…der Lebensinteressen der Bw im Inland sei, seien die Voraussetzungen der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 gegeben. Die Bw wurde eingeladen, aufgezählte Unterlagen zum Beweis des Gegenteiles (insbesondere der dauernden Verwendung der Fahrzeuge in Deutschland) mitzubringen. Da gegenüber dem deutschen Finanzamt die spiegelbildliche…
…besteht darin, dass die Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 dadurch widerlegbar ist, dass zweifelsfrei mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug sowohl hinsichtlich der im Ausland zurückgelegten Kilometer wie auch hinsichtlich der zeitlichen Aufenthaltsdauer die 50%-Grenze im Ausland überschritten wurde. Da…
…die Behörde bei gegebenen Voraussetzungen für den vermuteten dauernden Standort im Inland nicht das überwiegende Verwenden im Inland nachweisen. Dieses wird dann von § 82 Abs 8 KFG vermutet. Gemäß § 1 Z. 3 NoVAG unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland der Normverbrauchsabgabe…
…den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Österreich und verwende das KFZ seit Jänner 2011 in Österreich, weshalb es nach dem KFG in Österreich zuzulassen gewesen wäre. Mit den Bescheiden vom 20. Juni 2012 über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer wurde für die Monate 1-12/2011 Kraftfahrzeugsteuer…
…NoVA vorgeschrieben. In der Begründung dazu wurde festgehalten, dass hinsichtlich der Bw aufgrund deren inländischem Hauptwohnsitz und der Verwendung des Fahrzeuges im Inland die Standortvermutung des KFG 1967 greife. Da die Bw trotz Aufforderung die überwiegende Verwendung des Fahrzeuges im Ausland nicht nachgewiesen hätte, greife…
…Februar 2007 an einem Tag sowie einen Tag im März 2007 an dieser Adresse in Österreich gesehen worden sei. Mit Vorhalt vom 28. November 2006 forderte das FA unter Angabe der bisherigen Ermittlungsergebnisse sowie Anführung der Bestimmungen des KFG (§ 82 Abs.8) sowie des KfzStG (…
…Inland zuzulassen wäre, richte sich nach den Bestimmungen des § 82 Abs. 8 KFG 1967. Demnach sei die Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Ohne Gegenbeweis sei der dauernde Standort im Inland anzunehmen. Das Fahrzeug…
…Bescheid wurde von der Vorinstanz wie folgt begründet: "Gemäß § 79 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes (KFG) ist die Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland nur dann zulässig, wenn das jeweilige Fahrzeug in Österreich keinen dauernden Standort hat. Wird ein Fahrzeug überwiegend im Inland benützt…
…P) gemeldet sei, gelte die gesetzliche Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG. Der PKW werde seit Juni 2008 im Inland verwendet, weshalb die Vorschreibung für bzw. ab Juli 2008 erfolge. In seiner gegen die Kfz-Steuervorschreibung für Juli bis Dezember 2008 gerichteten Berufungseingabe wendet der…
…im Februar 2007 an einem Tag sowie einen Tag im März 2007 an der österreichischen Adresse gesehen worden sei. Mit Vorhalt vom 28. November 2006 forderte das FA unter Angabe der bisherigen Ermittlungsergebnisse sowie Anführung der Bestimmungen des KFG (§ 82 abs.8) sowie des KfzStG (…
…G, Weg2, weshalb als dauernder Standort des von ihm im Bundesgebiet verwendeten Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen gemäß § 82 Abs 8 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) bis zum Gegenbeweis das Inland anzusehen sei. Die Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, gilt…
…eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung iSd § 37 KFG 1967. Wird es trotzdem weiter verwendet, handelt es sich um ein nicht ordnungsgemäß zugelassenes…
…die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Die Bw. reichte im Vorhalteverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat den kraftfahrrechtlichen Einzelgenehmigungsbescheid (Ausnahmegenehmigung gemäß § 34 KFG) vom 12.2.2003 nach. Demnach wurde das Fahrzeug Chevrolet Avalanche Pick Up K 15936, Produktionsdatum 3/02 als LKW genehmigt…
…1992 vermitteln kann. Dieser Ansicht kann der UFS nicht folgen. Gemäß § 40a KFG 1967 in Verbindung mit § 52 KFG 1967 hat eine Hinterlegung der Kennzeichentafeln bei der zuständigen Behörde bzw. Zulassungsstelle zu erfolgen. Der Begriff der Hinterlegung ist sprachlich eindeutig und bedingt notwendig eine körperliche…
…8 KFG sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz ... im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG ist…
…seien hier ansässig. Damit bestehe aber gemäß § 82 Abs. 8 KFG die (widerlegbare) Vermutung, dass auch der dauernde Standort eines im Juli 2005 in Deutschland gekauften und auf den BW zugelassenen Fahrzeuges in Österreich sei. Als Verwender des Fahrzeuges seien der BW und seine Gattin…
…seien hier ansässig. Damit bestehe aber gemäß § 82 Abs. 8 KFG die (widerlegbare) Vermutung, dass auch der dauernde Standort eines im Juli 2005 in 'Deutschland gekauften und auf den BW zugelassenen Fahrzeuges in Österreich sei. Als Verwender des Fahrzeuges seien der BW und seine Gattin…
… 1 Abs. 1Z 3 NoVAG, sowie die Bestimmungen zur widerrechtlichen Verwendung des KfzStG sowie des KFG 1967 (mit dem Hinweis auf den möglichen Gegenbeweis) hingewiesen. Des Weiteren wurde der Bw mit einer Frist bis 31. August 2010 um Beantwortung der Fragen sowie Vorlage der angeforderten…
…den Wahrnehmungen des Prüfers das der dtGes zugewiesene blaue Kennzeichen Ö1 für das gegenständliche Fahrzeug verwendet. Obwohl nach § 45 KFG 1967 ein Fahrtenbuch zu führen gewesen wäre, gäbe es keines. Nach den Ausführungen des steuerlichen Vertreters des Bw wäre für das Kennzeichen Ö1 sehr wohl…
…nicht nachgekommen wurde. Gemäß § 45 Abs. 6 KFG 1967 hat der Besitzer der Probefahrtbewilligung vor jeder Fahrt die entsprechenden Eintragungen in das Fahrtenbuch vorzunehmen. Da bei einem allfälligen Verlust des Fahrtenbuches dieser Verpflichtung nicht mehr nachgekommen werden kann, hätte die Behörde bei Kenntnis vom Verlust…