…machen. Dennoch hat der unabhängige Finanzsenat eine weitergehende Untersuchung der Faktenlage dahingehend angestellt, dass er unter Zuhilfenahme von www.vmobil.at die Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln von L , L-weg 3, nach D , A-straße 1 überprüfte, um auch das Kriterium der Mindestwegzeit abzuklären. Die…
…müsse die Fahrtdauer vom Verlassen des Wohnhauses bis zum Erreichen der Fachhochschule bemessen werden, was innerhalb einer Stunde keineswegs möglich sei. Die Ausbildungsstätte von O liege nach dem Kriterium der Mindestwegzeit iS des § 2 Abs. 1 der VO I außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Über…
…Ausbildungsstätte (fiktiv: Wien) außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes liegt, ist auf die einschlägige Verordnung des BMF Bedacht zu nehmen. Die Verordnung richtet sich nach den Kriterien Mindestentfernung oder Mindestwegzeit oder Zumutbarkeit nach den Verordnungen zu § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz, Die entsprechenden Aufwendungen können ohne Berücksichtigung…
…ist eine Verordnung des BMF ergangen (BGBl 1995/624 idgF), die nach folgenden Kriterien ausgerichtet ist: Mindestentfernung (80 km in eine Richtung) oder Mindestwegzeit (eine Stunde in eine Richtung) oder Zumutbarkeit nach den VO zu § 26 Abs 3 StudienfördG oder Zumutbarkeit für Schüler oder Lehrlinge…
…€ 110 pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Die Beurteilung, ob die Ausbildungsstätte außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes liegt, wird durch eine Verordnung des Bundesministeriums vom 14. September 1995 (BGBl 1995/624) anhand folgender Kriterien geregelt: Mindestentfernung (80 km in eine Richtung) oder Mindestwegzeit (eine Stunde…
…zugrunde: Aus der Verwendung eines arbeitgebereigenen Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ergibt sich nicht automatisch, dass die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist. Umgekehrt schließt dieser Umstand die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales nicht aus. Maßgebend sind auch in diesem Fall die allgemeinen Kriterien. Im…
…auch im Rahmen der StVO - eine schnellere Fahrweise wählt. Daher sind die objektiv ermittelte Durchschnittswerte anzusetzen. Die vom Berufungswerber ins Treffen geführte kulantere Berechnung bei den Gehzeiten betrifft den Ermessensspielraum. Die Ausübung des Ermessensspielraumes muss objektiv nachvollziehbar sein. Eine Auslegung kann nicht nach subjektiven Kriterien…
…zur Arbeitsstelle aus. Nachdem bis 2004 die Wegzeit zum Dienstort kein Kriterium für die Zumutbarkeit der Annahme einer angebotenen Arbeitsstelle gewesen war, bezieht § 9 Abs.2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) seit dem Arbeitsmarktreformgesetz 2004 (BGBl. I Nr.77/2004) diesen Aspekt mit ein. In der dzt…
…dem halben Arbeitsweg zur erforderlichen Zeit ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stand und damit im konkreten Fall Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln wegen tatsächlicher Unmöglichkeit nicht vorliegt. Die Gewährung des sog. großen Pendlerpauschales ist ausschließlich nach objektiven Kriterien der Benützungsmöglichkeit des öffentlichen Verkehrsmittels zu beurteilen…
…der Gesetzgeber des EStG 1988 grundsätzlich für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht den Individualverkehr und die Benützung eines Kfz, sondern die Benützung eines Massenbeförderungsmittels steuerlich berücksichtigt wissen will. Die Gewährung des sog. großen Pendlerpauschales ist im Übrigen ausschließlich nach objektiven Kriterien der…
…der Unzumutbarkeit nach Ansicht des UFS dem Gesetz nicht entnommen werden kann, dass die Unterstellung einer Aufteilung der einfachen Fahrtstrecke in Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel und privater Verkehrsmittel - wie oben bereits dargelegt - durchaus gesetzeskonform und dass die Gewährung des sog. großen Pendlerpauschales ausschließlich nach objektiven Kriterien…
…vom 9. Jänner 2009) gab der Berufungswerbers seine überwiegende Arbeitszeit im Streitjahr wie folgt bekannt: "Frühschicht: 5.00 Uhr bis 13.15 Uhr Spätschicht: 13.00 Uhr bis 21.15 Uhr Nachtschicht: 21.15 Uhr bis 5.15 Uhr" Mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Februar 2009…
…- B. zusteht, da auf mehr als der Hälfte des Arbeitsweges ein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt und die mögliche Wegzeit von 2,5 Stunden laut obiger Ausführung nicht überschritten wird." Daraufhin brachte die Bw. am 30 Jänner 2004 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Unbilligkeiten angesichts lange verstrichener Zeit bei der Ermessensübung zu berücksichtigen (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037,0038) ... Zusammenfassend war aufgrund der gegebenen Sachlage bei der Ermessensübung im Sinne des § 20 BAO dem Kriterium der Billigkeit, d.h. der…
…Unter Zugrundelegung der Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 idgF, würden als notwendige Kriterien einer Schulausbildung 1. ein gemeinsamer Unterricht bei gleichzeitiger Anwesenheit von Lehrern und Schülern und 2. die Gewähr, dass das Lernziel in einer bestimmten Zeit erreicht wird, gelten. Das Lernziel der …
… 12 Abs. 1 UStG 1994 abzugsfähig. Entsprechend der dargestellten Rechtslage ist das maßgebliche Kriterium für die Entscheidungsfindung im gegenständlichen Fall die Klärung der Frage, ob das Ausmaß der Abweichung des Spruches eines gemäß § 299 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindenden Abgabenbescheides als lediglich geringfügige Änderung…
…dass die sich zugunsten der Bw. ergebenden Auswirkungen deshalb nicht geringfügig seien, da zum Beispiel der betreffende Vorsteuerbetrag 2002 bezogen auf den Überschuss des Jahres 2002 2.57 % ausmache, was nicht geringfügig sei, ist festzustellen, dass das Kriterium der relativen Geringfügigkeit ausschließlich im Hinblick auf…
…schematisierende Betrachtungsweise dem Wesen des Ermessens nicht entsprechen würde, müssen bei der Beurteilung des Kriteriums der Geringfügigkeit sowohl die absolute als auch die relative Komponente berücksichtigt werden. Die sich aus der Geltendmachung dieser Vorsteuern zugunsten der Bw. ergebenden steuerlichen Auswirkungen betragen für das Jahr 1997…
…Es entspricht der Judikatur des VwGH (etwa 9.10.1991, 88/13/0121), dass die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes beruflich veranlasst sein muss, um steuerlich beachtlich zu sein. Diesem Kriterium ist dann Genüge getan, wenn der Familienwohnsitz vom…
…muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu…