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UFSW RV/0064-W/05Bürgschaft des Erblassers und Sachhaftung mit verpfändeter Liegenschaft für Schulden der GmbH (deren Anteile zu 75% dem Erblasser gehörten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2007

…worden ist, solange mit einer Inanspruchnahme des Bürgen nicht zu rechnen ist (vgl. VwGH 7.9.2006, 2006/16/0035 unter Hinweis auf Rössler/Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz16, Rz 2 zu § 6 (dt.) BewG mwN). Die Bürgschaftsverträge wurden vom Erblasser erst am 10. Jänner 2002…

UFSW RV/1136-W/05Kreditforderungen, für welche der Erblasser als Bürge und Zahler haftete, sind bei der Berechnung der Erbschaftssteuer als Schuldposten nicht zu berücksichtigen, wenn bis zum Stichtag keine Inanspruchnahme durch den Gläubiger aus dieser Haftung erfolgte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…Darstellungen der Bw. die Inanspruchnahme des Erblassers zu dessen Lebzeiten durch die Gläubigerin aus der für ihn bestehenden Haftung nicht erkannt werden. Die verpfändeten Liegenschaften hafteten zum Todeszeitpunkt für Kreditverbindlichkeiten, ohne dass der Erblasser für diese Verbindlichkeiten persönlich in Anspruch genommen werden konnte. Zum Todeszeitpunkt…

UFSW RV/1134-W/05Kreditforderungen, für welche der Erblasser als Bürge und Zahler haftete, sind bei der Berechnung der Erbschaftssteuer als Schuldposten nicht zu berücksichtigen, wenn bis zum Stichtag keine Inanspruchnahme durch den Gläubiger aus dieser Haftung erfolgte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…Darstellungen der Bw. die Inanspruchnahme des Erblassers zu dessen Lebzeiten durch die Gläubigerin aus der für ihn bestehenden Haftung nicht erkannt werden. Die verpfändeten Liegenschaften hafteten zum Todeszeitpunkt für Kreditverbindlichkeiten, ohne dass der Erblasser für diese Verbindlichkeiten persönlich in Anspruch genommen werden konnte. Zum Todeszeitpunkt…

UFSW RV/0731-W/06Haftung des Erblassers für Schulden Dritter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010

…bereits abgezeichnet haben, sodass mit einer Inanspruchnahme aus der Haftung jederzeit gerechnet werden musste. Das wird auch noch deutlich aus den Gesprächen, die zwischen dem Bw. und der Raiffeisenbank X nach dem Ableben des Erblassers und der Einantwortung des Nachlasses am 1. Dezember 2005 geführt…

UFSW RV/1320-W/04Inanspruchnahme des Erben für die Erbschaftssteuer seines Rechtsvorgängers bei Abgabe einer bedingten Erbserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…gerichtlichen Feststellungen der Erbenqualität gebunden ist. Bei der Inanspruchnahme eines Erben gemäß § 19 Abs. 1 BAO kommt es nicht darauf an, welcher Betrag im Verlassenschaftsverfahren angemeldet wurde, sondern ausschließlich darauf, welche Abgabenschuld im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits entstanden war. Es ist weder erforderlich…

UFSG RV/0807-G/11Anspruchszinsen für Einkommensteuerschuld des Erblassers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2012

…Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Sie geht davon aus, dass sie sich im guten Glauben das Guthaben auf dem Abgabenkonto der Erblasserin zurückzahlen habe lassen und…

UFSK RV/0306-K/08Antrag eines Gesamtrechtsnachfolgers auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten des Erblassers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2009

…Bezahlung einer Steuerschuld in Höhe von € 22.535,81 als Gesamtrechtsnachfolgerin des verstorbenen Herrn N.N.1 vorgeschrieben. Mit Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes B.W. vom 21. November 2006 wurde der Bw. der Verlass nach dem am 13. August 2006 verstorbenen Erblasser eingeantwortet. Am 16…

UFSG RV/0249-G/03Die Erbschaftssteuer ist vom Erbanfall zu bemessen. Bei der Besteuerung der Erbschaft ist dabei von den Verhältnissen zum Todestag des Erblassers auszugehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005

…der Erblasserin vom 10. September 2001 ist keine Auflage zu entnehmen. Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des…

UFSS RV/0236-S/02Zustellung des Bescheides an die Verlassenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2004

…Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes, im Gegenstandsfall jene über die Erbfolge. § 28 IPRG (Bundesgesetz über das internationale Privatrecht) regelt im Absatz 1, dass die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Personalstatut des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes…

UFSW RV/1877-W/09Legitimation des Einzelrechtsnachfolgers bei Überlassung der Aktiven an Zahlungs statt (§ 154 AußStrG) im eigenen Namen die den Erblasser betreffende Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2009

…der Berechtigte nur über die im Gerichtsbeschluss genannten Vermögensgegenstände verfügen könne. Mangels Einantwortung komme es jedoch zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des Erblassers könnten nicht im Weg des § 19 Bundesabgabenordung (BAO) übergehen. Mangels Legitimation zur Einreichung eines Anbringens sei die Abgabenerklärung (L1…

UFSL RV/1333-L/081. Übergang des Verlustvortrages an einen Pflichtteilsberechtigten 2. Übernahme von Verbindlichkeiten im Zuge des Liegenschaftserwerbes als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 19 Abs. 1 BAO versteht unter Gesamtrechtsnachfolge jedenfalls eine solche im zivilrechtlichen Sinn (Ritz, BAO³, § Tz. 2). Wer Erbe ist und somit Gesamtrechtsnachfolger des Erblasser…

UFSG RV/0806-G/11Eingabefehler des Finanzamtes und Bescheidberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2012

…Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 547 ABGB ist der Erbe Gesamtrechtsnachfolger. Somit kann der unbedingt erbserklärte Erbe nach Einantwortung grundsätzlich unbeschränkt für Abgabenschulden des Erblassers in Anspruch…

UFSW RV/4304-W/09Haftung des einzigen Erben für die Erbschaftssteuer der Legatarin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2011

…Nach § 224 Abs. 1 BAO werden persönliche Haftungen durch Erlassung eines Haftungsbescheides geltend gemacht. Die Inanspruchnahme des Haftenden liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 23.4.1992, 90/16/0196; VwGH 24.10.1995, 94/14/0049) und ist eine Einbringungsmaßnahme. Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit…

UFSW RV/1339-W/05Haftung des Erben für die Erbschaftssteuer des Legatars
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2005

…Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Hietzing vom 5. Juli 1999 wurde der gesamte Nachlass nach MR der Verlassenschaft nach JS eingeantwortet. Alleinerbin nach JS war die nunmehrige Berufungswerberin (kurz Bw.) Frau MH, der der Nachlass nach JS mit Einantwortungsurkunde vom 28. März 2002 eingeantwortet wurde. Die Erblasserin…

UFSW RV/0596-W/03Kein Abzug bei der Ermittlung des erbschaftssteuerpflichtigen Erwerbes von Kreditforderungen, für welche der Erblasser haftete
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2008

…entsprechenden Pfandurkunden im Verlassenschaftsverfahren von den Erbinnen als Solidarschuldner und Pfandbesteller unterfertigt werden hätte müssen. Daraus ergebe sich "dass jedenfalls zum Todestag 11.1.1999 tatsächlich die Inanspruchnahme des Wechselbürgen, des Erblassers; die wie ein drohendes Damoklesschwert über die Verlassenschaft schwebte und daher diese Forderung…

UFSW RV/0593-W/03Kein Abzug bei der Ermittlung des erbschaftssteuerpflichtigen Erwerbes von Kreditforderungen, für welche der Erblasser haftete
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2008

…entsprechenden Pfandurkunden im Verlassenschaftsverfahren von den Erbinnen als Solidarschuldner und Pfandbesteller unterfertigt werden hätte müssen. Daraus ergebe sich "dass jedenfalls zum Todestag 11.1.1999 tatsächlich die Inanspruchnahme des Wechselbürgen, des Erblassers; die wie ein drohendes Damoklesschwert über die Verlassenschaft schwebte und daher diese Forderung…

UFSG RV/0080-G/03Bewertung von Nutzungsrechten im Bereich des Erbschaftssteuerrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2005

…Mutter des Berufungswerbers entstanden sei. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt. Am 4. April 2003 wurde dem Finanzamt eine Niederschrift über eine am 31. März 2003 durchgeführte Nachtragsabhandlung im Verlass nach B.L. übermittelt. Diese erwies sich durch ein nachträglich hervorgekommenes Guthaben der Erblasserin beim…

UFSW RV/1846-W/07Kreditverbindlichkeiten, für welche der Erblasser als Bürge und Pfandgeber haftete, finden bei der Bemessung des steuerpflichtigen Erwerbs gemäß § 20 Abs.1 ErbStG keine Berücksichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2011

…dass das Ereignis, von dessen Eintritt die Entstehung zur unbedingten Verpflichtung abgehangen ist, (Inanspruchnahme der Erbin) nach dem erbschaftssteuerrechtlich relevanten Todestag des Erblassers liegt und dass daher die Beschwerde gegen den erstangefochtenen Bescheid, im Hinblick auf das im Erbschaftssteuerrecht geltende Stichtagsprinzip, keine Bedenken gegen den…

UFSW RV/1845-W/07Kreditverbindlichkeiten, für welche der Erblasser als Bürge und Pfandgeber haftete, finden bei der Bemessung des steuerpflichtigen Erwerbs gemäß § 20 Abs.1 ErbStG keine Berücksichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2011

…dass das Ereignis, von dessen Eintritt die Entstehung zur unbedingten Verpflichtung abgehangen ist, (Inanspruchnahme der Erbin) nach dem erbschaftssteuerrechtlich relevanten Todestag des Erblassers liegt und dass daher die Beschwerde gegen den erstangefochtenen Bescheid, im Hinblick auf das im Erbschaftssteuerrecht geltende Stichtagsprinzip, keine Bedenken gegen den…

UFSW RV/1137-W/05Kreditforderungen für welche der dafür als Bürge und Zahler haftende Erblasser zu Lebzeiten vom Gläubiger nicht in Anspruch genommen wurde, gelten als aufschiebend bedingt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…auch aus den Darstellungen der Bw.kann die Inanspruchnahme des Erblassers zu dessen Lebzeiten durch die Gläubigerin aus der für ihn bestehenden Haftung nicht erkannt werden.Die verpfändeten Liegenschaften hafteten zum Todeszeitpunkt für Kreditverbindlichkeiten,ohne dass der Erblasser für diese Verbindlichkeiten persönlich in Anspruch genommen…