…einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten - durchaus beabsichtigtes Ergebnis darstellt, welches nicht eine sachliche Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermag. Zudem war es durchaus in der Ingerenz des Bw. gelegen, das Entstehen von Anspruchszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung von Anzahlungen zu…
…einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten - durchaus beabsichtigtes Ergebnis darstellt, welches nicht eine sachliche Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermag. Zudem war es durchaus in der Ingerenz der Bw. gelegen, das Entstehen von Anspruchszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung von Anzahlungen zu…
…ein vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigtes Ergebnis darstellt, welches nicht eine sachliche Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermag. Zudem war es durchaus in der Ingerenz der Bw. gelegen, das Entstehen von Anspruchszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung von Anzahlungen zu verhindern, zumal jemand…
…Abgabenschuld darstellen, deren Entstehen vom Bw. gerade durch seinen Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in seiner Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich…
…Abgabenschuld darstellen, deren Entstehen vom Bw. gerade durch seinen Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in seiner Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich…
…darstellen, deren Entstehen von der Bw. gerade durch ihren Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in ihrer Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich…
…Abgabenschuld darstellen, deren Entstehen vom Bw. gerade durch seinen Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in seiner Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich…
…darstellen, deren Entstehen von der Bw. gerade durch ihren Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in ihrer Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich…
…Abgabenschuld darstellen, deren Entstehen vom Bw. gerade durch seinen Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in seiner Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich…
…Abgabenschuld darstellen, deren Entstehen vom Bw. gerade durch seinen Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in seiner Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich…
…dass die Arbeitsstunden nicht gleichmäßig verteilt auf die gesamte Reisedauer waren, lag einerseits nicht in der Ingerenz der Teilnehmer, ist aber andererseits wegen der für den Berufsstand geltenden freien Dienstzeit ohne Belang. Das Erlangen von Verständnis und die Kenntnis islamischer Rechtssysteme erlangt infolge der fortschreitenden…
…99/14/0315; VwGH 16.10.2002, 99/13/0065). Da es in der Ingerenz des Abgabepflichtigen liege, das Entstehen der Aussetzungszinsen in gegebenenfalls beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der augesetzten Abgaben zu verhindern, könne auch eine allfällige lange Dauer des Berufungsverfahrens keine sachliche Unbilligkeit in…
…sowohl durch rechtzeitige Entrichtung der zugrunde liegenden Abgaben als auch durch rechtzeitiges Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens hätte verhindert werden können, sodass es durchaus in ihrer Ingerenz lag, das Entstehen von Säumniszuschlägen in beträchtlicher Höhe zu verhindern. Zudem stehen diesen Säumniszuschlägen infolge der späteren Entrichtung der Abgaben…
…nicht sachlich unbillig sei (VwGH 16.10.2002, 99/13/0065). Vor dem Hintergrund, dass es in der Ingerenz der Abgabepflichtigen liege, das Entstehen der Aussetzungszinsen in gegebenenfalls beträchtlicher Höhe durch Aussetzung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, könne auch eine allfällige Dauer des Berufungsverfahrens keine…
…Betriebsmittel, wohingegen Unternehmer für Kleinbetriebe mit geringen Betriebsmitteleinsatz schon dann als unternehmerähnlich zu erachten wären, wenn sie über irgendwelche eigenen Betriebsmittel verfügten. Laut VwGH liegt es in erster Linie in der Ingerenz eines Unternehmers, ob er über eine unternehmerische Struktur verfügen möchte oder nicht, ob…
…Monaten - durchaus beabsichtigtes Ergebnis darstellt, welches nicht eine sachliche Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermag. Zudem war es durchaus in der Ingerenz der Bw gelegen, das Entstehen von Anspruchszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung von Anzahlungen zu verhindern. Auch stehen diesen Anspruchszinsen…
…dem Finanzamt bekannter Ermittlungsergebnisse. Wieso und warum die Finanzunterlagen vom neuen Geschäftsführer nicht vorgelegt worden wären, wisse er nicht und erstrecke sich seine Ingerenz auch nicht darauf. Der Judikatur des VwGH zufolge wäre die Haftung nach § 9 BAO einem zivilrechtlichen Schadenersatz nachgebildet, wodurch die Einbringung…
…der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen. Vor dem Hintergrund, dass es in der Ingerenz des Abgabepflichtigen liegt das Entstehen der Aussetzungszinsen gegebenenfalls beträchtlicher Höhe zu verhindern, kann auch eine allfällige lange Dauer des Berufungsverfahrens keine sachliche Unbilligkeit in der Einhebung der dadurch aufgelaufenen Aussetzungszinsen begründen. (VwGH…
…hat der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen. Vor dem Hintergrund, dass es in der Ingerenz des Abgabepflichtigen liegt, das Entstehen der Aussetzungszinsen in gegebenenfalls beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, kann auch eine allfällig lange Dauer des Berufungsverfahrens keine sachliche Unbilligkeit in der…
…außer Kraft, lässt es aber in einem anderen Licht erscheinen. Dessen ungeachtet zeigt es aber die vorhandene Ingerenz der Maklertätigkeit auf die gesamten Geschehnisse in Bezug auf V in deutlicher Weise auf. Wie oben bereits ausgeführt, bestehen für den erkennenden Senat keine Zweifel dahingehend, dass…