seien zwar in einem ersten Schritt die ausschüttungsgleichen Erträgen dem steuerlichen Buchwert der Fondsanteile als "neue" Anschaffungskosten zuzuschreiben, jedoch sei in einem zweiten Schritt…
…realisiert werden. Die vom Investmentfonds erzielten Spekulationsgewinne bzw. -verluste ergeben sich aus dem Differenzbetrag zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungskosten. Substanzverluste können nur auf Fondsebene berücksichtigt werden. Nicht realisierte Kursgewinne oder Kursverluste sind jedenfalls keine Substanzgewinne bzw. -verluste im Sinne des § 40 Abs. 1 InvFG 1993. Dies…
…des § 42 Abs. 2 Investmentfondsgesetz gegeben. Nach den vorliegenden Bankbestätigungen habe die Bw Kursverluste hinnehmen müssen. Die darauf entfallende Einkommensteuer sei höher als die erzielten Verluste. Es komme daher zu einer Besteuerung von Verlusten. Der Unabhängige Finanzsenat entschied über die Berufung mit abweisender Berufungsentscheidung. Die…
…August 2004 datierter Prüfbericht (ESt-Akt, Dauerbelege) erstellt. Tz 17 des Berichtes behandelt den Streitpunkt Kursdifferenzen (Kursgewinne und Kursverluste) iZm Fremdwährungsdarlehen (Japanische Yen, Schweizer Franken) Seitens des Bw waren die Kursdifferenzen nach folgender Methode ermittelt worden: Jeweils zum Ende eines Jahres war die Veränderung des…
…geltend. Diese gliederten sich in Zinsen und Spesen (S 36.025,41), Verluste aus der Konvertierung A-Bank (S 61.417,56) und Kursverluste aus laufender Rückzahlung (S 3.744,89). Auf Vorhalt des Finanzamtes brachte der Berufungswerber mit Schreiben vom 9. Januar 2004 vor…