Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der 1, vertreten 2, vom 8. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden vom 10. Oktober 2002 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 EStG 1988 für den Zeitraum 1999 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
…Erblasser (Vater des Bf.) zugezählt gewesenes Darlehen enthalten war, wobei es beim Bf. durch den Erbanfall bezüglich dieser bereits bestehenden Darlehensschuld zu einer entsprechenden Schuldbefreiung (Konfusion) kam. Kommt somit diese beantragte Befreiungsbestimmung nach § 15 Abs. 1 Z 3 ErbStG erster Halbsatz überhaupt nur in solchen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtenn Bescheid wird abgeändert. Die Erbschaftssteuer beträgt EUR 790,03 (ATS 10.871,00). Die Bemessungsgrundlage beträgt EUR 5…
…davon, ist aber auch zu bedenken, dass nach der Aktenlage der Mietvertrag zwischen der Berufungswerberin und der von ihr beherrschten GmbH niemals gekündigt wurde, sondern durch Zusammenfallen der Position des Mieters und des Vermieters in einer Hand (Konfusion § 1445 ABGB [Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS Nr…
…16/0361 und 98/16/0362). Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jenes Vermögen (Besitzposten abzüglich Schuldposten), das am Stichtag (vgl. § 18 ErbStG) dem Erblasser gehörte. Bei der Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit (Konfusion) erlischt bürgerlich-rechtlich die Forderung (§ 1445 ABGB). Hievon abweichend wird im § 20 Abs…
…Aus dem Kaufvertrag geht weiters hervor, dass das vertragsgegenständliche Grundstück mit einem Wiederkaufsrecht der Bw. belastet war, welches in Folge Konfusion gegenstandslos geworden sei. Mit der oa. Eingabe wurde darauf hingewiesen, dass es sich um einen Wiederkaufvertrag zum seinerzeitigen Kaufvertrag vom 27. August 1986 handle…
…verfehlt, obwohl im richtigen Bescheid auch derselbe Teilzeitraum (Dezember 2010) mit der vermutlich nämlichen Begründung enthalten ist, gegen deren inhaltliche Erledigung sich die Beschwerdeführerin ja nicht wehrt, und obendrein die Konfusion von der Beschwerdeführerin verursacht wurde! Das Argument, es handle sich um einen "anderen" Entscheidungszeitraum…
…anlässlich der Liegenschaftsübertragung vereinbarten Leistungsverpflichtung dar. Diese mit der Erbeinsetzung einhergehende, von einer "Auszahlung" abweichende "Abstattungsart" (Konfusion) ändert jedoch rechtlich nichts an der im Punkt VI des Übergabsvertrages dem Bw. im Zusammenhang mit dem Liegenschaftserwerb von der Übergeberin auferlegten unbedingten Leistungsverpflichtung, die (wenn nicht vorher…
…angezeigt am 3. Mai 1991 und 21. Februar 1995, in der Person von RJ die Vereinigung (Konfusion) gemäß § 1445 ABGB von Schuldner (Mieter) und Gläubiger (Vermieter) ein und wurden bezüglich RJ und FJ sen. die Verbindlichkeiten aus den beiden Mietverträgen aufgehoben. RJ trat an Stelle…
…0327). Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jenes Vermögen (Besitzposten abzüglich Schuldposten), das am Stichtag (vgl. § 18 ErbStG) dem Erblasser gehörte. Bei der Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit (Konfusion) erlischt bürgerlich- rechtlich die Forderung (§ 1445 ABGB). Hievon abweichend wird im § 20 Abs. 2 ErbStG angeordnet, dass infolge…
…16/0361 und 98/16/0362). Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jenes Vermögen (Besitzposten weniger Schuldposten), das am Stichtag (vgl. § 18 ErbStG) dem Erblasser gehörte. Bei der Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit (Konfusion) erlischt bürgerlich-rechtlich die Forderung (§ 1445 ABGB). Hievon abweichend wird im § 20 Abs…
…16/0361 und 98/16/0362). Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jenes Vermögen (Besitzposten weniger Schuldposten), das am Stichtag (vgl. § 18 ErbStG) dem Erblasser gehörte. Bei der Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit (Konfusion) erlischt bürgerlich-rechtlich die Forderung (§ 1445 ABGB). Hievon abweichend wird im § 20 Abs…