…weist daraufhin, dass allenfalls auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliegen könnte. Dem entgegnet der Vertreter des Finanzamtes, dass hier gleichfalls die Kriterien für Dienstverhältnisse zwischen nahen Angehörigen zur Anwendung kämen, welche auch hinsichtlich eines derartigen Vertragsverhältnisses nicht vorliegen. Der Bw. bringt noch vor, dass seine…
…Dienstverhältnis liege dann vor, wenn die tätige Person ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers stehe oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet sei. Aus der Wortfolge ergebe sich damit, dass bei Vorhandensein bereits eines der beiden Kriterien ein Dienstverhältnis…
…Dienstverhältnis liege dann vor, wenn die tätige Person ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers stehe oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet sei. Aus der Wortfolge ergebe sich damit, dass bei Vorhandensein bereits eines der beiden Kriterien ein Dienstverhältnis…
…weisungsungebunden wären. Nach Ansicht des Finanzamtes lägen beide im § 47 Abs. 2 EStG 1988 geforderten Kriterien für ein Dienstverhältnis vor. In der am 31. Jänner 2013 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde seitens der Bw. ergänzend auf das VwGH-Erkenntnis 2010/08/0240 vom 19.12.2012…
…Auftraggeber) und B (Auftragnehmer) vorgelegt, der das seit Jahren bestehende mündlich vereinbarte Auftragsverhältnis ab 1.7.1999 schriftlich regelte und aus dem hinsichtlich Entgelt und Tätigkeitsregelung das Vorliegen von Kriterien eines Dienstverhältnisses nach damals gültiger Rechtsauffassung nicht abzulesen war; die Lohnsteuerprüfung hat dies ohne schriftliche…
…nach alle sonstigen Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisen." Dies vor allem mit Hinweisen auf die Tatsache, dass die beiden Geschäftsführer befugt seien, ihre Arbeitszeit nach eigenem Willen zu gestalten, dass sie nicht über schriftliche Anstellungsverträge verfügten, die sie zur Einhaltung der Kriterien eines Dienstverhältnisses verpflichten würden…
…nach alle sonstigen Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisen." Dies vor allem mit Hinweisen auf die Tatsache, dass die beiden Geschäftsführer befugt seien, ihre Arbeitszeit nach eigenem Willen zu gestalten, dass sie nicht über schriftliche Anstellungsverträge verfügten, die sie zur Einhaltung der Kriterien eines Dienstverhältnisses verpflichten würden…
…dass das in § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 für wesentlich beteiligte Gesellschafter normierte Vorliegen "sonst aller Merkmale eines Dienstverhältnisses" vor allem auf folgende Kriterien abstellt: die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft und das Fehlen eines Unternehmerrisikos. Von Bedeutung ist auch noch…
…die klarstellt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers alle GF-Vergütungen ohne Einschränkung, unabhängig von der Höhe der Beteiligung und auch unabhängig von allen Kriterien eines Dienstverhältnisses der DB- und KommSt-Pflicht unterliegen. Da dies eben nicht in dieser Weise gesetzlich klargestellt wurde, müssten auch…
…die klarstellt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers alle GF-Vergütungen ohne Einschränkung, unabhängig von der Höhe der Beteiligung und auch unabhängig von allen Kriterien eines Dienstverhältnisses der DB- und KommSt-Pflicht unterliegen. Da dies eben nicht in dieser Weise gesetzlich klargestellt wurde, müssten auch…
…Das Merkmal der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers sei daher bei der Beschäftigung des Geschäftsführers nicht erfüllt. Ein schriftlicher Anstellungsvertrag, mit dem sich der Geschäftsführer zur Einhaltung aller Kriterien eines Dienstverhältnisses, die zur Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der GmbH führen würden, verpflichte…
…anzunehmen sein. Das Zurücklegen einer Fahrtstrecke von über 120 Kilometer zwischen Wohnsitz und Beschäftigungsort werde gemäß Lohnsteuerrichtlinien 2002 jedenfalls für alle Steuerpflichtigen als unzumutbar angesehen, unabhängig von den tatsächlich vorliegenden Kriterien des Dienstverhältnisses zB betreffend unbedigtem Pünktlichkeitserfordernis, Dauer der Arbeitszeiten, Verantwortung für Menschen, Belastung aus…
…zu beurteilen sind, nichts zu ändern, da ansonsten alle Kriterien eines Dienstverhältnisses vorliegen (insbesondere laufende Lohnfortzahlung auch bei Abwesenheit, fehlendes Unternehmerwagnis) und insoweit auch aus der Sicht des Gewerberechts keine selbständige und damit auch keine gewerbsmäßige Betätigung vorliegt. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die vom…
… 22 Z 2, 2. Teilstrich EStG 1988 zu subsumieren; ansonsten liegen jedoch alle Kriterien eines Dienstverhältnisses vor (insbesondere laufende Lohnfortzahlung auch bei Abwesenheit, fehlendes Unternehmerwagnis), weshalb aus der Sicht des Gewerberechts keine selbständige und damit auch keine gewerbsmäßige Betätigung vorliegt. Da somit nicht alle Tatbestandsmerkmale…
…wie weit im Sinne des Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 23.10.1990, 89/14/0102, die für ein Dienstverhältnis sprechenden Kriterien in ihrem Fall gegeben seien. Weiters wurde die Bw um Vorlage entsprechender Beweismittel ersucht (z.B. Dienstverträge). Anlässlich einer persönlichen Vorsprache der steuerlichen Vertreterinnen…
…dass kein abhängiges Dienstverhältnis, sondern ein Werkvertrag bzw. Auftragsverhältnis zu Grunde liege. Die Tatsache, dass J.G. als handelsrechtlicher GF eingetragen gewesen sei, könne nicht automatisch zu einer Umdeutung in ein echtes Dienstverhältnis führen, da noch dazu sämtliche Kriterien eines echten Dienstverhältnisses nicht ausgeprägt seien…
…um steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung iSd § 20 EStG. Nur bei Tätigwerden im Rahmen eines ernsthaften, nach den dargestellten Kriterien zu prüfenden Dienstverhältnisses iSd § 47 EStG, ist das Entgelt als Betriebsausgabe abzugsfähig. Nach den Darlegungen im Berufungsverfahren wurde ein schriftlicher Dienstvertrag abgeschlossen, die Ehegattin bei der Gebietskrankenkasse…
…weil das Rechtsverhältnis von Gesellschafter-Geschäftsführern zur ihren Gesellschaften, insbesondere im Hinblick auf die Eingliederung in den Betrieb der Gesellschaft, regelmäßig die Kriterien eines steuerlichen Dienstverhältnisses erfülle. 3. Geschäftsführer [2], [3] und [4]: Auf Grund der Höhe der Beteiligung von jeweils 30% ist zu prüfen…
…für die Ehegattin, darauf hin, dass das Dienstverhältnis sämtliche für die abgabenrechtliche Anerkennung notwendigen Kriterien erfülle: Das Dienstverhältnis sei ordnungsgemäß angemeldet und somit nach außen zum Ausdruck gebracht worden. Der Dienstvertrag regle die Tätigkeit klar und auch der Fremdvergleich könne nicht verneint werden. Auch könne…
…so handelt es sich beim Entgelt dafür um steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung iSd § 20 EStG. Nur bei Tätigwerden im Rahmen eines ernsthaften, nach den dargestellten Kriterien zu prüfenden Dienstverhältnisses iSd § 47 EStG, ist das Entgelt als Betriebsausgabe abzugsfähig. Im gegenständlichen Fall liegen die aufgezählten Anforderungen des…