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UFSW RV/1801-W/02Rückzahlung von Kapitalertragsteuer bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…P.S.K. Österreichische Postsparkasse über den Abzug von Kapitalertragsteuer aus von einem P.S.K. Kapitalsparbuch sowie aus von 37 Stück P.S.K. Wert-Sparbriefen bezogenen Zinsen vor. Der Antrag auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer wurde mit Bescheid des Finanzamtes vom 11. Juli 2000…

UFSI RV/0184-I/051) Passivierung von Zinsen aus Sparbriefen als Rückstellung oder als Verbindlichkeit 2) Besteuerung von Zinsen aus argentinischen Anleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…folgendes fest (Auszug aus dem Betriebsprüfungsbericht vom 29. April 2004): Tz 26) So. Verbindlichkeit Sparbrief: Die A-Bank bietet ihren Kunden die Veranlagung in Sparbriefen ("Goldenes Kapitalsparbuch") an. Bei dieser Sparform erfolgt eine einmal Einzahlung durch den Kunden, wobei gleichzeitig eine Bindungsdauer (in Monaten) vereinbart…

UFSW RV/2000-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010Teil 2/2

…Bei Zinserträgen aus Spareinlagen sowie aus Sichteinlagen wird es dabei zu keinen Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern errechnet sich der auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 1983 entfallende Zinsertrag nach folgender Formel: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Zinsertrag x Anzahl…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

…Auszug aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 12. Februar 2004 - Beilage zum BP-Bericht vom 13. Februar 2004): Sachverhalt: Bei den Vermögensparkonten - auch Vermögensparbücher, Kapitalsparbücher, Tabellensparformen etc. genannt - handelt es sich um eine längerfristige Veranlagungsform. Seitens des Sparers erfolgt ein Einmalerlag eines bestimmten Betrages…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…Auszug aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 6. September 2004 - Beilage zum BP-Bericht vom 6. September 2004): Sachverhalt: Bei den Vermögensparkonten - auch Vermögensparbücher, Kapitalsparbücher, Tabellensparformen etc. genannt - handelt es sich um eine längerfristige Veranlagungsform. Seitens des Sparers erfolgt ein Einmalerlag eines bestimmten Betrages…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…Auszug aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 19. Mai 2003 - Beilage zum BP-Bericht vom 20. Mai 2003): Sachverhalt: Bei den Vermögensparkonten - auch Vermögensparbücher, Kapitalsparbücher, Tabellensparformen etc. genannt - handelt es sich um eine längerfristige Veranlagungsform. Seitens des Sparers erfolgt ein Einmalerlag eines bestimmten Betrages…

UFSW RV/4745-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 2/2

…Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel berechnet werden: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Kapitalertrag | Anzahl der vollen Monate zwischen Ausgabe und Einlösung ........................ Während des gesamten berufungsgegenständlichen…

UFSW RV/4744-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 2/2

…Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel berechnet werden: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Kapitalertrag | Anzahl der vollen Monate zwischen Ausgabe und Einlösung ........................ Während des gesamten berufungsgegenständlichen…

UFSW RV/3338-W/08Begünstigt ist nur die Einrichtung des ersten gemeinsamen Haushaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2009

…Eigentum zu erwerben. Der künftige Kaufpreis lässt sich aus den bezüglichen Bestimmungen ermitteln (Abschnitte 8.2 ff des Mietvertrages). Der Vater, D.K., legte den Betrag von Euro 50.000 auf ein gebundenes Kapitalsparbuch, dessen Endwert etwa dem Kaufpreis der Wohnung entspricht. Das Sparbuch lautete…

UFSW RV/2028-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 2/2

…Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel berechnet werden: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Kapitalertrag | Anzahl der vollen Monate zwischen Ausgabe und Einlösung Während des gesamten berufungsgegenständlichen…

UFSS RV/0129-S/03Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen beim Erwerb von Nulllkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2005Teil 2/2

…der Ermittlung des zeitanteiligen Kapitalertrages die Aussage, dass keine Bedenken bestünden, den zeitanteiligen Kapitalertrag des Veräußerers unter sinngemäßer Anwendung jener Formel zu ermitteln, die bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern zur Abgrenzung der bis zum 31. Dezember 1992 angefallenen, noch dem KESt-Satz von 10…

UFSW RV/4684-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2003Teil 2/2

…Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel berechnet werden: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Kapitalertrag | Anzahl der vollen Monate zwischen Ausgabe und Einlösung ........................ Während des gesamten berufungsgegenständlichen…

UFSW RV/2359-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2003Teil 2/2

…Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel berechnet werden: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Kapitalertrag | Anzahl der vollen Monate zwischen Ausgabe und Einlösung ........................ Während des gesamten berufungsgegenständlichen…

UFSI RV/0127-I/021. Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit für Kapitalertragsteuer 2. KESt-Pflicht bei Depotentnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2003Teil 2/2

…Kapitalerträge bei vorzeitigen Veräußerungen nur aus, dass "keine Bedenken" bestehen würden, den zeitanteiligen Kapitalertrag des Veräußerers "unter sinngemäßer Anwendung" jener Formel zu ermitteln, die bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern zur Abgrenzung der bis zum 31. Dezember 1992 angefallenen, noch dem KeSt-Satz von zehn…

UFSW FSRV/0036-W/12Verjährung, Versuch, Privatanteile Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)15.03.2013

…dass bei gegenständlichem Kredit Sicherheiten ausgetauscht worden seien und dies ausdrücklich vermerkt sei, dass ein bestehendes PSK- Kapitalsparbuch mit 1,6 Mio ATS freigegeben werde. Der Bw. habe in den 90er Jahren erhebliches Einkommen ins Verdienen gebracht und auch versteuert und sei damit die Finanzierung…

UFSW RD/0022-W/121. Unvollständige Datenübertragung bei mit Telefax eingebrachtem Devolutionsantrag 2. Devolutionsantrag wegen nicht erlassenem Depotbankbescheid, der nach erklärtem Parteiwillen eine Berufung ist 3. Antrag an die Finanzlandesdirektion, den Unabhängigen Finanzsenat anzuweisen, einen Depotbankbescheid zu erlassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2012Teil 1/2

…Seite) Einkommensteuererklärung 2008 vom 27. April 2009; alle 7 Seiten wurden durchgestrichen Kapitalsparbuch, Kontostand per 8. November 2006: EUR 15.112,80 (Kontoinhaber: Antragsteller) Schreiben der BankE vom 27. April 2009 zu Kapitalsparbuch über zum Abschlussstichtag 8. November 2006, einbehaltene Kapitalertragsteuer iHv EUR 992,15…

UFSW RV/0963-W/07Kassenobligationen - schenkungssteuerfrei?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2007

…dass ausschließlich ua. "Schenkungen von Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten befreit sind. Geldeinlagen sind insbesondere Spareinlagen zu Sparbüchern (Prämiensparbuch, Sparbrief, Kapitalsparbuch), weiters Einlagen bei Bausparkassen, Termineinlagen, Festgelder und Sichteinlagen (Girokonto)." Die Änderung aufgrund des KMOG ist am 6. Jänner 2001 in Kraft getreten. Im gegenständlichen Fall…

UFSI RV/0121-I/05Schuldentilgung der Tochter aus Liegenschaftsverkauf: Wurde ein steuerbefreites Sparbuch zugewendet, das rechtlich unzulässig vom Kaufpreis-Treuhandkonto angelegt wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007

…Spareinlagen zu Sparbüchern (Prämiensparbuch, Sparbrief, Kapitalsparbuch). Als von der genannten Befreiungsbestimmung erfasst sind nur tatsächliche Zuwendungen in Form der unmittelbaren und körperlichen Übergabe begünstigten Vermögens zu betrachten. Befreit ist allein die Schenkung in Form der tatsächlichen Aushändigung/Übergabe des Sparbuches. Dagegen ist etwa die Überweisung…

UFSI RV/0444-I/06Sind Kassenobligationen nach § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG von der Schenkungssteuer befreit ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

…dass ausschließlich ua. "Schenkungen von Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten befreit sind. Geldeinlagen sind insbesondere Spareinlagen zu Sparbüchern (Prämiensparbuch, Sparbrief, Kapitalsparbuch), weiters Einlagen bei Bausparkassen, Termineinlagen, Festgelder und Sichteinlagen (Girokonto)." Die Änderung aufgrund des KMOG ist am 6. Jänner 2001 in Kraft getreten. Das BMF hatte…

UFSG RV/0088-G/04Das Gesamtbild der Geschehnisse spricht für eine Schenkung und nicht für das Bestehen eines Darlehensverhältnisses.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.03.2006Teil 1/2

…Bargeld aufgebracht zu haben. Sie habe immer rund 200.000,00 S bis 300.000,00 S zu Hause in bar angespart, bis sie wieder ein Kapitalsparbuch angelegt habe. Seit einigen Jahren habe sie rund 16.000,00 S netto verdient. Darüber hinaus habe sie…