…Härte iSd § 212 Abs. 1 BAO zu erblicken. Ebenso stellte angesichts der derzeit feststellbaren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch eine sofortige (volle) Entrichtung der neben der Geldstrafe auf dem genannten Strafkonto noch aushaftenden Abgabenbeträgen (Verfahrenskosten und Nebengebühren iHv. insgesamt 1.369,26 €) für den Bf. eine …
…24. Februar 2011, 2010/16/0276) zuwiderlaufen. Im Unterschied zur Geldstrafe ergibt sich für die (von einem Ansuchen gemäß § 212 BAO ebenfalls umfassten) in einem Finanzstrafverfahren auferlegten Kosten und den im Laufe der Einhebung der Geldstrafe samt Kosten anfallenden Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d…
…im Zusammenhang mit Finanzstrafen bzw. aus einem Finanzstrafverfahren resultierenden Kosten nur insoweit gegeben, als sich das daraus für den Bestraften ergebende finanzielle Übel über die mit den Zielsetzungen des FinStrG zwangsläufig verbundene und vom Gesetzgeber durchaus auch beabsichtigte Härte hinausgeht. Zweck einer nach den allgemeinen…
…00 € samt Kostenersatz und Nebengebühren, beginnend ab März 2011 bis Februar 2014, monatliche Raten iHv. 200,00 €, jeweils fällig am 25. des Monats, gewährt werden. Die nach den Ratenzahlungen auf dem genannten Konto noch aushaftende Abgabenschuld (Restbetrag Geldstrafe, Verfahrenskosten und Nebenansprüche) ist unmittelbar…
…BAO zusätzlich geforderten (Negativ-)Kriterium der vom Gesuch umfassten, sich einerseits aus Geldstrafe und andererseits aus Verfahrenskosten und allfälliger Nebengebühren zusammensetzenden, aushaftenden Abgabenschuld lediglich im Hinblick auf die neben der Strafe ebenfalls geschuldeten Kosten und Nebengebühren eine eigenständige Bedeutung zu (vgl. zB VwGH vom 24…
…Kaufpreis enthalten sind: Die Kosten und Gebühren für die Errichtung dieses Vertrages, des verbücherungsfähigen Kaufvertrages, sowie des Wohnungseigentumsvertrages. Ebenfalls zu Lasten der Kaufseite geht .....) sowie Punkt 10 zweiter Absatz (Zur Sicherstellung des Kaufpreises bzw. Kaufpreisrestes samt höchstens 12 % Verzugszinsen und Nebengebührensicherstellung für alle dem Verkäufer…
…600/09699/10-1999 (StrLNr 117-1991), betreffend Pfändung einer Geldforderung für aushaftende Strafbeträge samt Kosten und Nebengebühren gem. § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) in Verbindung mit § 65 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid vom 10. November 2006…
…€ 363,00 an Kosten und € 422,16 an Nebengebühren) unberichtigt aus. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster…
…und einer übrigen Vermögenssituation laut Einbringungsakt zur StNr. 34 von einer angespannten Finanzlage des Bw. ausgegangen werden. Im Hinblick auf eventuell noch offene Zahlungen aus den angeführten finanzstrafrechtlichen Vorverurteilungen ist festzustellen, dass zum Entscheidungszeitpunkt auf den zugehörigen Strafkonten kein Abgabenrückstand (Geldstrafe, Kosten und Nebengebühren) mehr…
…betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Steuerbescheid des Hauptzollamtes Bad Reichenhall Zl. 3530 B-L1.3/VES 002997/2001 wurden der Beschwerdeführerin (Bf.). Einfuhrabgaben in der Höhe von DM 422,40 wegen Nichtgestellung im Versandverfahren zu Versandschein T1…
…100000/01371/2008-15, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Die Eingangsabgaben werden laut beiliegendem Berechnungsblatt, welches einen Bestandteil des Spruches bildet mit insgesamt € 10.131,20 die Abgabenerhöhung mit € 113,98 neu festgesetzt. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
…das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Art. 32 ZK enthält eine taxative Aufzählung jener Kosten und Leistungen, die bei der Ermittlung des Zollwertes der zu bewertenden Waren nach Art…
…100000/01371/2008-17, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Die Eingangsabgaben werden laut beiliegendem Berechnungsblatt, welches einen Bestandteil des Spruches bildet mit insgesamt € 7.426,88 die Abgabenerhöhung mit € 83,55 neu festgesetzt. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
…€ 363,00 an Kosten und € 240,84 an Nebengebühren) unberichtigt aus. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster…
…Kosten und Nebengebühren) an. In der Begründung wurde ausgeführt, dass ihr Einspruch (gegen die Strafverfügung) leider zurückgewiesen wurde. Die Strafe sei viel zu hoch. Sie sei vom Kinderbetreuungsgeld ausgesteuert und wisse nicht wie es weiter gehen soll. Sie sei für zwei kleine Kinder sorgepflichtig und…
…Geldstrafe) sowie der Kosten der Strafverfahrens und Nebengebühren sind anschließend zum 15. Oktober 2010 zu entrichten. Die Bewilligung erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf. Für den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine Zahlung in der festgesetzten Höhe erfolgt (Terminverlust), erlischt die Bewilligung und sind Vollstreckungsmaßnahmen…
…nur schwer möglich sein und eine Nichtentrichtung bzw. Nichteinbringlichkeit des Strafbetrages wohl zu einem Vollzug der anteilig verbliebenen Ersatzfreiheitsstrafe (§ 175 FinStrG) führen wird. Die mit der Bewilligung der Zahlungserleichterung zu verbindende Bedingung der Entrichtung der übrigen Kosten des Strafverfahrens (Kosten und Nebengebühren) entspringt dem Bestreben…
…Strafkonto derzeit noch ein Betrag von 3.170,78 €, davon Geldstrafe 1.750,41 €, Kosten 363,36 € sowie Nebengebühren (Säumniszuschlag, Stundungszinsen und Einhebungsgebühren) 1.057,01 €, aus. Weiters wurde über den Bf. mit Straferkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde…
…mit einer noch innerhalb der Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bf. gelegene Festsetzung von monatlichen Teilzahlungen iHv. 240,00 € bzw. ein Zahlungsziel von insgesamt 49 Monaten (für Strafe, Kosten und Nebengebühren) ausreichend Genüge getan, sodass spruchgemäß zu entscheiden war. Linz, am 29. Oktober 2004
…150,00 € ausreichend, um den genannten Zielsetzungen des FinStrG zu entsprechen und erscheint andererseits die Gewährung derartiger Teilzahlungen auch im Hinblick auf die weiteren Abgabenschuldigkeiten (Kosten und Nebengebühren) billig und zweckmäßig. Dabei war allerdings bei der Festsetzung der letzten, die angegebene monatliche Leistungsfähigkeit des…