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UFSW RV/0064-W/05Bürgschaft des Erblassers und Sachhaftung mit verpfändeter Liegenschaft für Schulden der GmbH (deren Anteile zu 75% dem Erblasser gehörten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2007

…worden ist, solange mit einer Inanspruchnahme des Bürgen nicht zu rechnen ist (vgl. VwGH 7.9.2006, 2006/16/0035 unter Hinweis auf Rössler/Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz16, Rz 2 zu § 6 (dt.) BewG mwN). Die Bürgschaftsverträge wurden vom Erblasser erst am 10. Jänner 2002…

UFSW RV/1136-W/05Kreditforderungen, für welche der Erblasser als Bürge und Zahler haftete, sind bei der Berechnung der Erbschaftssteuer als Schuldposten nicht zu berücksichtigen, wenn bis zum Stichtag keine Inanspruchnahme durch den Gläubiger aus dieser Haftung erfolgte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…Darstellungen der Bw. die Inanspruchnahme des Erblassers zu dessen Lebzeiten durch die Gläubigerin aus der für ihn bestehenden Haftung nicht erkannt werden. Die verpfändeten Liegenschaften hafteten zum Todeszeitpunkt für Kreditverbindlichkeiten, ohne dass der Erblasser für diese Verbindlichkeiten persönlich in Anspruch genommen werden konnte. Zum Todeszeitpunkt…

UFSW RV/1134-W/05Kreditforderungen, für welche der Erblasser als Bürge und Zahler haftete, sind bei der Berechnung der Erbschaftssteuer als Schuldposten nicht zu berücksichtigen, wenn bis zum Stichtag keine Inanspruchnahme durch den Gläubiger aus dieser Haftung erfolgte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…Darstellungen der Bw. die Inanspruchnahme des Erblassers zu dessen Lebzeiten durch die Gläubigerin aus der für ihn bestehenden Haftung nicht erkannt werden. Die verpfändeten Liegenschaften hafteten zum Todeszeitpunkt für Kreditverbindlichkeiten, ohne dass der Erblasser für diese Verbindlichkeiten persönlich in Anspruch genommen werden konnte. Zum Todeszeitpunkt…

UFSW RV/0731-W/06Haftung des Erblassers für Schulden Dritter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010

…bereits abgezeichnet haben, sodass mit einer Inanspruchnahme aus der Haftung jederzeit gerechnet werden musste. Das wird auch noch deutlich aus den Gesprächen, die zwischen dem Bw. und der Raiffeisenbank X nach dem Ableben des Erblassers und der Einantwortung des Nachlasses am 1. Dezember 2005 geführt…

UFSW RV/1320-W/04Inanspruchnahme des Erben für die Erbschaftssteuer seines Rechtsvorgängers bei Abgabe einer bedingten Erbserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…gerichtlichen Feststellungen der Erbenqualität gebunden ist. Bei der Inanspruchnahme eines Erben gemäß § 19 Abs. 1 BAO kommt es nicht darauf an, welcher Betrag im Verlassenschaftsverfahren angemeldet wurde, sondern ausschließlich darauf, welche Abgabenschuld im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits entstanden war. Es ist weder erforderlich…

UFSG RV/0807-G/11Anspruchszinsen für Einkommensteuerschuld des Erblassers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2012

…Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Sie geht davon aus, dass sie sich im guten Glauben das Guthaben auf dem Abgabenkonto der Erblasserin zurückzahlen habe lassen und…

BFG RV/3100546/2016Zurechnung der Einkünfte aus einer Betriebsaufgabe bei Tod des Erblassers während des Verteilungszeitraumes gemäß § 37 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2017

…der Ansicht der Finanzverwaltung nicht zu folgen. Die - wenngleich erst nach dem Tod des Erblassers AA - für die Jahre 2014 und 2015 (im Hinblick auf die aus der Betriebsaufgabe noch offenen Drittelbeträge) festzusetzenden Abgaben beruhen jedenfalls auf Tatbeständen, die noch vom verstorbenen AA zu seinen…

UFSK RV/0306-K/08Antrag eines Gesamtrechtsnachfolgers auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten des Erblassers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2009

…Bezahlung einer Steuerschuld in Höhe von € 22.535,81 als Gesamtrechtsnachfolgerin des verstorbenen Herrn N.N.1 vorgeschrieben. Mit Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes B.W. vom 21. November 2006 wurde der Bw. der Verlass nach dem am 13. August 2006 verstorbenen Erblasser eingeantwortet. Am 16…

UFSG RV/0249-G/03Die Erbschaftssteuer ist vom Erbanfall zu bemessen. Bei der Besteuerung der Erbschaft ist dabei von den Verhältnissen zum Todestag des Erblassers auszugehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005

…der Erblasserin vom 10. September 2001 ist keine Auflage zu entnehmen. Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des…

UFSS RV/0236-S/02Zustellung des Bescheides an die Verlassenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2004

…Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes, im Gegenstandsfall jene über die Erbfolge. § 28 IPRG (Bundesgesetz über das internationale Privatrecht) regelt im Absatz 1, dass die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Personalstatut des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes…

UFSW RV/1877-W/09Legitimation des Einzelrechtsnachfolgers bei Überlassung der Aktiven an Zahlungs statt (§ 154 AußStrG) im eigenen Namen die den Erblasser betreffende Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2009

…der Berechtigte nur über die im Gerichtsbeschluss genannten Vermögensgegenstände verfügen könne. Mangels Einantwortung komme es jedoch zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des Erblassers könnten nicht im Weg des § 19 Bundesabgabenordung (BAO) übergehen. Mangels Legitimation zur Einreichung eines Anbringens sei die Abgabenerklärung (L1…

BFG RV/5100455/2015Zulässigkeit eines Vorlageantrages des Sachwalters des zwischenzeitig verstorbenen Beschwerdeführers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss26.03.2015

…des Erblassers gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten vor der Einantwortung an die Verlassenschaft, nach der Einantwortung an die Erben als Rechtsnachfolger über (vgl. VwGH 24.6.2010, 2010/15/0096; VwGH 25.2.2010, 2010/16/0029). Dem ehemaligen Sachwalter des…

UFSL RV/1333-L/081. Übergang des Verlustvortrages an einen Pflichtteilsberechtigten 2. Übernahme von Verbindlichkeiten im Zuge des Liegenschaftserwerbes als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 19 Abs. 1 BAO versteht unter Gesamtrechtsnachfolge jedenfalls eine solche im zivilrechtlichen Sinn (Ritz, BAO³, § Tz. 2). Wer Erbe ist und somit Gesamtrechtsnachfolger des Erblasser…

BFG RV/7103156/2012Erwerb eines durch den Bund als heimfällig vereinnahmten Nachlasses von Todes wegen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG nach Anerkennung des Erbrechtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2016

…dar, die jedenfalls zu erheben ist, auch wenn die Zuwendung infolge des Abzuges von Freibeträgen ganz oder zum Teil frei bleibt. (VwGH 14.06.1982,81/15/0119) Der unbedingt erbantrittserklärte Erbe kann nach Einantwortung grundsätzlich für Abgabenschulden des Erblassers in Anspruch genommen werden. (Ritz…

BFG RV/7104220/2019Einstellung des Verfahrens mangels Erben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss24.10.2024

…Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge; der Zustand der ruhenden Erbschaft dauert fort (vgl Ritz/Koran, BAO7, § 19 Rz 13). Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des Erblassers können demnach nicht im Weg des…

UFSG RV/0806-G/11Eingabefehler des Finanzamtes und Bescheidberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2012

…Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 547 ABGB ist der Erbe Gesamtrechtsnachfolger. Somit kann der unbedingt erbserklärte Erbe nach Einantwortung grundsätzlich unbeschränkt für Abgabenschulden des Erblassers in Anspruch…

BFG RV/7100401/2024Einstellung des Verfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.02.2024

…Nach § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Gegenständlich wurde das Nachlassvermögen an Zahlungsstatt überlassen (§ 154 AußStrG). Es…

UFSW RV/4304-W/09Haftung des einzigen Erben für die Erbschaftssteuer der Legatarin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2011

…Nach § 224 Abs. 1 BAO werden persönliche Haftungen durch Erlassung eines Haftungsbescheides geltend gemacht. Die Inanspruchnahme des Haftenden liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 23.4.1992, 90/16/0196; VwGH 24.10.1995, 94/14/0049) und ist eine Einbringungsmaßnahme. Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit…

BFG RV/7100858/2014Einstellung des Verfahrens betreffend Zurückweisung des Antrags auf Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe, da der Bf. verstorben ist und der Nachlass an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStrG überlassen wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.12.2019

…Eigentum übertragen werden, gelten lediglich als Einzelrechtsnachfolger des Erblassers. (Schilchegger/Gruber, Österreichisches Verlassenschaftsverfahren. Leitfaden für die Praxis, 66-71; vgl. Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15). Gemäß § 1002 ABGB gelten Vollmachten als mit dem Tod des Vollmachtgebers oder Vollmachtnehmers erloschen. Da im Beschwerdefall…

UFSW RV/1339-W/05Haftung des Erben für die Erbschaftssteuer des Legatars
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2005

…Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Hietzing vom 5. Juli 1999 wurde der gesamte Nachlass nach MR der Verlassenschaft nach JS eingeantwortet. Alleinerbin nach JS war die nunmehrige Berufungswerberin (kurz Bw.) Frau MH, der der Nachlass nach JS mit Einantwortungsurkunde vom 28. März 2002 eingeantwortet wurde. Die Erblasserin…