…Härte iSd § 212 Abs. 1 BAO zu erblicken. Ebenso stellte angesichts der derzeit feststellbaren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch eine sofortige (volle) Entrichtung der neben der Geldstrafe auf dem genannten Strafkonto noch aushaftenden Abgabenbeträgen (Verfahrenskosten und Nebengebühren iHv. insgesamt 1.369,26 €) für den Bf. eine …
…24. Februar 2011, 2010/16/0276) zuwiderlaufen. Im Unterschied zur Geldstrafe ergibt sich für die (von einem Ansuchen gemäß § 212 BAO ebenfalls umfassten) in einem Finanzstrafverfahren auferlegten Kosten und den im Laufe der Einhebung der Geldstrafe samt Kosten anfallenden Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d…
…im Zusammenhang mit Finanzstrafen bzw. aus einem Finanzstrafverfahren resultierenden Kosten nur insoweit gegeben, als sich das daraus für den Bestraften ergebende finanzielle Übel über die mit den Zielsetzungen des FinStrG zwangsläufig verbundene und vom Gesetzgeber durchaus auch beabsichtigte Härte hinausgeht. Zweck einer nach den allgemeinen…
…00 € samt Kostenersatz und Nebengebühren, beginnend ab März 2011 bis Februar 2014, monatliche Raten iHv. 200,00 €, jeweils fällig am 25. des Monats, gewährt werden. Die nach den Ratenzahlungen auf dem genannten Konto noch aushaftende Abgabenschuld (Restbetrag Geldstrafe, Verfahrenskosten und Nebenansprüche) ist unmittelbar…
…1.677,25) sowie Nebengebühren (i.H.v. € 39,39), somit gesamt € 1.716,54 ausgewiesen. Gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 1 Wasserversorgungsgesetz (WVG) hafte der neue Abnehmer für den Früheren für alle Rückstände an Gebühren, Kosten und Zuschlägen…
…weist am heutigen Tag einen Rückstand in der Höhe 17.500 € einschließlich Kosten und Nebengebühren auf) und somit das mögliche Ende der Ratenlaufzeit weiter hinausgeschoben. Ein aufrichtiges Bemühen um Abstattung der Abgabenrückstände und der Strafe kann in diesem Verhalten nicht erkannt werden. Insoweit der…
…dem Grundbesitz, von dem Abwässer in den öffentlichen Kanal abgeleitet werden (§ 11 Abs. 1) haftet neben dem Gebührenschuldner bzw. neben der Gebührenschuldnerin für alle dafür festgesetzten Gebühren und Nebengebühren. Unterliegt der Grundbesitz nicht der Grundsteuer, so ist der bzw. die Haftpflichtige durch sinngemäße Anwendung des §…
…dem Grundbesitz, von dem Abwässer in den öffentlichen Kanal abgeleitet werden (§ 11 Abs. 1) haftet neben dem Gebührenschuldner bzw. neben der Gebührenschuldnerin für alle dafür festgesetzten Gebühren und Nebengebühren. Unterliegt der Grundbesitz nicht der Grundsteuer, so ist der bzw. die Haftpflichtige durch sinngemäße Anwendung des §…
…BAO zusätzlich geforderten (Negativ-)Kriterium der vom Gesuch umfassten, sich einerseits aus Geldstrafe und andererseits aus Verfahrenskosten und allfälliger Nebengebühren zusammensetzenden, aushaftenden Abgabenschuld lediglich im Hinblick auf die neben der Strafe ebenfalls geschuldeten Kosten und Nebengebühren eine eigenständige Bedeutung zu (vgl. zB VwGH vom 24…
…Kaufpreis enthalten sind: Die Kosten und Gebühren für die Errichtung dieses Vertrages, des verbücherungsfähigen Kaufvertrages, sowie des Wohnungseigentumsvertrages. Ebenfalls zu Lasten der Kaufseite geht .....) sowie Punkt 10 zweiter Absatz (Zur Sicherstellung des Kaufpreises bzw. Kaufpreisrestes samt höchstens 12 % Verzugszinsen und Nebengebührensicherstellung für alle dem Verkäufer…
…voraussichtlich auch haftfähig. Eine Besserung des Gesundheitszustandes ist zu erwarten. Das Strafkonto des Beschwerdeführers weist mit 7.4.2022 einen Rückstand von € 9.961,80 einschließlich Kosten und Nebengebühren auf. Beweiswürdigung Dass der Beschwerdeführer kein Vermögen hat und sich im Abschöpfungsverfahren befindet, geht aus…
…€ 500,00 wurde sofort entrichtet und ist bereits getilgt. Das Strafkonto hinsichtlich der gegenständlichen Verurteilung weist mit 3.5.2023 einen Rückstand iHv € 10.500,00 einschließlich Kosten und Nebengebühren auf. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist unstrittig und ergibt sich dieser aus den glaubwürdigen…
…600/09699/10-1999 (StrLNr 117-1991), betreffend Pfändung einer Geldforderung für aushaftende Strafbeträge samt Kosten und Nebengebühren gem. § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) in Verbindung mit § 65 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid vom 10. November 2006…
…den Kosten des Finanzstrafverfahrens und dem ersten Säumniszuschlag zusammen. Datiert mit 4.12.2025 wurde der Bescheid - Pfändung einer Geldforderung an die ***Bank*** ausgestellt. Mit diesem Bescheid wurden dem Beschwerdeführer für die geschuldete Geldstrafe samt Kosten und Nebengebühren sowie für Gebühren und Barauslagen in Höhe…
…€ 363,00 an Kosten und € 422,16 an Nebengebühren) unberichtigt aus. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster…
…und einer übrigen Vermögenssituation laut Einbringungsakt zur StNr. 34 von einer angespannten Finanzlage des Bw. ausgegangen werden. Im Hinblick auf eventuell noch offene Zahlungen aus den angeführten finanzstrafrechtlichen Vorverurteilungen ist festzustellen, dass zum Entscheidungszeitpunkt auf den zugehörigen Strafkonten kein Abgabenrückstand (Geldstrafe, Kosten und Nebengebühren) mehr…
…betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Steuerbescheid des Hauptzollamtes Bad Reichenhall Zl. 3530 B-L1.3/VES 002997/2001 wurden der Beschwerdeführerin (Bf.). Einfuhrabgaben in der Höhe von DM 422,40 wegen Nichtgestellung im Versandverfahren zu Versandschein T1…
…500,00 zuzüglich Kosten und Nebengebühren iHv € 600,00 und Pfändungsgebühren iHv € 40,80. Ein entsprechender, mit einer Vollstreckbarkeitsklausel versehener Rückstandsausweis wurde ausgestellt. Am 20.1.2026 erließ die belangte Behörde hinsichtlich dieser geschuldeten Beträge einen Bescheid-Pfändung einer Geldforderung und einen Bescheid…
…plus Kosten und Nebengebühren iHv. Euro 579,35, gesamt Euro 7.579,35 aus. Im gegenständlichen Einbringungsverfahren liegt, unter Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestraften, die Uneinbringlichkeit vor. Selbst die Gewährung von sogenannten ,Miniraten' würde eine sehr lange Abstattungsdauer in Anspruch nehmen und nicht…
…31, Wiener Wasser vom 02.02.2017, MA 31-xxxxx betreffend Haftung für Wassergebühren und Nebengebühren zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…