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UFSS RV/0347-S/02Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2005

…Bescheides hinsichtlich der Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Körperschaftssteuer für die Jahre 1998 und 1999 nicht auf. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, ist nämlich das Hervorkommen von Tatsachen stets aus der Sicht jenes Verfahrens zu beurteilen ist, das wieder aufgenommen werden soll (siehe VwGH vom 26…

UFSG RV/0697-G/07Hervorkommen neuer Tatsachen und/oder Beweismittel betreffend die Festsetzung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 201 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2009

…die Tatsachen, die im angefochtenen Bescheid für die Berechtigung zur Festsetzung (=Wiederaufnahmsgründe) herangezogen worden seien, jener Abteilung der Abgabenbehörde, welche die Verbuchung der Investitionszuwachsprämie am 12. September 2005 vorgenommen hatte, bekannt gewesen. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist demgegenüber das Hervorkommen von Tatsachen und…

UFSG RV/0535-G/06Hervorkommen neuer Tatsachen als Voraussetzung für eine amtswegige Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…Juli 1997, 96/13/0185). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nach hA aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Waren der Behörde bestimmte Umstände im betreffenden Verfahren bekannt…

UFSG RV/0065-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2008

…mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich, dass die Tatsachen oder Beweismittel, die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO…

UFSG RV/0294-G/02Wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später der Abgabenbehörde bekannt werden, kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005

…neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel, wie es die o.a. gesetzliche Bestimmung erfordert, da erst dadurch die Möglichkeit geschaffen wurde, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Damit ist die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes bejaht. In Ausübung des Ermessens hat von Amts…

UFSG RV/0296-G/02Wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später der Abgabenbehörde bekannt werden, kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungswesentlicher Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund darstellen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2005

…neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel, wie es die o.a. gesetzliche Bestimmung erfordert, da erst dadurch die Möglichkeit geschaffen wurde, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Damit ist die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes bejaht. In Ausübung des Ermessens hat von Amts…

UFSG RV/0044-G/051. Amtswegige Wiederaufnahme wegen Hervorkommens neuer Tatsachen 2. Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008Teil 1/2

…die Mittelzuführung von Seiten der stillen Gesellschafter habe wirtschaftlich betrachtet lediglich bezweckt, Eigenkapital der GmbH zu ersetzen (s. dazu ausführlich nachfolgenden Punkt 2.). Das Finanzamt begründete die Wiederaufnahme mit dem Hervorkommen neuer Tatsachen und führte dazu ausdrücklich eine im Zuge einer Betriebsberatung erstellte Rentabilitätsprüfung vom…

UFSW RV/3329-W/02Abzugsfähigkeit von Zinsen nach Beendigung einer fremdfinanzierten atypischen stillen Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2003

…neu hervorgekommener Tatsachen ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Das Hervorkommen von Tatsachen ist aus…

UFSW RV/0946-W/021. Wiederaufnahme gem. § 303 Abs. 4 BAO 2. Mietvertrag als Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2003

…wurde bekannt gegeben, dass neben dem bereits vorgelegten Mietvertrag keine Belege existieren und die Bezahlung der Miete in Form eines Dauerauftrages vom Konto der Bw. auf das Konto der Vermieter erfolgt sei. Zur Frage des neu Hervorkommens von Tatsachen verwies die Bw. darauf, dass jährlich…

UFSF RV/0063-F/12"Neuhervorkommen" von Tatsachen, auf Basis derer die Gewinnermittlung nach der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung als unzulässig erachtet wurde; Welche Feststellungen der Betriebsprüfung wurden vom Finanzamt als Wiederaufnahmegrund "herangezogen"?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2012

…§ 303 Tz 14 mit weiteren Nachweisen). Im gegenständlichen Fall ist daher das "neu Hervorkommen" der von der Bp festgestellten Tatsachen, die als Wiederaufnahmegrund herangezogen wurden, im Bezug auf die Einkommensteuerverfahren 2007 bis 2009 zu beurteilen. Aus den elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärungen 2007 bis 2009 geht die…

UFSG RV/0694-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund darstellen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

…mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich, dass die Tatsachen oder Beweismittel, die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO…

UFSG RV/0693-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

…mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich, dass die Tatsachen oder Beweismittel, die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO…

UFSG RV/0690-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2009

…mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich, dass die Tatsachen oder Beweismittel, die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO…

UFSG RV/0689-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich, dass die Tatsachen oder Beweismittel, die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO…

UFSG RV/0692-G/08Das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf einen Sachverhalt kann einen Wiederaufnahmsgrund bilden, wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später bekannt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2009

…mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich, dass die Tatsachen oder Beweismittel, die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO…

UFSF RV/0057-F/08Wiederaufnahme des Verfahrens - Hervorkommen neuer Tatsachen im Zusammenhang mit einer Betriebsübertragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…303 Abs. 1 lit. a und c BAO Fälle von falscher Zeugenaussage, Urkundenfälschung oder Vorfragentatbestände. Diese seien im vorliegenden Fall nicht gegeben. Als weitere Voraussetzung komme das Neu-Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln in Frage, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Auch diese…

UFSS RV/0239-K/04Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.10.2007

…b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder lit. c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders…

UFSS RV/0396-S/06Kein Vorliegen neuer Tatsachen bei Abweichen von der Prognose, wenn diese Abweichung aus den Abgabenerklärungen ersichtlich war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…neue Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO beziehe sich auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres (VwGH vom 30.10.2000, 95/15/0114). Die Anerkennung einer Betätigung als Einkunftsquelle stelle eine rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes dar und keine Tatsache…

UFSL RV/1477-L/07Keine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag mangels neuer Tatsachen und mangels Darlegung von Umständen, die einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2008

…vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren zu erlassenden Entscheidung hätte gelangen können. Das Hervorkommen von Tatsachen ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (vgl Ritz, BAO-Kommentar2, § 303 Tz…

UFSW RV/3016-W/091. Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen 2. Forderungsverzicht und verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.09.2011

…Betriebsausgabenpauschale von € 13.200,00 | € 792,00 | | Sozialvers. d. gewerbl. Wirtschaft | € 23.105,76 | | | | € 28.600,44 | | | | Gewinn 2004 | | € 23.788,56 Das Hervorkommen von Tatsachen…