…Bescheides hinsichtlich der Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Körperschaftssteuer für die Jahre 1998 und 1999 nicht auf. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, ist nämlich das Hervorkommen von Tatsachen stets aus der Sicht jenes Verfahrens zu beurteilen ist, das wieder aufgenommen werden soll (siehe VwGH vom 26…
…die Tatsachen, die im angefochtenen Bescheid für die Berechtigung zur Festsetzung (=Wiederaufnahmsgründe) herangezogen worden seien, jener Abteilung der Abgabenbehörde, welche die Verbuchung der Investitionszuwachsprämie am 12. September 2005 vorgenommen hatte, bekannt gewesen. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist demgegenüber das Hervorkommen von Tatsachen und…
…Juli 1997, 96/13/0185). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nach hA aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Waren der Behörde bestimmte Umstände im betreffenden Verfahren bekannt…
…mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich, dass die Tatsachen oder Beweismittel, die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO…
…neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel, wie es die o.a. gesetzliche Bestimmung erfordert, da erst dadurch die Möglichkeit geschaffen wurde, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Damit ist die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes bejaht. In Ausübung des Ermessens hat von Amts…
…neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel, wie es die o.a. gesetzliche Bestimmung erfordert, da erst dadurch die Möglichkeit geschaffen wurde, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Damit ist die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes bejaht. In Ausübung des Ermessens hat von Amts…
…die Mittelzuführung von Seiten der stillen Gesellschafter habe wirtschaftlich betrachtet lediglich bezweckt, Eigenkapital der GmbH zu ersetzen (s. dazu ausführlich nachfolgenden Punkt 2.). Das Finanzamt begründete die Wiederaufnahme mit dem Hervorkommen neuer Tatsachen und führte dazu ausdrücklich eine im Zuge einer Betriebsberatung erstellte Rentabilitätsprüfung vom…
…neu hervorgekommener Tatsachen ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Das Hervorkommen von Tatsachen ist aus…
…wurde bekannt gegeben, dass neben dem bereits vorgelegten Mietvertrag keine Belege existieren und die Bezahlung der Miete in Form eines Dauerauftrages vom Konto der Bw. auf das Konto der Vermieter erfolgt sei. Zur Frage des neu Hervorkommens von Tatsachen verwies die Bw. darauf, dass jährlich…
…§ 303 Tz 14 mit weiteren Nachweisen). Im gegenständlichen Fall ist daher das "neu Hervorkommen" der von der Bp festgestellten Tatsachen, die als Wiederaufnahmegrund herangezogen wurden, im Bezug auf die Einkommensteuerverfahren 2007 bis 2009 zu beurteilen. Aus den elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärungen 2007 bis 2009 geht die…
…mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich, dass die Tatsachen oder Beweismittel, die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO…
…mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich, dass die Tatsachen oder Beweismittel, die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO…
…mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich, dass die Tatsachen oder Beweismittel, die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO…
…mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich, dass die Tatsachen oder Beweismittel, die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO…
…mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich, dass die Tatsachen oder Beweismittel, die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO…
…303 Abs. 1 lit. a und c BAO Fälle von falscher Zeugenaussage, Urkundenfälschung oder Vorfragentatbestände. Diese seien im vorliegenden Fall nicht gegeben. Als weitere Voraussetzung komme das Neu-Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln in Frage, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Auch diese…
…b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder lit. c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders…
…neue Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO beziehe sich auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres (VwGH vom 30.10.2000, 95/15/0114). Die Anerkennung einer Betätigung als Einkunftsquelle stelle eine rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes dar und keine Tatsache…
…vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren zu erlassenden Entscheidung hätte gelangen können. Das Hervorkommen von Tatsachen ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (vgl Ritz, BAO-Kommentar2, § 303 Tz…
…Betriebsausgabenpauschale von € 13.200,00 | € 792,00 | | Sozialvers. d. gewerbl. Wirtschaft | € 23.105,76 | | | | € 28.600,44 | | | | Gewinn 2004 | | € 23.788,56 Das Hervorkommen von Tatsachen…