…zu nehmen "von der Steuer zurückzutreten". Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall ist strittig, in welchem Veranlagungsjahr (2008 oder 2009) die von der IEF-Service GmbH aufgrund des Konkurses der F_I_RMA gemeldeten steuerpflichtigen Bezüge (Insolvenzentgelte) zu versteuern sind. Gemäß § 19 Abs…
…berücksichtigten Bezügen laut Lohnzettel der S-GmbH in Höhe von brutto € 18.630,55 der im von der "IAF-Service GmbH" übermittelten Lohnzettel (mit Bezugszeitraum Stichtag 21.1.2008) ausgewiesene Betrag an Insolvenz-Entgelt von brutto € 7.527,51 in die Jahresveranlagung einbezogen…
…in dem mit selbem Datum ausgefertigten Einkommensteuerbescheid 2008 zusätzlich zu den ursprünglich erfassten Bezügen von der IAF-Service GmbH für 2008 nachgemeldete Bezüge (Insolvenz-Entgelte) in Höhe von 1.402,02 € als Einnahmen bei den nichtselbständigen Einkünften angesetzt. In der gegen den Einkommensteuerbescheid fristgerecht…
…berücksichtigt worden. Daraufhin hat der Bw fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt und darin seinen Antrag, die vom Insolvenzentgelt-Fonds 2009 erhaltenen Bezüge in Höhe von 22.825,43 € im Jahr 2009 zu besteuern, aufrecht erhalten…
…Insolvenzausfallgeld im Insolvenzverfahren werden daher ab 1. Jänner 2006- wie bereits bisher Pensionsnachzahlungen- dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Zurechnung von Insolvenzausfallgeld nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz zu jenem Jahr, für das der Anspruch besteht, gilt für Konkurse, die nach dem 31…
…der Konkurs eröffnet. Das Finanzamt hat im Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) vom 19. Mai 2009 die von der IAF- Service GmbH gemeldeten steuerpflichtigen Bezüge (Insolvenz-Entgelte) in Höhe von 1.923,25 €, laufende Bezüge der A GmbH (11.902,13 €) sowie auf Grund der durchgeführten…
…2005, BGBl. I 2005/161) gelten Nachzahlungen im Insolvenzverfahren in jenem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht (Zuflussfiktion). Die Zurechnung von Nachzahlungen von Insolvenzentgelten zu dem Jahr, für das der Anspruch besteht, gilt für Konkurse, die nach dem 31.12.2005 eröffnet wurden (…
…den der Bw. in dieser Angelegenheit mehrmals befragt habe, habe ihm versichert, die Zahlungen des Insolvenz-Entgelt-Fonds seien Nettobeträge und daher nicht mehr zu versteuern. Auch seien die Löhne der A-KEG vom 1. Dezember 2005 bis zum 31. Juli 2007 nur teilweise und…
…ist klar zu entnehmen, dass das Entgelt vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds erst im Jahr 2005 zur Auszahlung kam. Zu Recht wurde daher vom Finanzamt darauf hingewiesen, dass dieses Entgelt erst im Jahr des Zuflusses beim Bw., das ist das Jahr 2005 und nicht im Jahr…
…darauf hinwies, dass die Arbeitnehmerveranlagung auf Grund der übermittelten Lohnzetteln durchgeführt wurde. Es seien die Bezüge des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds und seines derzeitigen Dienstgebers herangezogen worden. Sollten die angesetzten Bezüge nicht der Richtigkeit entsprechen werde um Übersendung von berichtigten Lohnzetteln ersucht. Der Bw. teilte dazu…
…öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Leistung von Entgelten aus einem Arbeitsverhältnis. Daraus folgt, dass Bezüge der Arbeitnehmer nach dem IESG ihre Wurzel in einem Dienstverhältnis haben und daher, zumal die Auszahlung durch einen Dritten, konkret durch die die Geschäfte des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds besorgende IAF-Service…
…der IAF Service GmbH vom 18. Mai 2007, mit dem seinen Anträgen auf Insolvenz-Ausfallsgeld auf Grund der am 27. Oktober 2006 erfolgten Eröffnung des Konkurses über das Vermögen seines bisherigen Arbeitgebers stattgegeben wurde. Auf Ersuchen des Finanzamtes vom 20. Jänner 2010 übermittelte die IEF…
…öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Leistung von Entgelten aus einem Arbeitsverhältnis. Daraus folgt, dass Bezüge der Arbeitnehmer nach dem IESG ihre Wurzel in einem Dienstverhältnis haben und daher, zumal die Auszahlung durch einen Dritten, konkret durch die die Geschäfte des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds besorgende IAF-Service…
…2000/401, 434) und Urlaubsentschädigung (OGH 16.11.1988 SZ 61/244). Insolvenz-Ausfallgeld gebührt nach § 3a Abs. 2 IESG im Fall der Eröffnung des Konkurses für Ansprüche auf laufendes Entgelt einschließlich der gebührenden Sonderzahlungen u.a. bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn es…
…abgezogen worden. Ebenso habe er in dieser Zeit eine Unterstützung durch das AMS Wien erhalten, das aber im Zuge der Auszahlung des Insolvenzentgeltes direkt "vom AMS" einbehalten worden sei. Das Finanzamt hat über Vorhalt ausgeführt, dass nur ein AlG-Bezug von 95 Tagen vorliegt. Eine…
…Die bisher als "Kundenüberzahlung" passivierten Zahlungen seien daher als Erlöse der Umsatzsteuer zu unterziehen. Die nicht erfassten Entgelte stellten verdeckte Ausschüttungen dar. Hinsichtlich der ebenfalls im Detail aufgelisteten Kasseneinlagen sei mangels Angaben der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht feststellbar gewesen wer die Einlagen ("Darlehen") geleistet hatte und…
…öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Leistung von Entgelten aus einem Arbeitsverhältnis. Daraus folgt, dass Bezüge der Arbeitnehmer nach dem IESG ihre Wurzel in einem Dienstverhältnis haben und daher, zumal die Auszahlung durch einen Dritten, konkret durch die die Geschäfte des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds besorgende IAF Service…
…öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Leistung von Entgelten aus einem Arbeitsverhältnis. Daraus folgt, dass Bezüge der Arbeitnehmer nach dem IESG ihre Wurzel in einem Dienstverhältnis haben und daher, zumal die Auszahlung durch einen Dritten, konkret durch die die Geschäfte des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds besorgende IAF-Service…
…öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Leistung von Entgelten aus einem Arbeitsverhältnis. Daraus folgt, dass Bezüge der Arbeitnehmer nach dem IESG ihre Wurzel in einem Dienstverhältnis haben und daher, zumal die Auszahlung durch einen Dritten, konkret durch die die Geschäfte des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds besorgende IAF Service…
…RdW 2000/401, 434) und Urlaubsentschädigung (OGH 16.11.1988 SZ 61/244). Insolvenz-Ausfallgeld gebührt nach § 3a Abs. 2 IESG im Fall der Eröffnung des Konkurses für Ansprüche auf laufendes Entgelt einschließlich der gebührenden Sonderzahlungen ua. bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn es…