…zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Als Kriterien für die Ermessensübung zur Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages von maximal 10 Prozent der festgesetzten Abgabe sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die…
…des § 304 erster Fall BAO (Verjährungsfrist) noch nicht abgelaufen ist, dann ist das Ermessen zu üben, ob die Wiederaufnahme verfügt wird oder nicht. Kriterien für Ermessensübung: Gemäß Art. 130 Abs. 2 B-VG idF vor BGBl I 51/2012 (ab 1. Jänner 2014: Art. 130…
…können, erfolgt die Abhandlung der Kriterien aber weitgehend unter Punkt F/d. Schließlich ist im vorliegenden Fall das Neuhervorkommen von Tatsachen (Sachverhaltselementen) unerheblich, weil die von § 96 Abs. 3 EStG 1988 (in der für die Streitjahre anzuwendenden Fassung) vorgeschriebenen KESt-Anmeldungen nicht erfolgt sind (vgl…
…voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass diese Verspätung nicht entschuldbar ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schließt bereits leichte Fahrlässigkeit die Entschuldbarkeit aus. Kriterien für die Ermessensübung sind insbesondere der Grad des Verschuldens, das Ausmaß der Fristüberschreitung…
…dass Feststellungen getroffen wurden, die eine Abwägung der im § 20 BAO vorgegebenen Kriterien für die Ermessensübung zulassen. Weder die Ausführungen des FA im erstinstanzlichen Verfahren, noch die im Akt erliegenden Unterlagen lassen aber irgend eine Erhebung des FA dahingehend erkennen, wer von den drei potenziellen…
…Ermessensübung der Abgabenbehörde erster Instanz voll zu prüfen, in der Berufungsentscheidung ist das Ermessen eigenverantwortlich zu üben (Ritz, BAO4, § 20 Rz. 11). Eine derartige Ermessensüberprüfung hat jedoch zur Voraussetzung, dass Feststellungen getroffen wurden, die eine Abwägung der im § 20 BAO vorgegebenen Kriterien für die Ermessensübung…
…auch der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde liegt, das sich innerhalb der vom Gesetz aufgezeigten Grenzen zu halten hat. Die maßgebenden Kriterien für die Ermessensübung ergeben sich primär aus der Ermessen einräumenden Norm, wobei die im § 20 BAO erwähnten Ermessenskriterien der Billigkeit und Zweckmäßigkeit…
…zu Recht verhängt, ist in der Folge zu prüfen, in welcher Höhe der Verspätungszuschlag festzusetzen ist. Als Kriterien für die Ermessensübung sind vor allem zu berücksichtigen: Das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche…
…übergebenen Abgabenerklärungen beim Finanzamt nicht. Die Verhängung einer Zwangsstrafe liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb der vom Gesetz aufgezeigten Grenzen zu halten hat (§ 20 BAO). Die maßgebenden Kriterien für die Ermessensübung ergeben sich primär aus der das Ermessen einräumenden Norm (vgl. Ritz, a…
…im Ermessen des Finanzamtes liegende Ausmaß des Verspätungszuschlages anlangt, ist der angefochtene Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit behaftet: Als Kriterien für diese Ermessensübung sind neben dem Grad des Verschuldens des Abgabepflichtigen vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung bzw. die Dauer der Säumnis sowie der Umstand von…
…nach zu Recht verhängt wurde, ist zu prüfen, in welcher Höhe der Verspätungszuschlag festzusetzen ist: Als Kriterien für die Ermessensübung sind vor allem zu berücksichtigen: Das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärungen erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten…
…§ 135 Tz 4, mwN). Als Kriterien für die Ermessensübung zur Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen sowie der Grad des Verschuldens…
…handelt er jedenfalls schuldhaft (s. nochmals VwGH vom 25. Oktober 1989, 85/13/0067). Die Tatbestandsvoraussetzungen für den Ermessensgebrauch dem Grunde nach sind im Berufungsfall sohin gegeben. Kriterien für die Ermessensübung iSd. § 135 BAO hinsichtlich der Zuschlagshöhe sind insbesondere -- das Ausmaß der Fristüberschreitung; -- die Höhe…
…aller Steuerpflichtigen begegnet werden muss; zum anderen steht hinter den beschriebenen Kriterien für die Anerkennung vertraglicher Beziehungen zwischen nahen Angehörigen auch die Erforderlichkeit einer sauberen Trennung der Sphären von Einkommenserzielung einerseits und Einkommensverwendung andererseits. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof vom…
…keine Berechtigung zu. Die Verhängung einer Zwangsstrafe liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb der vom Gesetz aufgezeigten Grenzen zu halten hat (§ 20 BAO). Die maßgebenden Kriterien für die Ermessensübung ergeben sich primär aus der das Ermessen einräumenden Norm (vgl. Ritz, a. a. O.…
…dann darf nicht übersehen werden, dass gerade diese Vorgangsweise die faktische Ausschaltung des zweigliedrigen Instanzenzuges bedeutet, da notwendige Sachverhaltsfeststellungen naturgemäß nur mehr im Berufungsverfahren möglich sind. Kriterien für die Ermessensübung ergeben sich primär aus der das Ermessen einräumenden Norm. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 289 Abs…
…nicht bloß geringfügigen Folgen). Dieser Hinweis reicht nur dann nicht, wenn anderen Kriterien nach den Umständen des Einzelfalles maßgebende Bedeutung bei der Ermessensübung zukommt. Der Feststellungsbescheid gem § 188 BAO für 2007 vom 10. September 2009 erging antragsgemäß aufgrund der Erklärung, welche den Verlust des Jahres…
…Umsatzsteuervoranmeldungen eingemahnt worden seien. Hinsichtlich der sonstigen Kriterien für die Ermessensübung (wiederholte oder erstmalige Säumnis, Neigung zur Missachtung abgabenrechtlicher Pflichten) sei ihres Erachtens die erstmalige, ausnahmsweise Säumnis sowie in weiterer Folge die Erfüllung sämtlicher abgabenrechtlicher Pflichten bei der Ermessensübung nicht ausreichend berücksichtigt worden. Aus dem…
…dies sicherlich als Kriterium für die Billigkeit im Sinne der Ermessensübung gewertet werden. Hinterfrage man andererseits, wie es Mattes a.a.O, S 526 verlange, ob die getroffenen Feststellungen sich auch auf Bescheide anderer Abgabepflichtiger auswirkten, so ergäben sich im streitgegenständlichen Fall für die Rentenverpflichteten…
…beruht. Für die verspätete Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung 7-9/2011 hat die Bw. zumindest leichte Fahrlässigkeit zu verantworten. Da der Verspätungszuschlag somit dem Grunde nach zu Recht verhängt wurde, ist zu prüfen, in welcher Höhe der Verspätungszuschlag festzusetzen ist. Als Kriterien für die Ermessensübung sind…