…folgende Werbungskosten geltend gemacht werden: Aufwendungen für eine zweckentsprechende angemietete Wohnung am Dienstort einschließlich der erforderlichen Einrichtungsgegenstände, die Kosten für Familienheimfahrten und infolge des Kaufkraftunterschiedes Differenztagesgelder (Differenz zwischen dem Inlandstagessatz und dem höheren Auslandstagessatz) Sofern die ausländischen Einkünfte im Wege des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen seien…
…sehr wohl überschritten (VwGH 13.2.1991, 90/13/0199). Abzugsfähig sind demnach die Verpflegungskosten, die sich aus dem Kaufkraftunterschied zwischen dem Inland und dem teuren Ausland ergeben. Denn dieser Verpflegungsmehraufwand lässt sich auch dann nicht vermeiden, wenn der Steuerpflichtige am ausländischen Wohnsitz die preisgünstigsten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch P.S., vom 29. Oktober 1998 und vom 27. Juni 2000 gegen den Bescheide des Finanzamtes vom 19. Oktober 1998 und vom 14. Juni 2000 betreffend Einkommensteuer 1996 und 1997 sowie Einkommensteuer 1999…
…Arbeit in der Schweiz bezogen. Es können daher nicht nur übliche Kosten der Verpflegung unterstellt werden, sondern ist auf Grund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Mehraufwand entstanden. Die beantragte Differenz iHv. 147,00 S täglich, somit für das Jahr 1996…
Die Bw. hat für das Berufungsjahr 1996 weder im Rahmen der Veranlagung, noch im Berufungsverfahren Kosten für Fachliteratur als Werbungskosten beantragt. Erst der Vorhaltsbeantwortung vom 28. Feb. 2005 ist mittelbar zu entnehmen, dass offenbar Kosten für Fachliteratur geltend gemacht werden sollen. Der Vollständigkeit halber wurde…
…18.12.1990, 90/14/0232), kann aufgrund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen, wenn im Ausland die Verpflegungsaufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung liegen (VwGH 13.02.1991, 90/13…
Werden wie im vorliegenden Streitpunkt dargelegt, die üblichen Kosten der Verpflegung durch Bestehen einer Kaufkraftdifferenz auf Grund des Auslandsaufenthaltes berufsbedingt erheblich überschritten, so sind die der Bw. daraus erwachsenen "Differenz-Verpflegungsmehraufwendungen" gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit…
…Der vom Bw. vorgelegte Auszug von Makam ist in Kopie als Beilage A diesem Bescheid angefügt. Sein Dienstgeber zahle ihm an jedem vorgegebenen Einsatzort in Österreich gleich hohe Bezüge, ein Ausgleich des Kaufkraftunterschiedes werde nicht gewährt. Bei Verlegung seines Familienwohnsitzes hätte der Bw. samt seiner…
… VwGH 13.2.1991, 90/13/0199). Abzugsfähig sind demnach die Verpflegungskosten, die sich aus dem Kaufkraftunterschied zwischen dem Inland und dem teureren Ausland ergeben. Denn dieser Verpflegungsmehraufwand lässt sich auch dann nicht vermeiden, wenn der Steuerpflichtige am ausländischen Reiseziel die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch…
…und berücksichtigte im neuen Einkommensteuerbescheid neben der zuvor erwähnten, geänderten Zuordnung der Sozialversicherungsbeiträge Verpflegungsmehraufwendungen für Italien, Deutschland und Hongkong aus dem Titel des Kaufkraftunterschiedes in Höhe von insgesamt 6.435,00 S (Bl. 5/2000 E-Akt). Die Einkommensteuer 2000 wurde nunmehr mit 100.745…
…für den Koreaaufenthalt lediglich für die ersten fünf Tage berücksichtigt werden konnten. Für die restlichen 85 Tage seien 9.690,00 S als Abgeltung eines Kaufkraftunterschiedes berücksichtigt worden. In der gegenständlichen Berufung vom 19. Dezember 2001 wendete der Berufungswerber sich gegen die Kürzung der Werbungskosten…
…sind infolge seiner doppelten Haushaltsführung im Ausland und infolge eines Kaufkraftunterschiedes Differenztagesgelder in Höhe von 55 € (= 275 x 0,20 €) als Verpflegungsmehraufwand im Rahmen der Werbungskosten zu berücksichtigen. Die Höhe der gesamten zu berücksichtigenden Werbungskosten ergibt sich wie folgt: | | Kosten…
…Tatbestand EStG 1988 nicht vorgesehen). Zwar kann, wenn im Ausland ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird, auf Grund des Kaufkraftunterschiedes ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen; von einem solchen Kaufkraftunterschied ist aber nur hinsichtlich jener Länder auszugehen, für die auch Auslandsbeamte eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten (Doralt, …
…Partners zum Familieneinkommen ist auch ein Naturalbeitrag aus der Bewirtschaftung einer Landwirtschaft zur Eigenversorgung am Familienwohnsitz einzurechnen; außerdem sind bei Erwerbstätigkeit des Partners am Familienwohnsitz im Ausland das dortige Einkommensniveau und die Kaufkraftunterschiede zu berücksichtigen und kaufkraftkonform umzurechnen (Kofler, Die steuerliche Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Peter Zivic, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburggasse 20, vom 8. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 6. März 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Wiesen und Obstgarten. Unter Berücksichtigung des mit österreichischen Verhältnissen nicht vergleichbaren Einkommensniveaus und des Kaufkraftunterschiedes ist dieser landwirtschaftliche Besitz jedenfalls ein relevanter Beitrag zur Existenzsicherung der Familie. Damit ist zweifellos eine Unzumutbarkeit zur Verlegung des Familienwohnsitzes gegeben und die steuerliche Berücksichtigung von Familienheimfahrten gerechtfertigt. Zweifel…
…Typologisch betrachtet, kann es sich bei den erhöhten Ausgaben wegen einer Auslandstätigkeit um zusätzliche Werbungskosten (z.B. Repräsentationsspesen, erhöhte Ausgaben wegen des Kaufkraftunterschiedes, Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung) oder um vermehrte Kosten der privaten Lebensführung (z.B. höhere private Telefonkosten) handeln. Da die Auslandszulage gemäß § 21…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des V. B., PLZ G., MM., vertreten durch Mag. Peter Zivic, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburggasse 20, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 vom 27. Juni…
…07, wonach auch ein der Eigenversorgung der Familie dienender Grundbesitz am Familienwohnsitz bzw der große Kaufkraftunterschied in den Lebenshaltungskosten zwischen Österreich und den Ländern des ehemaligen Jugoslawien eine grundsätzliche Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich begründe. Das Finanzamt verweigerte die Berücksichtigung der strittigen Aufwendungen…
…Fluktuation, wie im Baugewerbe bei befristeten Arbeitsverhältnissen, wenn am Familienwohnsitz ein pflegebedürftiger Angehöriger lebe, bei ausländischem Familienwohnsitz auch bei wesentlichem Kaufkraftunterschied oder bei fremdenrechtlichen Zuzugsbeschränkungen, könne auch ein längerer Zeitraum gerechtfertigt sein. Am 11. Jänner 2012 erging ein Ergänzungsersuchen des Finanzamtes an den Bw. mit…