Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vertreten durch BDO Auxilia Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10,1010 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden vom 22. 7.1999 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1991 bis 1993 entschieden: Der…
…Perg Steyr betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog im berufungsgegenständlichen Jahr 2004 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der G. GmbH (Inlandstätigkeit 26.255,15 €, Auslandstätigkeit 5.198,72 €)…
…die Höhe der Abgabe ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog im berufungsgegenständlichen Jahr 2003 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der G. GmbH (Inlandstätigkeit 25.480,95 €, Auslandstätigkeit 2.757,05 €)…
…hat das Finanzamt diesen Antrag mit der Begründung, dass mangels Transparenzmachung der tatsächlichen Auslandsaufenthaltszeiten durch den Bw. von Seiten des ehemaligen Betriebsstättenfinanzamtes des Arbeitgebers keine Lohnzettel getrennt nach Auslands- und Inlandstätigkeit erstellt würden, abgewiesen. Die am 8. November 2005 gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung hat…
…das Rechtsmittel der Berufung. Darin brachte er vor, dass sich die Berufung gegen die nur teilweise Anerkennung der Steuerabsetzbeträge beim Zusammentreffen von Inlandstätigkeit und begünstigter Auslandstätigkeit (§ 3 Abs. 10 EStG 1988) und der dadurch zu hoch festgesetzten Einkommensteuer richte. Eine Überprüfung der EU-Kommission des…
…Das genannte Erkenntnis beschäftigt sich unter anderem mit der Frage, ob die mit der Inlandstätigkeit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben bereits im Steuerabzugsverfahren Berücksichtigung finden müssen oder ob eine entsprechende Berücksichtigung in einem anschließenden Erstattungsverfahren genügt, um dem EU-Recht zu entsprechen. Der EuGH führt…
…einem zweiten Schritt wird allerdings - wie vorhin erwähnt - mangels Vorliegens eines ausreichenden Besteuerungsnachweises durch die Verweigerung dessen Abzuges die bislang nicht vorgenommene und daher fehlende Besteuerung des "zweiten Einkünfteflusses" seitens des ausländischen Unternehmens für die an die ausländischen Arbeitnehmer für ihre Inlandstätigkeit ausbezahlten Arbeitslöhne gemäß …
…zu bewerben. Diese Anreizfunktion ist ein wesentlicher Zweck der Auslandszulage, der durch die Steuerbefreiung noch verstärkt wird. Typologisch betrachtet, kann es sich bei den Ausgaben auf Grund eines Auslandseinsatzes um Mehraufwendungen gegenüber der Inlandstätigkeit handeln (z.B. Repräsentationsspesen, erhöhte Ausgaben wegen des Kaufkraftunterschiedes, Aufwendungen der…
…relativ am längsten tätig gewesen sei. Im Zeitpunkt der Leistung sei der Leistungsort offen. Ungelöst sei das Jahr 2004 des genannten anderen Steuerpflichtigen. Weshalb bei 61 Tagen Inlandstätigkeit (24%) und 190 Tagen Auslandstätigkeit (76%), davon 61 Tage Italien, angenommen werde, dass der Steuerpflichtige ausschließlich oder…
…relativ am längsten tätig gewesen sei. Im Zeitpunkt der Leistung sei der Leistungsort offen. Ungelöst sei das Jahr 2004 des genannten anderen Steuerpflichtigen. Weshalb bei 61 Tagen Inlandstätigkeit (24%) und 190 Tagen Auslandstätigkeit (76%), davon 61 Tage Italien, angenommen werde, dass der Steuerpflichtige ausschließlich oder…
…in welchem zeitlichen Ausmaß der Bw. sich bei seiner Tätigkeit in Österreich aufgehalten hat. Da die Inlandstätigkeit des Bw. - ähnlich einem Grenzgänger - mit keinen ganztägigen Aufenthalten verbunden war (z.B. Beladung bei Arbeitsantritte oder bei der Rückkehr von einer Auslandstour oder den Durchfahrten im Inland…
…auch bei solchen mit Gemeinschaftsbezug (und deshalb ausgeweitetem persönlichen Anwendungsbereich) beizumessen, ist für die bei Anwendung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 rechtserhebliche Differenzierung zwischen schädlicher Inlandstätigkeit einerseits und allenfalls begünstigter Auslandstätigkeit andererseits doch allein entscheidend, ob ein begünstigte Tätigkeiten iSd. § 3 Abs…
…Im Jahr 2004 war er 127 Tage im Inland tätig. Nach dem vorliegenden Sachverhalt umfasst die Inlandstätigkeit vor allem die Übernahme und das Zurückstellen des Lkw am Firmengelände im Zusammenhang mit dem Reiseanfang und Ende der Touren, sowie Durchfahrten, Zustellungen und Be- und Entladungen im…
…ständig im Ausland aufhalten. Den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat eine Person dabei in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Da es sich bei Ihrer Inlandstätigkeit, wie es sich aus der Aktenlage ergibt (laut Bestätigung von C. vom November 2000…
…hervor, dass der Bw im gesamten Berufungszeitraum keinerlei Inlandstätigkeit für seinen Arbeitgeber geleistet hat. Dem vorgebrachten Einwand, dass die inländische Tochterfirma für den Bw einen Arbeitsplatz eingerichtet hat, ist entgegenzusetzen, dass an diesem Arbeitsplatz keine Inlandstätigkeit verrichtet wurde und daher keine inländische Betriebstätte vorliegt. Diese…
…als Arbeitnehmer der Fa.M. für seine Tätigkeit im Ausland als begünstigte Auslandstätigkeit steuerfrei belassen worden seien und lediglich seine Entlohnung für die Inlandstätigkeit einer Besteuerung unterzogen worden sei. Da trotz mehrmaliger Rücksprachen und Urgenzen kein Nachweis über eine begünstigte Auslandstätigkeit erbracht werden hätte können…