…vom 28. Juli 2010 betreffend Investitionszuwachsprämie (IZP) gemäß § 108e EStG 1988 (für das Jahr 2004) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) betreibt das Gewerbe der Holzschlägerung und Holzbringung. Im Jahr 2010 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung statt, in deren…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die vom Finanzamt mit den angefochtenen Sachbescheiden vorgenommenen Umsatzsteuerfestsetzungen 2005 bis 2007 werden für endgültig erklärt. Entscheidungsgründe Im Jahr 2010 fand beim Berufungswerber (Bw.) - er betreibt das Gewerbe der Holzschlägerung und Holzbringung - eine die Streitjahre umfassende abgabenbehördliche Prüfung statt…
…Jahre 2002 bis 2006 werden mit Null festgesetzt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber betreibt das Gewerbe der Holzschlägerung und Holzbringung. Hinsichtlich der Jahre 2002 bis 2006 fand beim Berufungswerber eine Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 147 BAO in Verbindung mit …
…Abs. 3 BAO) hinsichtlich Festsetzung einer Investitionszuwachsprämie für 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Gefolge einer Außenprüfung setzte das Finanzamt gegenüber dem Berufungswerber (Bw.) - er betreibt das Gewerbe der Holzschlägerung und Holzbringung - mit Bescheid vom 28. Juli…
…betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum April 2004 bis September 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. (Berufungswerber) übte im streitgegenständlichen Zeitraum das Gewerbe der Holzschlägerung und Holzbringung aus. Der Bw. errichtete im Jahr 2004 ein Fertigteilhaus…
… f Holzschlägerung und Holzbringung. 5. Die zum übertragenen Betrieb gehörenden Kraftfahrzeuge sind in der diesem Spaltungsplan angeschlossenen Liste verzeichnet. ..... 6. Zum übertragenen Betrieb gehören weiters nachstehende Konten bei der Raiffeisenbank W.: ..... 7. Nicht Gegenstand der vorliegenden Vermögensübertragung sind: a der Holzhandel sowie das Teilgewerbe Erdbau…
… f Holzschlägerung und Holzbringung. 5. Die zum übertragenen Betrieb gehörenden Kraftfahrzeuge sind in der diesem Spaltungsplan angeschlossenen Liste verzeichnet. ..... 6. Zum übertragenen Betrieb gehören weiters nachstehende Konten bei der Raiffeisenbank W.: ..... 7. Nicht Gegenstand der vorliegenden Vermögensübertragung sind: a der Holzhandel sowie das Teilgewerbe Erdbau…
…im Wesentlichen ausgeführt, im Zuge der Errichtung eines Handymastens sei ein Weg errichtet worden. Dadurch sei es ihm nicht mehr möglich gewesen, mit dem Traktor den Wald zur Holzbringung zu befahren. Um den Höhenunterschied auszugleichen, sei es ihm in den Sinn gekommen, auf die 50…
…Gesellschaftsvertrag je vom 16. September 1997 ging aus der K GmbH durch Umwandlung unter gleichzeitiger Auflösung der GmbH und Errichtung einer Personengesellschaft die K KEG (Primärschuldnerin) wiederum am selben Standort und mit Unternehmensgegenstand Holzschlägerung bzw. Holzbringung hervor. Am Vermögen sind lt. Gesellschaftsvertrag Ka K als…
…2. September 2000) wurde unter anderem angegeben, dass der Betrieb am 3. August 2000 eröffnet worden sei und die Holzbringung und den (Holz) Handel zum Gegenstand habe. Gesellschafter dieser offenen Erwerbsgesellschaft seien A und F. Da der Fragebogen nicht vollständig ausgefüllt eingereicht worden war, forderte…
…gleichzeitiger Auflösung der GmbH und Errichtung einer Personengesellschaft die K KEG (Primärschuldnerin; im Folgenden: KEG) wiederum am selben Standort und mit Unternehmensgegenstand Holzschlägerung bzw. Holzbringung hervor. Diese Kommandit-Erwerbsgesellschaft wurde am 3. Oktober 1997 beim Landesgericht S unter FN aaaa registriert und besteht nach wie…
…dadurch das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) hat in den Jahren 2001 und 2002 ein Holzschlägerungsunternehmen (Holzbringung) in Form eines Einzelunternehmens betrieben. Im Juli 2004 fand im Unternehmen des Bf. eine Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 Abs. 1…
…Bedarfseinforstung reguliert. Ein allfälliger Bedarf eines Mitgliedes an Bauholz für sein eingeforstetes Haus werde von der Bauholzkommission beurteilt. Nach Bedarf bekomme das Mitglied das ihm zustehende Holz. Sei die Holzbringung für ein Mitglied (etwa infolge Alter, fehlender Transportmöglichkeiten, "Holz nicht geeignet für verschiedene Einbauten"), nicht…
…In subjektiver Hinsicht sei dem Bf. vorsätzliches Handeln anzulasten, weil er als Unternehmer (Holzbringungsunternehmer) nachweislich über seine abgabenrechtlichen Obliegenheiten belehrt jedoch trotzdem dagegen verstoßen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Feber 2003, in welcher im Wesentlichen wie folgt…
…Steuerpflichtigen "unvorhergesehen" eintrat. Der Bw behauptet, er habe sich vor Anschaffung des Raupenharvesters bei seinen Auftraggebern mündlich erkundigt, ob diese mit der Verwendung des Harvesters bei der Holzbringung einverstanden seien, was diese zunächst bestätigt hätten. In weiterer Folge hätten die Auftraggeber die Einsatz des Gerätes…
… c) die mittlere Geländeneigung des Wirtschaftswaldes beträgt nicht mehr als 20 Prozent; d) die Geländeverhältnisse für die Holzschlägerung und die Holzbringung im Wirtschaftswald sind günstig; e) die Bedingungen für den Forstwegebau im Wirtschaftswald sind günstig." Die unter solchen wirtschaftlichen Bedingungen zu erzielenden Hektarsätze sind in…
… c) die mittlere Geländeneigung des Wirtschaftswaldes beträgt nicht mehr als 20 Prozent; d) die Geländeverhältnisse für die Holzschlägerung und die Holzbringung im Wirtschaftswald sind günstig; e) die Bedingungen für den Forstwegebau im Wirtschaftswald sind günstig." Die unter solchen wirtschaftlichen Bedingungen zu erzielenden Hektarsätze sind in…
…Beweismittel auszugsweise auf die oben bereits dargestellten Einvernahmen der betreffenden Personen. Auf den nach einem Schema für alle betroffenen Arbeiter und mit denselben Schreibfehlern ausgefertigten Abrechnungen scheine als Standardtext stets nur "Holzschlägerung und Holbringung" auf. Die Rechnungen seien demnach nachweislich nicht von den Arbeitern gelegt…
…eines Rückewagens bei der reinen Schlägerungstätigkeit auch nicht notwendig, weil diese Betriebsmittel üblicherweise bei der Holzbringung eingesetzt werden. Da die auf die Holzbringung entfallenden Vergütungen im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung ohnedies nicht in die Bemessungsgrundlage für die LSt, den DB und DZ miteinbezogen worden sind…
…zur Verschiebung des Infrastrukturbeitrages aus, in den Jahren 1984 bis 1992 habe er eng mit dem Forstbetrieb X zusammengearbeitet. Dies in Bezug auf technische Entwicklungsarbeit für eine Seilkrantechnik zur Holzbringung (Holzernte in unbefahrbaren Lagen). Aus diesem Grund seien häufig Leute bzw. Mitarbeiter aus Deutschland nach…