…in so große Schwierigkeiten zu gelangen. Hinzuweisen sei, dass es für ihn aus sprachlichen Problemen und der hohen erforderlichen Kompetenz des österreichischen Abgabenrechts nicht leicht sei, die abgabenrechtlichen Vorschriften ohne Fehler einzuhalten. Sollten weitere Unterlagen benötigen werden bzw. persönliche Auskünfte, so stehe er jederzeit gerne…
…Die Sache, die der Rechtsmittelbehörde zur Entscheidung vorliegt, ist die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen (VwGH 22.5.1996, 96/16/0023). Das bedeutet, dass die Rechtsmittelbehörde trotz ihrer Berechtigung, den angefochtenen Bescheid abzuändern, doch auf die Ahndung der dem…
…die sei nicht erfolgt, der Zusatz "3. Es wird Ihnen zu gegebener Zeit Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben werden" ermögliche dies nicht. Zudem werde um Bekanntgabe der fehlenden Punkte 1 und 2 ersucht. Die korrekte Berufsbezeichnung des Bf. sei zudem Baumeister und nicht planender Baumeister. Zu…
…einige einzelne seitens der Betriebsprüfung abverlangte Belege nicht beigebracht worden seien, keine Begründung für ein generelles Aberkennen des Vorsteuerabzuges, sondern gegebenenfalls nur für das Aberkennen einzelner, nicht belegbarer Vorsteuerbeträge sein. Des Weiteren lasse die Prüferin eine Aufstellung vermissen, welche Belege nun noch fehlten und in…
…gegen einen Wiederaufnahmebescheid, der in seiner Begründung keine bzw. keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe anführt, zweckmäßigerweise bereits mit Berufungsvorentscheidung (durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides) stattzugeben. Das Finanzamt hat die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt. Es ist auch nicht Sache des Abgabepflichtigen, das Nichtvorliegen…
…Die Sache, die der Rechtsmittelbehörde zur Entscheidung vorliegt, ist die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen (VwGH 22.5.1996, 96/16/0023). Das bedeutet, dass die Rechtsmittelbehörde trotz ihrer Berechtigung, den angefochtenen Bescheid abzuändern, doch auf die Ahndung der dem…
…gehen sollte. Aus diesem Grunde ist der bekämpfte Bescheid mit so vielen Fehlern und Unklarheiten behaftet, dass es nicht möglich ist, die zu entscheidende "Sache" ausreichend zu konkretisieren. Der Bescheid war deshalb ersatzlos aufzuheben, was mangels entschiedener Sache eine neuerliche Bescheiderlassung aber nicht ausschließt (vgl…
…seien, da der abgabenrechtlich zu würdigende Sachverhalt durch den Vorprüfer nicht vollständig erhoben worden sei, könne nicht der Bw angelastet werden. Ein mögliches Fehlverhalten oder eine schwache Arbeitsleistung des Erstprüfers habe die Finanzbehörde zu verantworten. Juristisch stelle sich zu diesem Problem die einzige Frage, ob…
…ein: "Die von der Behörde angenommene verdeckte Gewinnausschüttung im Hinblick auf das Mietobjekt 1234 M, A-Straße, liegt nicht vor. Zur Begründung verweisen wir auf die mit gleicher Post eingebrachten Rechtsmittel gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2003 und 2004. Dem Haftungsbescheid fehlt es daher an einer Rechtsgrundlage…
…dass der "Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge " das Fahrzeug, für das die Abgabe zur Vorschreibung gebracht werden sollte, bisher nicht definierte. Ihm fehlte deshalb bisher die Konkretisierung der Sache des Bescheides. Ähnliches gilt - abgeschwächt - auch für den "Bescheid" über…
…Festlegung dieses Tatbestandsmerkmals. Zudem fehlt auch die Anführung des (Finanzstraf) Gesetzes. Es ist daher die im Spruch angeführte Formulierung mangelhaft, da die Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmungen nicht ausreichend dokumentiert ist. Da der bekämpfte Bescheid schon den Delikttypus…
… 251 AO entsprechende Bestimmung fehlt. Eine bloße Forderungsanmeldung zur (deutschen) Insolvenztabelle ist - wie es dem einschreitenden Bw. vorschwebt und vom Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung bereits umfänglich ausgeführt - den inländischen Abgabenbehörden nicht möglich, da die Konkretisierung der Gläubigerrechte einen Abgabenbescheid voraussetzt. Die bloß schlüssige Darlegung eines…
…mit entsprechenden Verlängerungen der Wegzeiten von vorne herein zu rechnen ist, können diese in die Wegzeitberechnung für die Zumutbarkeitsbeurteilung einfließen. Solche Umstände wurden im Verfahren allerdings nicht dargetan. Obige Pauschalverweise stellen keine Beweisführung dar. Insbesondere fehlt eine Konkretisierung der Häufigkeit und des Ausmaßes der behaupteten…
…wurde, liegen nach h.o. Ansicht mangels Konkretisierung der künftigen Nutzung die Voraussetzungen für die Einstufung in eine konkrete Einkunftsart nicht vor. Wenn nunmehr vorgebracht wird, es sei von Anfang an eine betriebliche Nutzung in Zusammenhang mit den verbundenen Unternehmen (Autohaus) im Vordergrund gestanden, so…
…zukommt, vermag dessen Fehlen auch nicht den Eintritt der Rechtsfolge des § 275 BAO (Zurücknahmewirkung für die Berufung) zu verhindern. Ergeht trotz nicht ordnungsgemäßer Erfüllung eines erstinstanzlichen Mängelbehebungsauftrages kein Zurücknahmebescheid nach § 275 BAO, sondern wird die Berufung in der Sache behandelt und mittels Berufungsvorentscheidung materiell erledigt…
…dass der Konkurs gegen den Bf. am 28. Juli 2003 mangels Kostendeckung vom LG F aufgehoben wurde, ist daher auch ohne nähere Konkretisierung der Vermögen- und Einkommensverhältnisse durch den Bf. offenkundig, dass eine Gefährdung der Einbringlichkeit vorliegt. Der unabhängigen Finanzsenat zieht aus der Gesamtbetrachtung der…
…Gesetzeswortlautes des § 303 Abs. 4 BAO. Mit der Anführung eines konkreten Wiederaufnahmetatbestandes und der Konkretisierung jener Umstände, auf deren nachträgliches Hervorkommen sich die den Wiederaufnahmebescheid erlassende Behörde stützt, legt diese zugleich den Rahmen für die "Sache" fest, über welche die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289…
…Konkretisierung der Kostenarten nicht nachvollzogen werden, und zwar sowohl bei den Hinzurechnungs- als auch bei den abzugsfähigen Kosten. In allen Fällen hat die Zollbehörde einen höheren Zollwert festgestellt, dessen Grundlagen wegen der fehlenden Angaben nicht überprüft werden können, zumal auch angaben über den Realitätspreis fehlen…
…Repräsentationsgründen veranstaltete Feste" ebenso wie Geschenke an Mitarbeiter und Parteimitglieder nicht abzugsfähig seien, fehlen neben der Konkretisierung, welche Posten mit dieser Begründung nicht anerkannt werden, jegliche fallbezogene Sachverhaltsfeststellungen, an Hand derer der vom Finanzamt behauptete Repräsentationscharakter nachvollzogen werden könnte (d.h. für jedes "Fest" bzw…
…Male besucht und dort auch "seine Sachen" gesehen habe. Des Weiteren habe der Bw für WK "teilweise Besorgungen" gemacht und ihn zum Arzt gefahren. Gleichzeitig kann sie befragt zur Konkretisierung des "Mittelpunktes der Lebensinteressen" des Bw lediglich angeben, der Bw habe sich ihres Wissens nach…