…1,65 Mio. betragen habe. Aus diesem Grund hätte bei vernünftiger kaufmännischer Einschätzung nicht davon ausgegangen werden dürfen, dass der Rückforderungsanspruch gegenüber der Kapitalnehmerin zum Stichtag 31. Dezember 1994 einbringlich gewesen wäre. Die schlechten wirtschaftlichen Parameter (zum Bilanzerstellungszeitpunkt im Mai 1995) hätten bewiesen, dass der…
…den Bilanzen" der Vertragspartner. Im Zinsgeschäft hat der Kapitalgeber die Zinsen regelmäßig über die Laufzeit des Rechtsverhältnisses verteilt als Ertrag (Forderung) zu erfassen. Entsprechendes gilt für den Kapitalnehmer. Der von ihm zu zahlende Zins ist definitionsgemäß Entgelt für die zeitbezogene Nutzungsüberlassung. Der Kapitalgeber erbringt seine…
…den Bilanzen" der Vertragspartner. Im Zinsgeschäft hat der Kapitalgeber die Zinsen regelmäßig über die Laufzeit des Rechtsverhältnisses verteilt als Ertrag (Forderung) zu erfassen. Entsprechendes gilt für den Kapitalnehmer. Der von ihm zu zahlende Zins ist definitionsgemäß Entgelt für die zeitbezogene Nutzungsüberlassung. Der Kapitalgeber erbringt seine…
…darstelle, das als im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbares Gut und damit als Wirtschaftsgut zu betrachten sei. Unter einer Besserungsvereinbarung sei eine Abmachung zu verstehen, wonach ein Kapitalnehmer mit Kapital ausgestattet werde, das er dem Kapitalgeber nur im Falle seiner "Besserung" zurückzahlen müsse…
…ecolex 1997, 529, ausgeführt, dass unter einer derartigen Vereinbarung eine Abmachung zu verstehen ist, wonach ein Kapitalnehmer mit Kapital ausgestattet wird, das er dem Kapitalgeber nur im Falle seiner "Besserung" zurückzahlen muss. Die "Besserung" kann dabei als (Wieder-)Eintritt in die Gewinnzone bzw. als Erreichen…
…z.B. vor allem im Erkenntnis vom 31.1.2001, 95/13/0281) zu den "Besserungsvereinbarungen" getroffen hat: "Unter einer Besserungsvereinbarung ist eine Abmachung zu verstehen, wonach ein Kapitalnehmer mit Kapital ausgestattet wird, das er dem Kapitalgeber nur im Falle seiner "Besserung" zurückzahlen muss. In…
…in der Steuerbilanz, ÖStZ 1982, 206) und der Zero-Bonds beim Kapitalnehmer zunächst mit dem niedrigeren Kapitalbetrag zu passivieren ist und sodann jährlich die aufgelaufenen Zinsen zuzubuchen sind, nicht mit dem gegenständlichen Sachverhalt verglichen werden wie dies offenbar in der Berufung erfolgt. Bei der Null…
…Die Zinsen sind Abgeltung dafür, dass während der Kapitalüberlassung nicht der Kapitalgeber, sondern der Kapitalnehmer den überlassenen Geldbetrag nutzen kann. Bilanzrechtlich ist dieser Aspekt der zeitanteiligen Leistungserbringung für die Realisation von besonderer Bedeutung. Der Kapitalgeber hat seine Leistung in wirtschaftlicher Betrachtung nicht bereits mit Überlassung…
…in der Steuerbilanz, ÖStZ 1982, 206) und der Zero-Bonds beim Kapitalnehmer zunächst mit dem niedrigeren Kapitalbetrag zu passivieren ist und sodann jährlich die aufgelaufenen Zinsen zuzubuchen sind, nicht mit dem gegenständlichen Sachverhalt verglichen werden wie dies offenbar in der Berufung erfolgt. Bei der Null…
…Die Zinsen sind Abgeltung dafür, dass während der Kapitalüberlassung nicht der Kapitalgeber, sondern der Kapitalnehmer den überlassenen Geldbetrag nutzen kann. Bilanzrechtlich ist dieser Aspekt der zeitanteiligen Leistungserbringung für die Realisation von besonderer Bedeutung. Der Kapitalgeber hat seine Leistung in wirtschaftlicher Betrachtung nicht bereits mit Überlassung…
…in der Steuerbilanz, ÖStZ 1982, 206) und der Zero-Bonds beim Kapitalnehmer zunächst mit dem niedrigeren Kapitalbetrag zu passivieren ist und sodann jährlich die aufgelaufenen Zinsen zuzubuchen sind, nicht mit dem gegenständlichen Sachverhalt verglichen werden wie dies offenbar in der Berufung erfolgt. Bei der Null…
…Die Zinsen sind Abgeltung dafür, dass während der Kapitalüberlassung nicht der Kapitalgeber, sondern der Kapitalnehmer den überlassenen Geldbetrag nutzen kann. Bilanzrechtlich ist dieser Aspekt der zeitanteiligen Leistungserbringung für die Realisation von besonderer Bedeutung. Der Kapitalgeber hat seine Leistung in wirtschaftlicher Betrachtung nicht bereits mit Überlassung…
…II 1970, 442). 3. Besserungsvereinbarungen sind Abmachungen, wonach Kapitalnehmer mit Kapital ausgestattet werden, die sie dem Kapitalgeber nur im Falle der "Besserung" zurückzahlen müssen. Die "Besserung" kann zum Beispiel als Wiedereintritt in die Gewinnzone definiert sein. Der traditionelle Besserungsschein sieht einen vorläufigen Schuldnachlass zur Sanierung…
…sei der niedrigere Teilwert anzusetzen. Wertbestimmend sei dabei insbesondere die Einbringlichkeit der Forderung. Diese sei nach den Einschätzungen über die Gewinnerzielung und die Rückzahlungsfähigkeit des Kapitalnehmers zu beurteilen, wobei insbesondere der Grundsatz der Vorsicht uneingeschränkt Beachtung finden müsse. Nach diesem Grundsatz habe der Kaufmann zum…
Die Anleger sind ebenso wie die Vertriebspartner in ganz Österreich verteilt. Warum weiters über die Vertriebspartner, denen keine rechtliche Stellung in dem Firmengeflecht zukommt, eine Koordination erreicht werden könnte , wurde im Berufungsverfahren nicht dargelegt. Wenn somit ein Anleger von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen will, wird…
§ 5 Abs. 1 Z 3 KVG zu qualifizieren, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale (abhängig vom 3-Monats-EURIBOR) und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitalnominales, einer nachrangigen Beteiligung am Liquidationserlös nur in Höhe des…
der A-Gasse war zu ersehen, dass das Mietobjekt teils privat, teils für Bürozwecke genutzt wurde. Die im Flur befindliche Tür teilt die Wohnung in zwei Sphären, von denen die eine das einzige Badezimmer der Wohnung samt zwei Privaträumen umfasst. Wurde das in Rede stehende…
§ 33 TP 15 GebG verworfen. (Rief, Das neue Kapitalverkehrsteuerrecht und die Rechtsprechung des EuGH, SWK- Sonderheft 1995, Rz 65). Was Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften betrifft, wäre eine Ausdehnung des Kapitalgesellschaftenbegriffes auf "andere juristische Personen und Personenvereinigungen mit Erwerbszweck" grundsätzlich mit der Richtlinie vereinbar und hätte daher…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1230 Wien, X-Gasse, vertreten durch Stb., vom 18. Jänner 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 17. November 2009 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2007 und 2008 sowie gegen den Haftungsbescheid…
Das Risiko, die Vermögenseinlage zu verlieren, könne das Mitunternehmerbild nicht allein bestimmen, denn die Gefahr treffe gleichermaßen auch denjenigen, der an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sei und der so gleichfalls nicht mehr verlieren könne als der Kommanditist, nämlich das eingesetzte Kapital. Es müsse vielmehr auch die…