…frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Neufassung des …
…Jänner 1998 wurde eingewendet, dass das errichtete Wohnhaus eine private Wohnnutzfläche von 119,55 m² aufweisen würde. Bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer sei auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsvorganges - also auf den 22. Juli 1986 - abzustellen. Zu diesem Zeitpunkt seien vom Begriff der Gegenleistung…
…des UFS für die Annahme der längeren Verjährungsfrist (7 Jahre) bei Hinterziehung keine Handhabe. Wohl hat die Bw gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, jedoch ist ihr ein vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen. Dieses ist vielmehr insofern auszuschließen, als sie den betr. Rechtsvorgang…
…Wird aber im Vorlageantrag und insbesondere in der Vorhaltbeantwortung vom 15. September 2005 dahingehend argumentiert, die Schenkung der beiden Sparbücher sei erst nach Kenntniserlangung von der Aussichtlosigkeit des Klagebegehrens hinsichtlich der Einbringlichkeit erfolgt und damit nicht vor dem 12. März 1997, dann erscheint völlig unbegreiflich…
…allerdings ein Missbrauch iSd § 22 BAO liegen. Im Gegenstandsfall blieb der Treuhänder X. nach außen hin unbeschränkter zivilrechtlicher Eigentümer des vertragsgegenständlichen (Zwerg)Geschäftsanteils. Demzufolge erscheint die vom Finanzamt vorgenommene Versteuerung dieses Rechtsvorganges (Treuhandvertrag vom 18. Dezember 2001) gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG nur dann gerechtfertigt…
…man die Kenntniserlangung von den beiden geltend gemachten Wiederaufnahmegründen und damit den Beginn der Wiederaufnahmeantragsfrist gemäß § 303 Abs. 2 BAO auf den Zeitpunkt der Abgabe der Abgabenerklärung vom 2. März 1994 durch diesen Rechtsvorgänger terminieren würde, wäre trotzdem für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages…
…Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Käufer E gekommen ist. Selbst wenn man die Kenntniserlangung von den beiden geltend gemachten Wiederaufnahmegründen und damit den Beginn der Wiederaufnahmeantragsfrist gemäß § 303 Abs. 2 BAO auf den Zeitpunkt der Abgabe der Abgabenerklärung vom 2. März 1994 durch diesen Rechtsvorgänger…
…objektiv möglich ist. Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich, eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht erforderlich. Die im Vorlageantrag sowie in den Stellungnahmen vom 2. Dezember 1994 und vom 14. März 1995seitens der…
…Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich…
…der Verfügungsmacht über die Geschäftsrechte an der B. durch die "GruppeL" und durch den Erwerb des Eigentums an der gegenständlichen Liegenschaft durch die Rechtsvorgängerin um einen Kaufpreis von S 30.170.000,00 vor. Ausdrücklich ist im Rahmenvertrag festgelegt, dass die RAG und die B…
…16/0353 vom 19.2.1998, 82/16/0079, vom 18.11.1982, 2002/16/0027 vom 23.1.2003 oder 98/13/0235 vom 24.2.1999). Die Formulierung des Prüfungsauftrages "Grunderwerbsteuerbare Rechtsvorgänge ab 1. Jänner 1987, Grunderwerbsteuer, Kapitalverkehrsteuern, Gebühren" wird diesem Erfordernis der…
…der Antrag auf Wiederaufnahme nicht rechtzeitig eingebracht wurde, da hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 bereits Verjährung eingetreten ist. Dies ist jedoch - wie sich aus folgenden Ausführungen ergeben wird - unrichtig: Der verstorbene Mann der Bw. und somit Rechtsvorgänger, hat sich im Jahr 1989 an der A Aktiengesellschaft…
…ist die unter den Tatbestand des § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG einzustufende Leibrente, die gemäß § 16 BewG entsprechend dem Lebensalter der Erwerberin im Anfallszeitpunkt zu kapitalisieren und als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer zu unterwerfen war. Gesamthaft betrachtet liegen zwei verschiedene Rechtsvorgänge vor…
…seinem Bruder AM ergangen und ist daher nur die grunderwerbsteuerliche Beurteilung dieses Rechtsgeschäftes Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens. Es ist daher in diesem Verfahren nicht über die grunderwerbsteuerliche Beurteilung der Vereinbarung vom 20. Dezember 2002 abzusprechen. Der Grunderwerbsteuer unterliegen gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG auch Rechtsvorgänge…
…Oktober 2005 geteilt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens würde zu einem im Spruch abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen. Mit Grundlagenbescheid für das Jahr 1989, datiert mit 28. März 1991, seien die anteiligen Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt und ihnen bzw ihrem Rechtsvorgänger zugewiesen worden. Im Jahr 1993 habe…
…Abgabenerklärung Gre 1 am 9. September 2004 vom Vertragsverfasser des Grundstückskaufvertrages dieser Rechtsvorgang angezeigt und darin die Gegenleistung mit 53.295 € ausgewiesen. 10.) Das Finanzamt setzte gegenüber den beiden Erwerbern von der erklärten halben Gegenleistung mit Bescheid jeweils vom 24. September 2004 die Grunderwerbsteuer…
…Ab der Kenntniserlangung von der Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung (Bescheid vom 7. Juni 1994) konnte aber zwischen den Vertragsteilen kein Zweifel darüber bestehen, dass dem Bw. die weitere Nutzung bzw. Bewirtschaftung bloß auf Grund des faktischen Duldens durch den Vater oder aus einem anderen Titel…
…22.2.1978, 107/77). Entsprechende Angaben über den Zeitpunkt der Kenntniserlangung sind bereits im Wiederaufnahmsantrag zu machen (vgl. VwGH 3.10.1984, 83/13/0067). Im gegenständlichen Fall stützte die Bw. ihren Antrag auf Wiederaufnahme ausschließlich auf den "Vorfragentatbestand" des § 303 Abs. 1 lit…
…22.2.1978, 107/77). Entsprechende Angaben über den Zeitpunkt der Kenntniserlangung sind bereits im Wiederaufnahmsantrag zu machen (vgl. VwGH 3.10.1984, 83/13/0067). Im gegenständlichen Fall stützte die Bw. ihren Antrag auf Wiederaufnahme ausschließlich auf den "Vorfragentatbestand" des § 303 Abs. 1 lit…
…22.2.1978, 107/77). Entsprechende Angaben über den Zeitpunkt der Kenntniserlangung sind bereits im Wiederaufnahmsantrag zu machen (vgl. VwGH 3.10.1984, 83/13/0067). Im gegenständlichen Fall stützte die Bw. ihren Antrag auf Wiederaufnahme ausschließlich auf den "Vorfragentatbestand" des § 303 Abs. 1 lit…