… 7 Abs. 1 BAO). Die sachliche Rechtfertigung von Haftungsregelungen ergibt sich einerseits aus dem öffentlichen Interesse an der Sicherung der Einbringlichkeit öffentlich-rechtlicher Ansprüche, andererseits aus einem durch eine Rechtsbeziehung begründeten sachlichen Zusammenhang zwischen der Person des Abgabepflichtigen und des Haftungspflichtigen. Die Akzessorietät - das heißt…
…Interessenabwägung gemäß dem Naturschutzgesetz zeigt, dass das öffentliche Interesse am Schutz der Natur das Interesse an der Gewinnung von mineralischen Rohstoffen überwiegt. 1.2.Es wurde deshalb durch die Grundeigentümerin das Projekt der ursprünglich geplanten Nachnutzung eines Teils des (ursprünglichen) Abbaugebietes, nämlich die Errichtung eines…
…die geeignet sind, die Interessen der Gesellschaft zu beeinflussen; f) die ihm nach Gesetz und Erklärung zur Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zukommenden Mitgliedschaftsrechte nur nach den von den Treugeberinnen erteilten Weisungen unter Wahrung deren Interessen auszuüben. ....." Mit Vereinbarung vom 22. August 2003 hat…
…weil der Name des Abgabenschuldners, die Art der Abgabe sowie die Zahlungsfrist dem Bescheid zu entnehmen seien. Bei der Ermessensübung seien berechtigte Interessen der Bw nicht verletzt worden, weil sich die Bw vertraglich zum Tragen sämtlicher Kosten verpflichtet habe. In der Pfandurkunde sei die Darlehensforderung…
…monatlichen Nettoumsatzes. Laut Punkt II.6. beteiligte sich die Bestandnehmerin an der Durchführung der Eröffnungswerbung mit einem Monatsnettoentgelt zuzüglich Umsatzsteuer. Das Betriebskostenakonto betrug monatlich 25.800,-S. Laut dem zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Partnervertrag war ein Werbekostenbeitrag von 25.800,-S monatlich vereinbart. Vertragspunkt VI…
…Hinsichtlich Auszahlung des strittigen Darlehens wurde eine Aufstellung mit der Bezeichnung "Auszahlung von H. J. an H. E." vorgelegt, in welcher - aufgegliedert nach dem jeweiligen Auszahlungsdatum - die Auszahlung der strittigen Darlehensbeträge iHv insgesamt 35.490,00 € in elf unterschiedlichen Teilbeträgen (von 2.000,0…
…leg. cit.) bedürfe. Eine Genehmigung nach dieser gesetzlichen Bestimmung sei aber nur dann zu erlangen, wenn die Interessen des Naturschutzes nicht beeinträchtigt würden (dies scheide bei einem Abbau aus) oder aber andere öffentliche Interessen das öffentliche Interesse am Naturschutz überwiegen würden (§29 Abs. 1 leg…
…und der Erlangung der erforderlichen, öffentlich rechtlichen Genehmigungen zum Ausgleich aller Interessen nachstehende Vorgehensweise umzusetzen. Zunächst wird durch die Berufungswerberin der verwertbare mineralische Rohstoff abgebaut und entnommen dies grundsätzlich auf Grundlage des bestehenden Vertrages (wobei allenfalls Adaptionen noch notwendig sind, welche allerdings gebührenrechtlich irrelevant sein…
…§ 21 GebG, also mit der Übersendung an die andere Vertragspartei. Wenn nunmehr die Bw. eine Erklärung der Mieterin vom 1.7.2004 vorlegt, dass seitens der Mieterin an der Annahme des Angebotes kein Interesse bestehe, so ist dies ein Umstand, der nach dem Entstehen der…
…DG dem DN im Rahmen der Konzernfinanzierung ein Darlehen zu folgenden Bedingungen: 2.) Der DG stellt dem DN unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen ein Darlehen in Höhe von 5,608.871,45 € zur Verfügung. Dieses Darlehen ist zweckgebunden für die Ablösung externer Bankverbindlichkeiten. 3…
…entrichten, wobei ihnen bei Unterlassung finanzstrafrechtliche Konsequenzen drohten. Der Verfassungsgerichtshof wies die Anträge zurück. Die Antragslegitimation für Individualanträge setzte voraus, dass durch die bekämpfte Bestimmung die rechtlich geschützten Interessen des Antragstellers nicht bloß potentiell, sondern aktuell beeinträchtigt werden müssen. Die Antragsteller haben die Möglichkeit, z…
…keine Gegenstände erwirbt und keine Dienstleistungen zur eigenen Verwendung erhält, sondern im allgemeinen Interesse an der Förderung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Milchmarktes in der Gemeinschaft handelt (Rn 21). In der Verpflichtung eines Landwirtes zur Aufgabe seiner Milchproduktion sah der EuGH unter diesen Umständen keinen Vorteil…
…sei nach Ansicht der Parteienvertreterin bei der Abwägung, welche Interessen bei der Unterbringung im Vordergrund stünden (jene des Dienstgebers oder die des Dienstnehmers) zu berücksichtigen. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Festgestellter Sachverhalt: Im gegenständlichen Verfahren wurde festgestellt, dass die überwiegende Anzahl der im Unternehmen…
…möge dieser auch im öffentlichen Interesse liegen. Das LV müsste ohne Bevorratungsvertrag das Getreide selbst kaufen, lagern und bei Nichtbedarf wieder verkaufen. Da aber das LV über keine geeigneten Lagermöglichkeiten verfüge, sei die Bevorratung ausgelagert worden und an private Unternehmer gegen Zahlung der Lagerkosten übertragen…
…wenn sie auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgt oder wenn sie im zwingenden öffentlichen Interesse gelegen ist. Die Weitergabe der vom unabhängigen Finanzsenat ermittelten Fakten an die Abgabenbehörde erster Instanz sichert das öffentliche Interesse an einer gleichmäßigen und rechtsrichtigen Besteuerung und einer Einbringlichmachung zustehender Abgabennachforderungen…
…BAO) erfordert die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Demnach sind bei der Ermessensübung berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände abzuwägen. Aus der zwingenden Tatbestandsvoraussetzung der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung…
…deshalb betrieblich und nicht gesellschaftsrechtlich bedingt gewesen wären, weil sie im Rahmen der Konzernorganisation für die Koordinierung und Leitung der Osteuropageschäfte zuständig gewesen wäre und daher wirtschaftliches Interesse an einer positiven Geschäftsentwicklung der tschechischen Gesellschaft gehabt habe. Auch wären die Darlehen unter Berücksichtigung einer Planungsrechnung…
…der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände abzuwägen. Die berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen werden daher grundsätzlich in den Hintergrund treten. Nur in Ausnahmefällen…
…oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben ergibt sich, dass nur durch die Sofortmaßnahme dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben Rechnung getragen werden kann. Die berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen werden daher grundsätzlich in den Hintergrund treten. Nur in Ausnahmefällen - etwa bei Geringfügigkeit des…
…ist, so dass das Bestehen auf einer gesellschaftsrechtlich formellen Beschlussfassung als sinnloser Formalismus mangels Vorliegens schutzwürdiger Interessen einzustufen wäre. So sieht man beispielsweise im Zusammenhang mit der Regelung des § 18 Abs 5 GmbHG über die Zulässigkeit von Insichgeschäften des Alleingesellschafters die Voraussetzung als gewahrt an…