…Mai 2008 als unbegründet ab, weil die Wegzeit bei optimaler Kombination von Massen- und Individualverkehrsmittel lediglich zwei Stunden und zwanzig Minuten betrage. Daraufhin beantragte die Berufungswerberin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Gemäß § 16 Abs…
…Verkehrsmittel zur Verfügung, ist bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist von einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (z. B. "Park and Ride") auszugehen (LStR 2002, Rz 257…
…BS, zu den nachgewiesenen Arbeitszeiten überwiegend im Sinne des § 16 EStG 1988 die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel in Kombination mit Individualverkehrsmitteln möglich und zumutbar (innerhalb der Zeitstaffel von 2,5 Stunden) gewesen sei. Mit dem am 31. Mai 2007 beim Finanzamt eingelangten Schriftsatz erhob die Bw…
…September 2005 im Wesentlichen aus, dass es der Bw. bei einer Wegstrecke unter 20 bzw. 40 km und einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ohne weiteres möglich sei, innerhalb von 1,5 bzw. 2 Stunden die Arbeitsstätte (zu Dienstbeginn) bzw. umgekehrt die Wohnung (nach…
…2005 im Wesentlichen aus, dass es der Bw. bei einer Wegstrecke unter 40 km und einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ohne weiteres möglich sei, innerhalb von zwei Stunden die Arbeitsstätte (zu Dienstbeginn) bzw. umgekehrt die Wohnung (nach Dienstende) zu erreichen. Von der Bejahung…
…es in der zusätzlichen Bescheidbegründung im Wesentlichen aus, dass es dem Bw. bei einer Wegstrecke unter 40 km und einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ohne weiteres möglich sei, innerhalb von zwei Stunden die Arbeitsstätte (zu Dienstbeginn) bzw. umgekehrt die Wohnung (nach Dienstende) zu…
…Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Liegen Wohnort und Arbeitsstätte innerhalb eines Verkehrsverbundes, wird Unzumutbarkeit infolge langer Reisedauer im Allgemeinen nicht gegeben…
…werde, dass lt. höchstgerichtlicher Rechtsprechung eine Aufteilung der einfachen Fahrtstrecke in Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel und privater Verkehrsmittel gerade vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlautes "der halben Fahrtstrecke" zulässig sei und damit die Unterstellung einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel der Anordnung des § 16 Abs. 1…
…keine gleitende Arbeitszeit. Der Hinweis in der Berufungsentscheidung, dass bei der Dauer der Wegzeit bzw. bei der Frage der Zumutbarkeit auf eine optimale Kombination zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und Individualverkehrsmittel abgestellt werden müsse, sei nicht aus dem Gesetzestext zu entnehmen. Dass der Bw. zuerst mit dem…
…jedenfalls was Arbeitswege außerhalb des Nahbereiches von 25 km betrifft - nicht anhand von Entfernungen, sondern durch Gegenüberstellung der Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln einerseits und Individualverkehrsmittel andererseits ermittelt wissen wollte. Für den Nahbereich bis 25 km sieht er dagegen eine entfernungsabhängige zeitliche Zumutbarkeitsgrenze von 1,5…
…In der Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: "Da Ihnen zu den angegebenen Arbeitszeiten bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar ist…
…zumal der Bw. bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar sei (die zumutbare Wegzeit für die einfache Wegstrecke betrage 90 Minuten), und gewährte…
…zumal dem Bw. bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar sei (die Benützung eines Massenbeförderungsmittels gelte auf jeden Fall als zumutbar, wenn die…
…der Zahl der Arbeitstage (235) mit dem amtlichen Kilometergeld ermittelt habe (50 x 235 x 0,42 € = 4.935,00 €). Eine Kombination von Massenbeförderungsmittel und Individualverkehrsmittel sei für diese Wegstrecke nicht möglich, da seine Arbeitszeiten an fixe Öffnungszeiten mit Kundenverkehr gebunden seien…
…90 Min. dauert und Ihnen bei bestmöglicher Kombination v. Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist, war die Berufung als unbegründet abzuweisen."" Mit vom Finanzamt als Vorlageantrag gewertetem Schreiben vom 5. Dezember 2012…
…dazu aus, dass der Bw. bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke "Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar sei. Dagegen erhob die Bw. mit Schreiben vom 31. August 2012…
…Bw. bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar sei (die zumutbare Wegzeit für die einfache Wegstrecke betrage 90 Minuten). Mit Schriftsatz vom 15…
…begründend aus, dass der Bw. bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels auf der Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar sei. Dagegen erhob die Bw. Berufung (elektronisch eingelangt am 24. April…
…werden die Tarifkilometer der öffentlichen Verkehrsmittel inklusive Anfahrts- und Fußwege herangezogen. Im Falle der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel werden die Straßenkilometer herangezogen. Bei Berechnung der Wegzeit wird eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (z.B. Park and Ride) vorausgesetzt. Sie waren im Jahr…
…bei einer Reisetätigkeit mit vielen Wechseln von Verkehrsmitteln - öffentliche Verkehrsmittel wie Bahn, Linienbus, Taxi oder unterschiedliche Individualverkehrsmittel (vorwiegend gewerbliche Nutzfahrzeuge auch mit beschränkten Stauflächen) in nicht vorherbestimmbarer Abfolge - eine Mitnahme unzumutbar ist. Eine Beschaffung am Reiseweg (vorwiegend Bahnhöfe, Autobahnen) ist gerade bei Getränken immens kostenintensiv…