…frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Neufassung des …
…Jänner 1998 wurde eingewendet, dass das errichtete Wohnhaus eine private Wohnnutzfläche von 119,55 m² aufweisen würde. Bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer sei auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsvorganges - also auf den 22. Juli 1986 - abzustellen. Zu diesem Zeitpunkt seien vom Begriff der Gegenleistung…
…Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres (vgl zB VwGH 13.11.2019, Ra 2019/13/0102; VwGH 27.2.2014, 2011/15/0106; VwGH 27.4.2000, 97/15/0207, mwN). Diese Grundsätze bedeuten für den Bereich der Verkehrsteuern, bei denen ein einzelner Rechtsvorgang die Entstehung des…
…geführten Aufschreibungen im Allgemeinen auf Angaben zur Art des Rechtsgeschäftes, zu den Namen der Vertragspartei(en), zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld, zur Höhe der Bemessungsgrundlage und zur Höhe der selbst berechneten Gebühr beschränkt. Die erstmalige Kenntniserlangung des Finanzamtes von dem der Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühren…
…des UFS für die Annahme der längeren Verjährungsfrist (7 Jahre) bei Hinterziehung keine Handhabe. Wohl hat die Bw gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, jedoch ist ihr ein vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen. Dieses ist vielmehr insofern auszuschließen, als sie den betr. Rechtsvorgang…
…Wird aber im Vorlageantrag und insbesondere in der Vorhaltbeantwortung vom 15. September 2005 dahingehend argumentiert, die Schenkung der beiden Sparbücher sei erst nach Kenntniserlangung von der Aussichtlosigkeit des Klagebegehrens hinsichtlich der Einbringlichkeit erfolgt und damit nicht vor dem 12. März 1997, dann erscheint völlig unbegreiflich…
…allerdings ein Missbrauch iSd § 22 BAO liegen. Im Gegenstandsfall blieb der Treuhänder X. nach außen hin unbeschränkter zivilrechtlicher Eigentümer des vertragsgegenständlichen (Zwerg)Geschäftsanteils. Demzufolge erscheint die vom Finanzamt vorgenommene Versteuerung dieses Rechtsvorganges (Treuhandvertrag vom 18. Dezember 2001) gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG nur dann gerechtfertigt…
…zur Besteuerung eines zweiten Rechtsvorganges führen (vgl ua VwGH 21. 12. 1992, 88/16/0128, VwGH 26.1.1995, 89/16/0149). Gemäß § 18 ErbStG 1955 ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetze nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend…
…dass die Kenntniserlangung vom Vorliegen eines Werkvertrages zum Kaufvertrag für dieses Steuerverfahren eine neu hervorgekommene Tatsache oder Beweismittel darstellt, die dem Finanzamt bisher nicht bekannt gewesen ist. Die Kenntnisse der aus dem Werkvertrag gewonnenen Umstände allein oder i.V.m. dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens…
…man die Kenntniserlangung von den beiden geltend gemachten Wiederaufnahmegründen und damit den Beginn der Wiederaufnahmeantragsfrist gemäß § 303 Abs. 2 BAO auf den Zeitpunkt der Abgabe der Abgabenerklärung vom 2. März 1994 durch diesen Rechtsvorgänger terminieren würde, wäre trotzdem für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages…
…Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Käufer E gekommen ist. Selbst wenn man die Kenntniserlangung von den beiden geltend gemachten Wiederaufnahmegründen und damit den Beginn der Wiederaufnahmeantragsfrist gemäß § 303 Abs. 2 BAO auf den Zeitpunkt der Abgabe der Abgabenerklärung vom 2. März 1994 durch diesen Rechtsvorgänger…
…objektiv möglich ist. Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich, eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht erforderlich. Die im Vorlageantrag sowie in den Stellungnahmen vom 2. Dezember 1994 und vom 14. März 1995seitens der…
…Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich…
…das Finanzamt von diesem Erwerb vor dem Jahr 2004 anderweitig Kenntnis erlangt hat, liegen keine Anhaltspunkte vor. Da der Zeitpunkt der behördlichen Kenntniserlangung nicht vor dem Jahre 2004 anzunehmen ist, kann im Hinblick auf die Erlassung des bekämpften Bescheides, weder vom Eintritt der Bemessungsverjährung iSd §…
…der Verfügungsmacht über die Geschäftsrechte an der B. durch die "GruppeL" und durch den Erwerb des Eigentums an der gegenständlichen Liegenschaft durch die Rechtsvorgängerin um einen Kaufpreis von S 30.170.000,00 vor. Ausdrücklich ist im Rahmenvertrag festgelegt, dass die RAG und die B…
…208 Abs. 2 BAO beginnt die Verjährung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb Kenntnis erlangt. Maßgebend für den Verjährungsbeginn ist lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich (Ritz, SWK…
…erst ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Inhalts bzw. der Veröffentlichung (im Jahr 2006) zu beachten ist. 2.2 Ad Berechnung der steuerlichen AfA Zunächst ist zu erwähnen, dass der Behörde der Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung bekannt ist und die diesbezüglichen Erkenntnisse des VwGH v…
…dass mit Protokoll des Notars NN lediglich erklärt worden sei zur Zeit keine Erbantrittserklärugen abzugeben und mit der Bestellung eines Verlassenschaftskurators einverstanden zu sein. Die Kenntniserlangung der Abgabenbehörde, dass das Erbe tatsächlich nicht angetreten wurde, sei erst durch Übersendung des Beschlusses des BG X vom…
…16/0353 vom 19.2.1998, 82/16/0079, vom 18.11.1982, 2002/16/0027 vom 23.1.2003 oder 98/13/0235 vom 24.2.1999). Die Formulierung des Prüfungsauftrages "Grunderwerbsteuerbare Rechtsvorgänge ab 1. Jänner 1987, Grunderwerbsteuer, Kapitalverkehrsteuern, Gebühren" wird diesem Erfordernis der…
…der Antrag auf Wiederaufnahme nicht rechtzeitig eingebracht wurde, da hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 bereits Verjährung eingetreten ist. Dies ist jedoch - wie sich aus folgenden Ausführungen ergeben wird - unrichtig: Der verstorbene Mann der Bw. und somit Rechtsvorgänger, hat sich im Jahr 1989 an der A Aktiengesellschaft…