…in den das Jahr 2002 betreffenden Berufungsentscheidungen, UFS 16.12.2005, RV/0347-W/04, und UFS 26.05.2006, RV/1308-W/05, ausführlich behandelt, weshalb aus Gründen der Vereinfachung darauf verwiesen werden kann. Es handelt sich dabei um die als "In-sich-Geschäfte…
…wurden. Im Übrigen geht der unabhängige Finanzsenat davon aus, dass es sich bei den vom Bw. reklamierten ins Treffen geführten Handlungen großteils um In-Sich-Geschäfte (angebliche Weiterleitung von Aufträgen der A. Graz GmbH an das Einzelunternehmen und Weitergabe des Auftrages an die A. Wien…
…zumal diese sich zivilrechtlich als In-Sich-Geschäfte darstellten, die den Abgabenbehörden nicht bekannt waren, da sie sich im Internum des Geschäftsführers abspielten. Auf Grund der Tatsache, dass die Mieterin nicht die von V. erhofften Erlöse erzielen konnte und ihr Geschäftsrisiko nun an die Bw…
…dann trifft es - entgegen der Rechtsansicht des Bw - nicht zu, dass der Bw wie angesprochen im Rahmen eines "In-Sich-Geschäftes" hinsichtlich der hälftigen Liegenschaft mit sich selbst kontrahiert habe, sondern hat er vielmehr die gesamten Liegenschaftsanteile (Wohnung Top VIII) von der - von ihm getrennt…
…in den das Jahr 2002 betreffenden Berufungsentscheidungen vom 16. Dezember 2005, RV/0347-W/04, und vom 26. Mai 2006, RV/1308-W/05, ausführlich behandelt, weshalb aus Gründen der Vereinfachung darauf verwiesen werden kann. Es handelt sich dabei um die als "In-sich-Geschäfte…
…schwersten. In dieser Rechnung ist ausschließlich eine Reaktion auf den vorangegangenen Vorhalt zu erblicken. Laut SV hatte der Bw bis zum Jahr 1993 eine Gewerbeberechtigung für den Versandbuchhandel besessen, jedoch gehörte zum Geschäftsbild des Bw der Ladenverkauf nicht dazu. Wenn der Bw sich darauf beschränkt…
…als Vermieter und gleichzeitig als Geschäftsführer/einziger Gesellschafter der mietenden GmbH) über den erfolgten Abschluss des Mietvertrages Mitteilung gemacht haben. Ergänzend wird noch auf die Bestimmung des § 18 Abs. 5 GmbH- Gesetz verwiesen, der im Fall eines sogenannten In-Sich- Geschäftes die unverzügliche Errichtung einer…
…mit Waren aller Art 11. Ausübung des Gewerbes des Geschäftsmittlers 12. Beratung auf dem Gebiet der EDV-Technik 13. Schulungs- und Vortragstätigkeit 14. Verwaltung eigenen Vermögens 15. Vermietung von Immobilien dar. Der Sitz der OG befindet sich in den Ordinationsräumlichkeiten des Dr. X.. Mit Rechnung…
…wodurch die Aufzeichnungen formell und materiell unrichtig werden. Weiters erfasst der Bw die "Vermittlungsprovision" zu den In-sich-Geschäften bei der Lieferung von Mindestabnahmeverpflichtungen gar nicht, wodurch sich die Aufzeichnungen in jedem Fall als unvollständig erweisen. Weiters erstellt der Bw seine Aufzeichnungen nicht anhand der…
…unbeachtlichen - Zufluss in Höhe des Darlehens. 11. Schätzungsberechtigung: Diese ist gegeben, denn wie oben dargelegt, erfasst der Bw die Einnahmen nicht im Zeitpunkt ihres Zufließens, wodurch die Aufzeichnungen formell und materiell unrichtig werden. Weiters erfasst der Bw die "Vermittlungsprovision" zu den In-sich-Geschäften bei…
…Fehlen bei In-sich-Geschäften wirtschaftliche oder sonstige beachtliche außersteuerliche Gründe, so sei von einem Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 22 BAO auszugehen. Die bisherige Gestaltung betreffend Wohnung 1, Garage und Wohnung 2 sei daher nicht anzuerkennen. Die Höhe der Geschäftsführerbezüge werde…
…Fehlen bei In-sich-Geschäften wirtschaftliche oder sonstige beachtliche außersteuerliche Gründe, so sei von einem Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 22 BAO auszugehen. Die bisherige Gestaltung betreffend Wohnung 1, Garage und Wohnung 2 sei daher nicht anzuerkennen. Die Höhe der Geschäftsführerbezüge werde…
…Anders verhält es sich allerdings mit dem Anspruch der Gläubigerbank gegenüber dem Berufungswerber als Drittschuldner zur Leistung von Schadenersatz auf Grund der zivilrechtlichen Geschäftsführerhaftung. In diesem Falle lag kein Entgelt für eine Leistung und damit kein Leistungsaustausch vor und kann daher auch nicht zu einer…
…gegenüberstehen. Findet sich ein wirtschaftlicher Ausgleichsposten für die unentgeltliche Anteilsübertragung, kann der Abgabenbehörde nicht widersprochen werden, wenn sie darin ebenfalls eine entgeltliche Änderung der Gesellschafterstruktur erblickt. Sinn der körperschaftsteuergesetzlichen Regelung war es, das geschäftliche Verlustverwerten außerhalb wirtschaftlich begründeter Fälle in diesem Bereich zu verhindern. Sollte…
…Zinsgewinne lukrieren konnte. Da sich die Bw laut Angaben ihrer Geschäftsführerin erst nach Feststehen der Ein- und Verkaufspreise Gewissheit über das Bestehen oder Nichtbestehen einer NoVA-Pflicht verschaffen wollte, ist zwar nachvollziehbar, dass die Geschäfte sich durch die Vorschreibung der NoVA in Verlustgeschäfte verwandelten; nicht…
…nicht die Geschäftsgrundlage dieses Angebotes bilden und hingen in ihrem Eintritt und ihren Auswirkungen von der individuellen Steuersituation des Anlegers ab. Es werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Abweichungen von den angeführten Prämissen zu anderen Renditen führen können. Gewinne und Verluste seien aus heutiger Sicht prognostiziert…
…wobei aber nicht ausgeschlossen ist, dass es sich bei dem in diesem Fall zustande gekommenen Preis um den Preis handelt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre." Im Erkenntnis vom 25.3.2004, 2001/16/0038 wiederholte…
…könne in dieser Wohnküche auch gearbeitet werden, und es diene das H-Haus immer wieder als Lagerraum für Textilien und sonstige Unterlagen. Die I-KEG habe sich ganz einfach diese Möglichkeit sichern wollen, solange einerseits kein Mieter gefunden sei und andererseits in den Geschäften weder…
…Berufung in der Folge der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als damals zuständiger Abgabenbehörde zweiter Instanz vor. Mit dem Schreiben vom 25. April 2002 wurde die Bw. als nunmehrige Rechtsnachfolgerin der B GmbH gebeten, bekannt zu geben, um welche Art von Geschäften es sich…
…Geschäftspartner von ihm sei. Bei den gegenständlichen Überweisungen handle es sich jedoch "um private Zahlungen an Frau E für den Handel mit Kleidungsstücken bzw. um Zahlungen für Autoverkäufe in Österreich, die jedoch nicht über das Unternehmen des Bw. gelaufen" wären (Tz 15 des Prüfungsberichtes). In…