…5 Z 2 UStG 1994 ist die Ausklammerung von Tätigkeiten, die - wirtschaftlich gesehen der Konsumsphäre (dem Eigenverbrauch von Leistungen) zuzuordnen sind (Tz 248 unter Hinweis auf VfGH 20.6.2001, B 2032/99). Die Tätigkeit des Bw (Ankauf von Einrichtungsgegenständen und Verkauf unter Einschaltung eines…
…an ihren Sohn für dessen neu eröffnetes Geschäftslokal eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet hat und ihr als Unternehmerin der Vorsteuerabzug aus dem Ankauf dieses Gegenstandes zusteht oder dieser Ankauf und die Überlassung der Einrichtung als eine privat motivierte Zuwendung anzusehen und somit der Konsumsphäre der Bw…
…mit anderen Worten die (entgeltliche) Mietvereinbarung nicht dem wirklich Gewollten entsprochen hat. Damit mangelt es aber an der Ernsthaftigkeit für eine nachhaltige Einnahmenerzielungsabsicht als Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft. Die Kosten für die Anschaffung des Gegenstandes sind daher nach Ansicht der Berufungsbehörde der Konsumsphäre der Bw…
…345; nach VfGH 20.6.2001, B 2032/99, 2002, 55 ist bei derartigen Betätigungen die Konsumsphäre betroffen). Bei Betätigungen iSd. § 1 Abs. 2 Z 3 LVO ("kleine Vermietungen") hat der VwGH die Identität der Beurteilung im Bereich der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer jedenfalls bestätigt…
…der Betätigung. Es ist davon auszugehen, dass bei der Tätigkeit der Bw. das Kriterium der Einnahmenerzielung gänzlich in den Hintergrund tritt und das Hauptaugenmerk auf der privaten Konsumsphäre liegt. Es ist auch davon auszugehen, dass die Tätigkeit der Versorgung der Familie der Bw. und von…
…26.6.2007, Rs C-284/04). 15. Entscheidend ist, dass Tätigkeiten, die - wirtschaftlich gesehen - der Konsumsphäre des Steuerpflichtigen (dem Endverbrauch) zuzurechnen sind, aus dem Begriff des Unternehmers (Steuerpflichtigen) ausgeklammert werden. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, die eigentlich seiner Privatsphäre zuzuordnen sind, soll nicht deswegen…
…5 UStG die Ausklammerung von Tätigkeiten aus dem Unternehmerbegriff ist, die -wirtschaftlich gesehen - der Konsumsphäre (dem Endverbrauch) zuzuordnen sind. In der Berufung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit nicht nur der Eigenversorgung (und auch nicht nur der Versorgung von Freunden und Bekannten) mit Produkten…
…Sie geht davon aus, dass bei Ihrer Tätigkeit das Kriterium der Einnahmenerzielung gänzlich in den Hintergrund tritt und das Hauptaugenmerk auf der privaten Konsumsphäre liegt. Dies in Übereinstimmung mit den Bescheidbegründungen der Amtspartei. Die als Vorführprodukte erworbenen Waren stellen nach Art und Umfang typischerweise in…
…ist sachlich gerechtfertigt und wurde dies grundsätzlich auch vom VfGH im Erkenntnis vom 20.6.2001, B 2032/99, bestätigt. Der VfGH führte aus: "Wo hingegen nicht das Überwiegen der Konsumsphäre in Rede steht, ist der Grund für das Fehlen des Gewinnstrebens gleichgültig (§ 2 Abs…
…Sie geht davon aus, dass bei Ihrer Tätigkeit das Kriterium der Einnahmenerzielung gänzlich in den Hintergrund tritt und das Hauptaugenmerk auf der privaten Konsumsphäre liegt. Es erscheint der Referentin nicht glaubwürdig, dass keinerlei Waren zum Privatgebrauch von der Firma A bezogen werden. Die als Vorführprodukte…
…2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Im gegenständlichen Fall konnte der Bw. die Zweifel nicht ausräumen, dass der Antiquitätenhandel in seinen privaten Neigungen begründet ist und seiner "privaten Konsumsphäre" nahe liegt. Daher war es dem Finanzamt nicht verwehrt, dem Bw. hinsichtlich dieser Tätigkeit die…
…werden. Auch wenn sich beispielsweise bei Vermietungstätigkeiten ausnahmsweise ein Einnahmenüberschuss ergibt, entsteht daraus keine steuerliche Belastung. Umsatzsteuerlich sind diese Betätigungen der Konsumsphäre zuzurechnen: die Einnahmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, Vorsteuern sind nicht abzugsfähig. Mit der Tz 1 des mit 29. Mai 2008 datierten Berichts gemäß …
…dass der Bw außerstande war, den Bezug zu seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH nachvollziehbar darzulegen, diese Reisen vielmehr dem untreuen ehemaligen Buchhalter O anlastete und somit dessen Konsumsphäre zuordnete. Waren aber die Reisen nicht im Auftrag der GmbH unternommen worden, dann können sie - bei…
…aaO, Tz. 248) bemerkt in diesem Zusammenhang allerdings auch, der richtige Kern der Vorschrift ist die Ausklammerung von Tätigkeiten, die - wirtschaftlich gesehen - der Konsumsphäre (dem Endverbrauch von Leistungen) zuzuordnen sind, aus dem Unternehmerbegriff. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, die eigentlich seiner Privatsphäre zuzuordnen sind, soll…
…ist damit unvereinbar. Damit ist der Liebhabereibegriff für den Bereich der Umsatzsteuer auf Leistungen zu reduzieren, die der Konsumsphäre (dem Endverbrauch von Leistungen) zuzuordnen sind. Dieser Grundgedanke lässt sich nicht bloß durch isolierte Betrachtung der Erfolgssituation, sondern nur durch Bedachtnahme auf die Gesamtumstände der Tätigkeit…
…Abs. 5 UStG die Ausklammerung von Tätigkeiten aus dem Unternehmerbegriff ist, die -wirtschaftlich gesehen - der Konsumsphäre (dem Endverbrauch) zuzuordnen sind. Dafür konnten nach der Aktenlage und nach den Ermittlungen keine Anhaltspunkte gefunden werden. Es war demnach spruchgemäß zu entscheiden. Beilagen: 1 Berechnungsblatt; 1 Belegordner Linz…
…Abs. 5 UStG die Ausklammerung von Tätigkeiten aus dem Unternehmerbegriff ist, die -wirtschaftlich gesehen - der Konsumsphäre (dem Endverbrauch) zuzuordnen sind. Dafür konnten nach der Aktenlage und nach den Ermittlungen keine Anhaltspunkte gefunden werden. Es war demnach spruchgemäß zu entscheiden. Beilagen: 2 Berechnungsblätter; 1 Ordner Linz…
…UStG die Ausklammerung von Tätigkeiten aus dem Unternehmerbegriff ist, die -wirtschaftlich gesehen - der Konsumsphäre (dem Endverbrauch) zuzuordnen sind. Dafür konnten nach der Aktenlage und nach den Ermittlungen keine Anhaltspunkte gefunden werden. Es war demnach spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 8 Berechnungsblätter Linz, am 6. August 2007
…Abs. 5 UStG die Ausklammerung von Tätigkeiten aus dem Unternehmerbegriff ist, die -wirtschaftlich gesehen - der Konsumsphäre (dem Endverbrauch) zuzuordnen sind. Dafür konnten nach der Aktenlage und nach den Ermittlungen keine Anhaltspunkte gefunden werden. Es war demnach spruchgemäß zu entscheiden. Beilagen: 1 Berechnungsblatt; 1 Belegordner Linz…
…die Absicht, Gewinne zu erzielen fehlt (§ 2 UStG). Dem Begriff des unternehmerischen Zweckes ist dabei nach der Judikatur jener der Konsumsphäre (des Endverbrauches) als Gegenstück bzw. Abgrenzungsmerkmal gegenüber zu stellen. Bereits eine geringfügige Einnahmenerzielung kann daher die Zuordnung eines Sachverhaltes zum Unternehmensbereich rechtfertigen bzw. erfordern…