…348,75 Stunden auf den Innendienst. Sie wies weiters durch ihren steuerlichen Vertreter darauf hin, dass ihr "Home-Office" nicht mit einem Arbeitszimmer im herkömmlichen steuerlichen Sinn gleichzusetzen sei. Es handle sich vielmehr um eine Zweigniederlassung ihrer Arbeitgeberin OC GmbH. Auch im Internet scheine dieser…
…in der von den Lebenspartnern gemeinsam gemieteten Wohnung in 5020 Salzburg, P-Str.. und nicht in E sowie das Einbringen der auf Grund seiner Dienstreisen verlorenen Arbeitszeit in seinem home - office in der Wohnung in Salzburg, wie die Erstellung von schriftlichen, beruflichen Vor- und Nachbereitungen…
…Da der Bw. jedoch sein Business aus dem Home-Office durchführe und es sich bei den im Fahrtenbuch eingetragenen Fahrten in die Lobau um einberufene Meetings handle, seien diese Fahrten sehr wohl als Dienstfahrt anzusehen. In seinem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 ließ das Finanzamt…
…2003 einen 2 % igen Säumniszuschlag in der Höhe von € 136,98 festgesetzt. Dagegen richtet sich die Berufung vom 12. März 2004 in der vorgebracht wird, dass durch einen Tippfehler bei der Überweisung mittels home office banking die Abgaben irrtümlich an die Wiener Gebietskrankenkasse überwiesen…
…Ausgaben werden seitens des Dienstgebers nicht ersetzt. Die Ausgaben für EDV sind unbedingt beruflich notwendig. Herr Bw.betreibt für seinen Arbeitgeber und damit zur Aufrechterhaltung seines eigenen Einkommens ein eigenes Homeoffice , also de facto eine betriebliche Außenstelle . Die dadurch verursachten Ausgaben sind Werbungskosten und ausschließlich…
…Sohnes, der seinen ständigen Lebensmittelpunkt in E***** hat, das Recht ausbedungen, sich während der Auslandsreisen der Bw um den Sohn zu kümmern. Eine typische Arbeitswoche bei C***** Österreich bestehe aus drei Tagen Arbeiten im Home-Office, in der Regel seien dies Montag, Dienstag und Freitag…
…gemieteten Wohnung in 5020 Salzburg, P-L-Str.. und nicht in E. sowie das Einbringen der auf Grund seiner Dienstreisen verlorenen Arbeitszeit in seinem home - office in der Wohnung in Salzburg, wie die Erstellung von schriftlichen, beruflichen Vor- und Nachbereitungen, Konzeptionen oder die Erledigung des…
…in der von den Lebenspartnern gemeinsam gemieteten Wohnung in 5020 Salzburg, P-Str. (und nicht in E.) sowie das Einbringen der auf Grund seiner Dienstreisen verlorenen Arbeitszeit in seinem home - office in der Wohnung in Salzburg, wie die Erstellung von schriftlichen, beruflichen Vor- und Nachbereitungen…
…arbeite als Produktmanager bei der A. AG. und nutze einen Breitband Internetanschluss zu 50% für Arbeiten von zuhause (Home-Office). Derzeit (2009 bis 2011) absolviere er die Ausbildung zum Systemischen Coach bei der Akademie für Systemisches Coaching und Organisationsabwicklung (www.aso.at). ba) Fachliteratur: €…
…den Kunden statt, zum anderen Teil führt der Bw. Vorbereitungsarbeiten, administrative Tätigkeiten sowie Konzepterstellungen in seinem Home Office aus. Er hat bei der Firma keinen Arbeitsplatz. Der vorstehende Sachverhalt ist unstrittig. Die Rechtsgrundlagen stellen sich wie folgt dar: Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 EStG…
…Bw. ermächtige. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20. März 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer der als Technical Sales Specialist in Österreich und Süddeutschland tätig wäre und dabei seine österreichische Wohnung als ,home-office' nutze, begründe eine österreichische Betriebsstätte. Unbeachtlich sei…
…Ausführungen zum Aufteilungsverbot bei typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienenden Wirtschaftsgütern verwiesen). Der Bw. hat glaubhaft dargetan, selbst ein Home Office betreiben zu müssen; es muss ihm nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates daher zugestanden werden, dass im Rahmen seiner Tätigkeiten Aufwendungen für typische Büroartikel (Bewerbungsmaterial…
…gekürzt. Insgesamt wurden Werbungskosten in Höhe von 45.501 S anerkannt. In einer gegen den Bescheid eingebrachten Berufung wurde Folgendes eingewendet: Zum Arbeitszimmer: Dieses sei insofern notwendig, da der Berufungswerber mit seinem Arbeitgeber (Sitz in Deutschland und Wien) eine Home-Office-Regelung vereinbart hätte. Seine…
…demnach eine Eingliederung begründen. Solche Regelungen trafen aber zu keiner Zeit auf Herrn B. zu. Unabhängig davon verfügt Herr B. über ein Home Office, welches ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt und steuerlich auch entsprechend angesetzt wird. Der guten Ordnung halber sei angemerkt, dass Herrn B…
…Außendienst tätig ist, ist Dienstort sein Wohnort (Home Office). ad 3. Aufenthalte in der Arbeitsstätte in T von Y sind aufgrund des "Home-Based-Status" unseres Mandanten die absolute Ausnahme und es gab im Kalenderjahr 2007 nur zwei Aufenthalte in T (12. März und 25…
…von Ihnen erbracht werden, kommt unter Beachtung des Aufteilungsverbots ein Abzug dieses Aufwandes (jährlicher Betrag der Absetzung für Abnutzung) als Werbungskosten nicht in Betracht. Stellungnahme des Berufungswerbers zu 2.6.2.1) Bücherschrank "Auch mein Bücherschrank ist Ausstattungsgegenstand meines home - office. Dieses betreibe ich zum…
…von Ihnen erbracht werden, kommt unter Beachtung des Aufteilungsverbots ein Abzug dieses Aufwandes (jährlicher Betrag der Absetzung für Abnutzung) als Werbungskosten nicht in Betracht." Stellungnahme des Berufungswerbers zu 2.6.2.1) Bücherschrank "Auch mein Bücherschrank ist Ausstattungsgegenstand meines home - office. Dieses betreibe ich zum…
…im Anstellungsvertrag getroffenen Vereinbarungen. So z.B. würden Honorarvereinbarungen mit Kunden eigenständig gemacht; es gebe keine Vorgaben / Richtlinien seitens der Bw. Es werde die Arbeitsleistung im Büro der Bw., im Home-Office, im Privathaus und ggf. bei Klienten, jeweils nach eigener Entscheidung, erbracht; es gebe…
…von Ihnen erbracht werden, kommt unter Beachtung des Aufteilungsverbots ein Abzug dieses Aufwandes (jährlicher Betrag der Absetzung für Abnutzung) als Werbungskosten nicht in Betracht." Stellungnahme des Berufungswerbers zu 2.6.2.2) Bücherschrank "Auch mein Bücherschrank ist Ausstattungsgegenstand meines home - office. Dieses betreibe ich zum…
…waren. Diese verlorene Arbeitszeit musste ich in den o. a. Randzeiten und am Wochenende nachholen. Dafür habe ich mir auch in Salzburg ein home - office eingerichtet. Von dort aus erledige ich in meinen Randzeiten zumeist meine schriftlichen, beruflichen Vor- und Nachbereitungen sowie meine beruflichen Konzeptionen…