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UFSL RV/1251-L/12Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Ende einer Schulausbildung und Beginn des Studiums, wenn Studienbeginn nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2013

…TU Graz begonnen habe, bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum zwischen Matura und Beginn des Präsenzdienstes und zwischen dem Ende des Präsenzdienstes und dem Studienbeginn. Berufung Gegen den besagten Abweisungsbescheid vom 3.10.2012 erhob die Antragstellerin rechtzeitig Berufung, die sie wie folgt…

UFSW RV/0426-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn das Studium (krankheitsbedingt) erst ein Jahr nach der Matura begonnen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.06.2007

…auf Familienbeihilfe. Tritt während des Studiums eine Studienbehinderung (z.B. durch Krankheit) ein, so verlängert sich die für die Familienbeihilfe anrechenbare Studienzeit. Es ist für uns unbegreiflich, warum dieselbe Regelung für den Zeitraum zwischen Matura und Erstinskription nicht in gleicher Weise gültig sein sollte. Auch…

UFSL RV/1159-L/06Selbsterhaltungsfähigkeit eines Kindes, wenn dieses zwischen Schulabschluss und Studienbeginn nur 2 Jahre gearbeitet hat?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass bei österreichischen Staatsbürgern, die nach der Matura gleich den Weg an eine Universität suchen, die außergewöhnliche Belastung seitens der Eltern anerkannt werde und bei anderen, welche zwischenzeitig durch ihre Arbeit den Staat positiv mitgestalten (Abgaben entrichten), dies nicht möglich sei…

UFSF RV/0237-F/09Kosten eines verwitweten Rechtsanwaltes für eine Haushälterin und Kinderbetreuerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2010

…jeweils werktags von Montag bis einschließlich Freitag in der Zeit zwischen 10:00 Uhr bis 14:30 Uhr tür die Betreuung meiner drei Kinder zuständig und beschäftigt. Nachdem meine jüngste Tochter V im Mai 2010 im Bundesgymnasium Bl-straße in B die Matura absolviert hatte…

UFSW RV/2968-W/12Ernsthaftes und zielstrebiges Studium bei Abbruch nach wenigen Monaten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2012

…volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird, zu. Nachdem in unserem Fall mein Sohn D. …

UFSW RV/0753-W/08Eigenanspruch auf Familienbeihilfe besteht für Studierende nur dann,wenn sie nicht bei den Eltern haushaltszugehörig sind und die Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2010Teil 1/2

…Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme…

UFSW RV/4553-W/02Zählung der für einen Studienabschnitt zur Verfügung stehenden Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2008

…einen Studienabschnitt zur Verfügung stehenden Semester um die Zeiten, in denen noch der Präsenzdienst geleistet wurde, gekürzt wird. Für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenzdienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt besteht im Übrigen nach § 2 Abs. 1 lit…

UFSG RV/0883-G/11Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme…

UFSW RV/0548-W/07Wurde der Studienwechsel durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…die Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2006 zusteht. Die Tochter studierte nach der Matura an der Medizinischen Universität Humanmedizin, wechselte nach drei Semestern das Studium und begann am 2. Oktober 2006 mit der Ausbildung auf der Akademie für den Orthoptischen Dienst. Das Finanzamt wies den Antrag…

UFSF RV/0371-F/08Vorliegen einer Berufsausbildungsunterbrechung durch Erkrankung - Nachweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2010

…12.2006 und 1.4.2007 bis 30.9.2007 muss daher abgewiesen werden. Hinsichtlich der beantragten Studienverlängerung wird auf die UFS-Entscheidung vom 26.6.2007, RV/0426-W/07 verwiesen, in der folgendes angeführt ist: Fest steht somit, dass zwischen Matura und Beginn…

UFSG RV/0544-G/06Gasthörer an einer Universität im Ausland und Erwerb von Sprachkenntnissen als Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2007

…Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme…

UFSS RV/0599-S/08Die Rückzahlungsverpflichtung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ist verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

…Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme…

UFSG RV/0427-G/08Studienwechsel nach dem 3. Semester infolge kurzer Krankheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2009

…Ereignis (Krankheit im Februar 2006) ohne ihr Verschulden herbeigeführt wurde; und der Semesterverlust daher aus unverschuldeten Gesundheitsproblemen entstanden ist. Der Verwaltungsgerichtshof führt in seinem Erkenntnis vom 27.1.2004, 2003/10/0290, aus, mit der Wendung "zwingend herbeigeführt" verlange der Gesetzgeber einen qualifizierten Zusammenhang zwischen…

UFSW RV/0338-W/04Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag nach Ablauf vorgesehenen Studiendauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2004

…Semester Jus nach der Matura, vier Semester Zahnmedizin aufgrund der einschlägigen Erfolgsnachweise = acht Stunden Regelung) hinaus, sei es möglich, vor Ablegung des ersten Rigorosums angewiesene Familienbeihilfebeträge, rückfordern zu können. Dies sei der Saldo zwischen den nach der Matura tatsächlich angewiesenen und den für sechs…

UFSG RV/0264-G/05Eintritt einer Studienbehinderung nach Ablauf des Nachweiszeitraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2005

…Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme…

UFSG RV/0526-G/09Besuch einer Maturaschule als Berufsausbildung iSd FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2010

…Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum…

UFSG RV/0132-G/07Freiwilliges soziales Jahr für Fachhochschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2007

…Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme…

UFSG RV/0909-G/11Keine Verlängerung des Beihilfenanspruchs über 24
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme…

UFSG RV/0686-G/11Lange Studiendauer - Anspruch auf Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2012

…Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme…

UFSG RV/0437-G/11Herabsetzung der Altersgrenze für den FB-Anspruch (Budgetbegleitgesetz 2011)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2012

…Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme…