…von den stillen Gesellschaftern auf Grund einer privaten Haftungsübernahme abzudeckende Schuldbeitrag gegenüber der Fa S von S 1,270.232,82 als sanierungsgewinnmindernd gilt. Mit Berufungsvorentscheidung wurde dem Berufungsbegehren betreffend Gewinnfeststellung für 1997 teilweise Folge gegeben und wurden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit S 0,…
…Einkommensteuer 2005 mit der Begründung, dass im Rahmen der gewerblichen Einkünfte nachträgliche Betriebsausgaben gemäß § 32 Z 2 EStG angefallen seien. Diese würden aus einer nachträglichen, und zwar im Jahre 2005 erfolgten Inanspruchnahme aus einer Haftungsverpflichtung resultieren, die er seinerzeit, dh. vor dem 30.11.1994…
…als Haftungspflichtiger gemäß § 9 BAO für die ausstehenden Abgabenschulden der im Konkurs befindlichen GmbH herangezogen wurde. Diese Berufung wies das Finanzamt als unbegründet ab und stützte die Entscheidung tragend auf folgende Begründung: "In Ihrer Berufung beantragen Sie die Berücksichtigung von Zahlungen infolge einer Inanspruchnahme aus…
…dass der Darlehenshingabe und der Bürgschaftsübernahme eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung zugrunde liegt, beim Einzelunternehmen Bw nicht zum Abzug zugelassen (siehe Tz 9 und 10 des BP-Berichtes). Hiergegen richtet sich unsere Berufung. Begründung: Die Darlehensgewährung und die Haftungsübernahme erfolgten sehr wohl aus betrieblichen Gründen. Herr BW…
…Gründung gewesen sei. Aus diesem Grund sei nur eine Rahmenvereinbarung über die zu vergebenden und geplanten EDV-Aufträge getroffen worden. Der Bw habe die Gefahr der Inanspruchnahme als Bürge aufgrund des großen Substanzwertes der Liegenschaft, für deren Finanzierung er die Haftung übernommen habe, als nicht…
…eine mit 17. Februar 1992 datierte schriftliche Zahlungsgarantie abgegeben mit dem Hinweis, dass "im Falle der Inanspruchnahme aus dieser Garantieerklärung die vereinbarten Sicherstellungen" in Anspruch genommen würden. Nach Stornierung der (einzigen) Auftragserteilung durch den Abwasserverband musste in der Folge über das Vermögen der GmbH der…
…Gesellschaftsgläubigern sind ertragsteuerlich nicht anders einzustufen als dessen Inanspruchnahme aus der schlagend gewordenen Bürgschaft (iZm dem beabsichtigten, schließlich gescheiterten Ankauf des Einfamilienhauses durch WM). Das heißt, das Verhalten des Berufungswerbers zielte weder subjektiv noch objektiv darauf ab, eine Betätigung im Hinblick auf seine Beteiligung an…
…Auftraggeber) eine Haftung in Millionenhöhe übernimmt, einlassen. Auch das Vorbringen des Bw, dass er mit der tatsächlichen Inanspruchnahme auf Grund des großen Substanzwertes der erworbenen Betriebshalle nicht gerechnet habe, kann nach Meinung des Finanzsenates nicht gefolgt werden, denn mit der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft muss…
…aus der Inanspruchnahme als Wechselbürge entstandenen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren sind, in concreto, ob hinsichtlich dieser Aufwendungen die Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1988 gegeben ist. Dazu ist festzuhalten, dass gemäß Lehre und höchstgerichtlicher Rechtsprechung eine Belastung nicht zwangsläufig erwächst…
…sondern jedenfalls der Anschein des Vorliegens eine ARGE geweckt, wenn diese auch im Innenverhältnis nicht enstanden sollte, was für die Inanspruchnahme aus der Soldiarhaftung ebenfalls ausreichend sei. Ein Straftatbestand wurde durch dieses unredliche Verhalten nicht gesetzt. Die Haftungsinanspruchnahme gründet sich laut diesem Urteil daher auf…
…einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft vom 27. Jänner 2004 gerechnet, da man laut Vorbringen in der Berufungsverhandlung bzw im Schreiben vom 24. November 2010 davon ausging, dass die Schulden aus den Pachterlösen des Hotels bezahlt werden können. Im Jahr 2004 war die Geltendmachung der Haftung…
…Aufgrund fehlender detaillierter Verträge über tatsächliche Geschäftsverbindungen bzw. Honorare oder anderer Vereinbarungen hinsichtlich der Bedingung für die Übernahme einer Haftung in der Höhe würde aus Sicht der BP kein fremder Dritter sich auf eine nur auf mündlicher bzw. vage schriftlicher Basis vereinbarte Auftragszusage ohne Absprache…
…wurde schließlich auch die Rückstellung für übernommene Bürgschaftsverpflichtungen gebildet, d.h. dass noch für das Jahr der Übernahme der Bürgschaftsverpflichtungen mit der Inanspruchnahme aus den Bürgschaften ganz bzw. zum Teil gerechnet werden musste, ohne dass die Möglichkeit eines Regresses bestand. Wie der Bw. selbst ausführte…
…wurde schließlich auch die Rückstellung für übernommene Bürgschaftsverpflichtungen gebildet, d.h. dass noch für das Jahr der Übernahme der Bürgschaftsverpflichtungen mit der Inanspruchnahme aus den Bürgschaften ganz bzw. zum Teil gerechnet werden musste, ohne dass die Möglichkeit eines Regresses bestand. Wie der Bw. selbst ausführte…
…dass mit einer Inanspruchnahme aus einer Sachhaftung und aus der Haftungserklärung des Erblassers als Bürge gerechnet werden musste. Zur Bewertung der nachlassgegenständlichen Gesellschaftsanteile an der A. und an der D. ist festzustellen: Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH ist, wenn der Erwerbsvorgang einen Anteil an der…
…dass mit einer Inanspruchnahme aus einer Sachhaftung und aus der Haftungserklärung des Erblassers als Bürge gerechnet werden musste. Zur Bewertung der nachlassgegenständlichen Gesellschaftsanteile an der A. und an der D. ist festzustellen: Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH ist, wenn der Erwerbsvorgang einen Anteil an der…
…dass sie "aus freien Stücken für die bestehenden und für alle künftig fällig werdenden Sozialversicherungsbeiträge, Beitragsnachträge, Beitragszuschläge, Verzugszinsen und andere Nebengebühren im Sinne des § 1357 ABGB vorbehaltlos und unwiderruflich die Haftung als Bürge und Zahler übernehme". Eine Kündigung des Vertrages ist nur mit Zustimmung der…
…eine mögliche Haftung gemäß § 9 BAO die ihn weitaus schlimmer getroffen hätte zu verhindern. Zur Bürgschaftsübernahme führt der VwGH in ständiger Rechtssprechung z.B. VwGH v. 3. August 2004 Zl. 99/13/0252 aus, dass Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und…
…sonstiger Nebengebühren des Beschäftigers gegen den Überlasser, die aus einer Inanspruchnahme des Beschäftigers als Bürge oder Ausfallsbürge nach § 14 des österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes entstehen können, übernehmen wir, die GA-AG, hiermit gegenüber dem Beschäftiger unwiderruflich die Haftung als Bürge und Zahler (§ 1357 ABGB) zur ungeteilten Hand…
…91/15/0017). Aus dem angefochtenen Bescheid ergibt sich, dass die Erstbehörde im Berufungsfall schon die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneint hat. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung (bzw. Einhebung einer Haftungsschuld) nach Lage des Falles im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in…