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UFSW RV/1801-W/02Rückzahlung von Kapitalertragsteuer bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…P.S.K. Österreichische Postsparkasse über den Abzug von Kapitalertragsteuer aus von einem P.S.K. Kapitalsparbuch sowie aus von 37 Stück P.S.K. Wert-Sparbriefen bezogenen Zinsen vor. Der Antrag auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer wurde mit Bescheid des Finanzamtes vom 11. Juli 2000…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

…Auszug aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 12. Februar 2004 - Beilage zum BP-Bericht vom 13. Februar 2004): Sachverhalt: Bei den Vermögensparkonten - auch Vermögensparbücher, Kapitalsparbücher, Tabellensparformen etc. genannt - handelt es sich um eine längerfristige Veranlagungsform. Seitens des Sparers erfolgt ein Einmalerlag eines bestimmten Betrages…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…Auszug aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 6. September 2004 - Beilage zum BP-Bericht vom 6. September 2004): Sachverhalt: Bei den Vermögensparkonten - auch Vermögensparbücher, Kapitalsparbücher, Tabellensparformen etc. genannt - handelt es sich um eine längerfristige Veranlagungsform. Seitens des Sparers erfolgt ein Einmalerlag eines bestimmten Betrages…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…Auszug aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 19. Mai 2003 - Beilage zum BP-Bericht vom 20. Mai 2003): Sachverhalt: Bei den Vermögensparkonten - auch Vermögensparbücher, Kapitalsparbücher, Tabellensparformen etc. genannt - handelt es sich um eine längerfristige Veranlagungsform. Seitens des Sparers erfolgt ein Einmalerlag eines bestimmten Betrages…

UFSW RV/2000-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010Teil 2/2

…Bei Zinserträgen aus Spareinlagen sowie aus Sichteinlagen wird es dabei zu keinen Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern errechnet sich der auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 1983 entfallende Zinsertrag nach folgender Formel: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Zinsertrag x Anzahl…

UFSW RV/4745-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 2/2

…Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel berechnet werden: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Kapitalertrag | Anzahl der vollen Monate zwischen Ausgabe und Einlösung ........................ Während des gesamten berufungsgegenständlichen…

UFSW RV/4744-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 2/2

…Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel berechnet werden: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Kapitalertrag | Anzahl der vollen Monate zwischen Ausgabe und Einlösung ........................ Während des gesamten berufungsgegenständlichen…

UFSW RV/2028-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 2/2

…Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel berechnet werden: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Kapitalertrag | Anzahl der vollen Monate zwischen Ausgabe und Einlösung Während des gesamten berufungsgegenständlichen…

UFSS RV/0129-S/03Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen beim Erwerb von Nulllkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2005Teil 2/2

…der Ermittlung des zeitanteiligen Kapitalertrages die Aussage, dass keine Bedenken bestünden, den zeitanteiligen Kapitalertrag des Veräußerers unter sinngemäßer Anwendung jener Formel zu ermitteln, die bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern zur Abgrenzung der bis zum 31. Dezember 1992 angefallenen, noch dem KESt-Satz von 10…

UFSW RV/4684-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2003Teil 2/2

…Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel berechnet werden: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Kapitalertrag | Anzahl der vollen Monate zwischen Ausgabe und Einlösung ........................ Während des gesamten berufungsgegenständlichen…

UFSW RV/2359-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2003Teil 2/2

…Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel berechnet werden: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Kapitalertrag | Anzahl der vollen Monate zwischen Ausgabe und Einlösung ........................ Während des gesamten berufungsgegenständlichen…

UFSI RV/0127-I/021. Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit für Kapitalertragsteuer 2. KESt-Pflicht bei Depotentnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2003Teil 2/2

…Kapitalerträge bei vorzeitigen Veräußerungen nur aus, dass "keine Bedenken" bestehen würden, den zeitanteiligen Kapitalertrag des Veräußerers "unter sinngemäßer Anwendung" jener Formel zu ermitteln, die bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern zur Abgrenzung der bis zum 31. Dezember 1992 angefallenen, noch dem KeSt-Satz von zehn…

UFSI RV/0315-I/09Werbungskostenabzug bei im Ausland bezogenen Einkünften aus Kapitalerträgen (Zinsen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) zu berücksichtigen und mit einem besonderen Steuersatz von 25 % zu versteuern. Geldeinlagen bei Kreditinstituten iSd § 93 Abs. 2 Z 3 lit. a EStG sind insbesondere Spareinlagen zu Sparbüchern (einschließlich Prämiensparbücher, Sparbriefe sowie Kapitalsparbücher; Jakom/Marschner, EStG, 2009, § 93 Rz 29). …

UFSL RV/0368-L/08Unbare Entnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2010

…eingewendet, dieser Zinssatz sei nicht erzielbar. Seitens der Berufungsbehörde wurde bei einem Kreditinstitut telefonisch erhoben, dass beispielsweise für fünfjährig gebundene Kapitalsparbücher im Zeitraum Jänner 2002 eine 4 %-ige Verzinsung erzielbar war, ab Jänner 2003 3,25 %; der Durchschnittszinssatz für das Jahr 2003 betrug 2,75 %…

UFSI RV/0108-I/06Begehrte KESt-Rückerstattung in Höhe der Inflation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2007

…oder zur Verwaltung aufgenommene Gelder, für deren Verlust sie das wirtschaftliche Risiko tragen. Zu den Geldeinlagen bei Banken zählen somit ua. die Spareinlagen, Sparbücher, einschließlich Prämiensparbücher, Sparbriefe sowie Kapitalsparbücher (Doralt/ Kirchmayr in Doralt, EStG8, Tz. 38 zu § 93, 2004). Die Kapitalertragsteuer beträgt nach § 95 Abs…

UFSW RV/0878-W/04Zurückverweisung von angefochtenen Bescheiden wegen nicht erhobenen Sachverhaltes sowie nicht durchgeführter Beweisaufnahmen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.02.2006

…Werte von rd. ATS 700.000,00 erhalten habe. Seine Mutter habe ihm nach seinem Tod weitere Sparbücher hinterlassen. Durch wiederholtes geschicktes Umlegen der Werte auf jeweils bestverzinste Kapitalsparbücher und andere Sparprodukte habe der Bw. einerseits gelegentlichen Geldbedarf abdecken und andererseits das vermögen so vermehren…

UFSI RV/0460-I/04Fremdüblichkeit einer Darlehensrückzahlung zwischen nahen Verwandten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2005

…zuerst das Darlehen und dann die Zinsen zu bezahlen. In den Einkommensteuerrichtlinien (Rz 4615) werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern die Früchte des hingegebenen Kapitals erst am Ende der Laufzeit zufließen. Die Erfahrung des täglichen Lebens zeige darüber hinaus sehr…

UFSI RV/0345-I/02Schenkung von Wertpapieren und Bargeld, Grundtatbestand nach § 3 Abs. 1 ErbStG verfassungswidrig ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2004

…42/2000 sind u. a. Schenkungen unter Lebenden von Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten (zB Sparbücher, Sparbriefe, Kapitalsparbücher, Einlagen bei Bausparkassen, Termingelder, Festgelder und Sichteinlagen auf Girokonten; ausgenommen: Zuwendungen an Stiftungen) von der Schenkungssteuer befreit. Die Befreiung wurde aus Anlass der Aufhebung der Anonymität der Sparguthaben…

UFSW RV/2001-W/08Finanzmathematische Berechung von Stückzinsen bei Nullkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010Teil 1/2

…Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel berechnet werden: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Kapitalertrag | Anzahl der vollen Monate zwischen Ausgabe und Einlösung Während des gesamten berufungsgegenständlichen…

UFSW RV/3262-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 2/3

…Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel berechnet werden: | Einlösungswert abzüglich Ausgabewert | = monatlicher Kapitalertrag | Anzahl der vollen Monate zwischen Ausgabe und Einlösung Während des gesamten berufungsgegenständlichen…