…sind laut Vorlageantrag betreffend Einkommensteuer 2003 und 2004 und Berufung betreffend Einkommensteuer 2005 Ausgaben für Kleiderkauf und Reinigung, eine Unfallversicherung sowie Kapitalrückzahlung Bankdarlehen. In den Einkommensteuerbescheiden 2003 und 2004 vom 5. Jänner 2006 versagte das FA einem Teil der Werbungskosten die Anerkennung mit der Begründung…
…und Kapitalrückzahlung Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Der Bw. erklärte in den Jahren 2003 bis 2005 bei Vermietung der Eigentumswohnung W, die Zinsen der beiden Darlehen 1 und 2 bereits als Werbungskosten. Die vom Bw. als "Sonderausgaben" geltend gemachten Kapitalrückzahlungen sind…
…Zinssteuerfreiheit" im Platzierungsmemorandum, Löschung der EACC am 1. Mai 1998, Hat die EACC überhaupt Gewinne erzielt? Nur dann könne sie nämlich auch solche ausschütten, Steuerneutrale Kapitalrückzahlungen?, Der obligatorische Anspruch begründe kein Zufließen. Die Abgabenbehörde I. Instanz wies die Berufungen als unbegründet ab und erklärte die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1995 bis 2000 entschieden: 1) Die Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 1995 bis 1999 werden als unbegründet abgewiesen.Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. 2) Der…
…die lediglich auf dem Papier erfolgten "Dividendengutschriften" als auch die tatsächlich ausbezahlten Beträge, die als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen zu werten seien, stellten in Wahrheit keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Für den Fall, dass behördlicherseits weiterhin an einer Steuerpflicht festgehalten werde, beantragte sie die Anwendung des…
…die lediglich auf dem Papier erfolgten "Dividendengutschriften" als auch die tatsächlich ausbezahlten Beträge, die als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen zu werten seien, stellten in Wahrheit keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Für den Fall, dass behördlicherseits weiterhin an einer Steuerpflicht festgehalten werde, beantragte er die Anwendung des…
…Dividendenversprechen möglichst viele Anleger zu gewinnen. Sowohl die lediglich auf dem Papier erfolgten "Dividendengutschriften" als auch die tatsächlich ausbezahlten Beträge, die als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen zu werten seien, stellten in Wahrheit keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Für den Fall, dass behördlicherseits weiterhin an einer Steuerpflicht…
…negiert die Feststellungen der belangten Behörde, wonach bis zum 3. Quartal des Jahre 2000 keine Probleme bei der Auszahlung der "Dividenden" bzw. von allfälligen Kapitalrückzahlungen aufgetreten sind. .......Wenn die belangte Behörde davon ausgegangen ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Beschwerdeführer jedenfalls die Gutschrift jederzeit…
…1991 in Höhe von 30.000 S und per 15.1.1993 in Höhe von 50.000 S; Kapitalrückzahlung per 13.8.1997 in Höhe von 55.000 S, neuerliche Anlagen zum 7.7.1999 und zum 18.2.2000 von jeweils 200.000 S…
…angefochten. Mit Schreiben vom 10. Juli 2001 erfolgte eine Zurücknahme der Berufungen in Bezug auf die Wiederaufnahme. In der Sache wurden sie aufrechterhalten. Es wurde im Wesentlichen vorgebracht: Die als "Dividenden" bezeichneten Beträge seien tatsächlich als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988, dh…
…angefochten. Mit Schreiben vom 10. Juli 2001 erfolgte eine Zurücknahme der Berufungen in Bezug auf die Wiederaufnahme. In der Sache wurden sie aufrechterhalten. Es wurde im Wesentlichen vorgebracht: Die als "Dividenden" bezeichneten Beträge seien tatsächlich als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988, dh…
…angefochten. Mit Schreiben vom 10. Juli 2001 erfolgte eine Zurücknahme der Berufungen in Bezug auf die Wiederaufnahme. In der Sache wurden sie aufrechterhalten. Es wurde im Wesentlichen vorgebracht: Die als "Dividenden" bezeichneten Beträge seien tatsächlich als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988, dh…
…Anlagemodell sei von Anfang an ein planmäßiger Betrug gewesen, IA sei in Amerika wegen Wertpapierbetruges verurteilt worden, Die Anleger hätten die Stellung von stimmrechtslosen Vorzugsaktionären, Mangels jemals erwirtschafteter Gewinne handle es sich bei den von der EACC getätigten Zahlungen um steuerneutrale Kapitalrückzahlungen. Die Abgabenbehörde I…
…und im Wesentlichen ausgeführt: Im Platzierungsmemorandum sei die Anlage als "zinssteuerfrei" angepriesen worden, das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC erstellte Gutachten sei nicht veröffentlicht worden, die Zahlungsmodalität der "Saldierung" sei zu beanstanden, bei den unter dem Titel "Dividende" geleisteten Zahlungen handle es sich um Kapitarückzahlungen gemäß …
…und im Wesentlichen ausgeführt: Im Platzierungsmemorandum sei die Anlage als "zinssteuerfrei" angepriesen worden, das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC erstellte Gutachten sei nicht veröffentlicht worden, die Zahlungsmodalität der "Saldierung" sei zu beanstanden, bei den unter dem Titel "Dividende" geleisteten Zahlungen handle es sich um Kapitarückzahlungen gemäß …
…und im Wesentlichen ausgeführt: Im Platzierungsmemorandum sei die Anlage als "zinssteuerfrei" angepriesen worden, das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC erstellte Gutachten sei nicht veröffentlicht worden, die Zahlungsmodalität der "Saldierung" sei zu beanstanden, bei den unter dem Titel "Dividende" geleisteten Zahlungen handle es sich um Kapitarückzahlungen gemäß …
…unterblieb ihre Erklärung beim Finanzamt. Die plötzlich im 10. Jahr eintretende Risikoverwirklichung - Dividenden blieben aus, Totalverlust steht im Raum - vermag eine nachträgliche Umdeutung in Kapitalrückzahlungen nicht zu rechtfertigen (vgl. SWK 35/36, 2001, S 844). Anmerkung: Die am 21.8.1997 erfolgte und in den…
…belangten Behörde, wonach bis zum 3. Quartal 2000 keine Probleme bei der Auszahlung der "Dividenden" bzw. von allfälligen Kapitalrückzahlungen aufgetreten sind". "Einnahmen sind aber bereits dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Der Gläubiger verfügt über einen Geldbetrag…
…belangten Behörde, wonach bis zum 3. Quartal 2000 keine Probleme bei der Auszahlung der "Dividenden" bzw. von allfälligen Kapitalrückzahlungen aufgetreten sind". "Einnahmen sind aber bereits dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Der Gläubiger verfügt über einen Geldbetrag…
…die lediglich auf dem Papier erfolgten "Dividendengutschriften" als auch die tatsächlich ausbezahlten Beträge, die als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen zu werten seien, stellten in Wahrheit keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Für den Fall, dass behördlicherseits weiterhin an einer Steuerpflicht festgehalten werde, beantragte er die Anwendung des…