…der vorgelegten Bilanz zum 31. Dezember 1998 sei zu entnehmen, dass es sich bei der Bw. um eine reine Anteilsholding handle. Einer reinen Holdinggesellschaft, deren Zweck das Halten einer Beteiligung sei, komme keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu, da es für die Begründung der Unternehmereigenschaft darauf…
…begründe, aufgenommen (vgl. UStR 2000, Rz 188). Im Übrigen sei der Vorsteuerabzug aus den Honorarnoten schon deshalb ausgeschlossen, da diese Eingangsleistungen zur Gänze mit der nichtunternehmerischen Sphäre der Beteiligungsgesellschaft in Zusammenhang stehen würden (Umsatzsteuerprotokoll 2002 zur gemischten Holding, BFH, 18.11.2004, Vr 16/03…
…der Gesellschaft die Aufnahme von Tätigkeiten in den Ländern Südost-Europas. Neben der Gründung von Gesellschaften und dem Erwerb, Halten und Verwalten von Anteilen an Gesellschaften in beliebiger Rechtsform (Holding) sind auch Geschäftsführung für andere Unternehmungen, Gewinnung und Aufbereitung von Sand und Kies aller Art…
…aus, im Jahr 1996 auch mit der Tätigkeit des Unternehmensberaters bzw. des Immobilienmaklers zusätzlich zu ihrer Tätigkeit als Beteiligungsverwaltungsgesellschaft begonnen zu haben. Sie sei daher keine reine Holdinggesellschaft mehr, sondern nehme durch gewerbliche Leistungen am wirtschaftlichen Verkehr teil, dh., sie trete nach außen hin in…
…weder Bilanzen noch sonstige Unterlagen über die beteiligte Gesellschaft vorliegen. Im Jahr 2001 sei die Beteiligung vom Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt (eingelegt) worden. Der Bw. habe sich nur an einer Holding und nicht an einer Betriebsgesellschaft beteiligt. Eine Förderung des Betriebszweckes des Bw. bzw…
Wie bereits oben ausgeführt, handelt es sich bei den beiden Unternehmen um nicht miteinander vergleichbare Betriebstypen, zumal sich auch das tägliche Geschäft in der Abwicklung eines internationalen Großhotels mit Ferienwohnung völlig anders darstellt als die Leitung eines regionalen Familienbetriebes. Denn sowohl im Hinblick auf die…
…Nur durch diese Vorgangsweise ist gewährleistet, dass die Synergieeffekte im Bereich Einkauf und Finanzierung ausreichend zu Tage treten. Auch ist die Steuerung von Angeboten an (noch) nicht Kunden Aufgabe der Holding, um keine Konkurrenzofferte innerhalb des Konzerns zuzulassen. Gem. KStR spricht für das Vorliegen der…
…siehe VwGH 21.6.1965, 2255/64). An einer solchen betrieblichen Tätigkeit fehle es jedoch, wenn der Organträger der Tochtergesellschaft lediglich Holdingfunktionsaufgaben übertrage, die dann die Tochter anstelle der Muttergesellschaft für alle Schwestergesellschaften zu erfüllen habe. Die Körperschaftsteuer für die Bw. wurde deshalb, ausgehend von…
…Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist das Vorliegen des für eine Organschaft im Sinne des § 9 KStG 1988 notwendigen Merkmals der wirtschaftlichen Eingliederung der A GmbH in den Betrieb der A Holding AG (= Bw.). Die Bw. wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 30…
…§ 96 Abs. 4 EStG 1988 vom 6. März 2007 nachgewiesen wurde. Die anteiligen Ausschüttungen an die H-HoldingGmbH beließ die E-GmbH KESt-frei, was vom Finanzamt unbeanstandet blieb. Mit Schreiben vom 9. Jänner 2006 beantragte die Bw. in der Folge beim Finanzamt Salzburg-Land…
…3. 2003 beim Finanzamt eingegangenen "Fragebogen für AG bzw. GmbH" anlässlich der Betriebseröffnung machte die Bw. unterem anderem folgende Angaben: Genaue Bezeichnung der ausgeübten Geschäftstätigkeit: "Holding"; Voraussichtlicher Jahresumsatz für das Eröffnungs- und das Folgejahr: "0"; Anzahl der im Betrieb voraussichtlich beschäftigten Arbeitnehmer: "/" 1.3. In…
…Gründe bzw. darauf, dass die Einschaltung einer beteilungsverwaltenden und beteiligungsfinanzierenden Holding keine ungewöhnlichen und unangemessene Maßnahme darstelle. Zudem Fehle es bei den Gesellschaftern der Bw auch an der Absicht der Steuervermeidung. Dazu wird auf des "Halbeinkünfteverfahren" dem die in Deutschland ansässigen Gesellschafter unterliegen bzw. darauf…
…iVm § 6 Abs. 3 der VO - Mittelstandsfinanzierung überschritten ist und die Bw. eine "Holding" ist. In der außerordentlichen Generalversammlung der Bw. 8.3.2005 wurde beschlossen das Stammkapital um 5,965.000,00 Euro zu erhöhen. Aus der Seite 2 dieses Protokolls geht hervor, dass…
…wäre von ihm erworben worden, um den Standort Wien als Brücke zwischen Osten und Westen und um auch die günstigen Voraussetzungen für Holdinggesellschaften in Österreich zu nützen. Durch die Öffnung der Oststaaten Anfang der 90er Jahre wäre einerseits der Handel mit den ehemaligen Sowjetstaaten infolge…
…S. 665 und Stoll in FS Bauer (gemeint: S. 333) die Tochtergesellschaft in engem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Muttergesellschaft stehen. Ist der Organträger eine "reine" Holdinggesellschaft, begründe dies noch keine wirtschaftliche Unterordnung, wohl aber bei Übernahme von Leitungs- und Lenkungsaufgaben sowie von zentralen wirtschaftlichen Tätigkeiten…
…S. 665 und Stoll in FS Bauer (gemeint: S. 333) die Tochtergesellschaft in engem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Muttergesellschaft stehen. Ist der Organträger eine "reine" Holdinggesellschaft, begründe dies noch keine wirtschaftliche Unterordnung, wohl aber bei Übernahme von Leitungs- und Lenkungsaufgaben sowie von zentralen wirtschaftlichen Tätigkeiten…
…das - seitens der Bw. unerwähnt gebliebene - EuGH-Urteil vom 25.2.2010, Rs C-337/08, X Holding BV zu richten sein. In dieser Entscheidung finden sich sehr deutliche Aussagen des Gerichtshofes zur Gruppenbesteuerung im Allgemeinen, deren "aufklärende" Wirkung unbestreitbar ist, zumal dadurch der Raum…
…der Gerichtshof bei bestehenden Zweifeln seinerseits - auch wenn es ihm nicht obliegt, das nationale Recht auszulegen - im Geiste der Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten (so wörtlich der Generalanwalt im Schlussantrag zu C-538/08, "X Holding BV", Rn 43) Hinweise formulieren müssen, die erforderlich sind…
…der X*") zu verwenden hat. Die für diesen Zweck nicht verbrauchten Mittel hat sie einer eigens zu bildenden Sonderrücklage in der Bilanz der HOLDING zuzuweisen und ist deren Auflösung nur für Verlustabdeckungszuschüsse und für allfällige außerordentliche Mittelzuführungen (z.B. zur Vornahme von Investitionen) bei der…
Die Beteiligung an der E1-Holding AG ist ab dem Jahr 1991 bis 1993 mit einem Nominale von 4.803.600,00 in den Bilanzen ausgewiesen. Im Jahr 1994 wurde diese Beteiligung um 769.030,00 holländische Gulden verkauft. Die Forderungen der BBBV bestanden aus…