…beigelegten Schreiben des Wohlfahrtsfonds der Niederösterreichischen Ärztekammer. Auf derartige Pflichtbeiträge, welche bescheidmäßig vorgeschrieben werden, seien die oben erwähnten betragsmäßigen Beschränkungen nicht anzuwenden. Diese Beiträge seien daher ungekürzt als Betriebsausgaben anzuerkennen. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte aus: Heimfahrten in der Mittagspause: Der Bw…
…beantrage. Der Bw. sei steuerlich nicht versiert und habe die überwiegend täglichen Heimfahrten unter KZ 723 "Familienheimfahrten" geltend gemacht, die ihm für die Jahre 2004 und 2005 gestrichen worden seien. Das vom Bw. zu beantragende Pendlerpauschale stehe ihm in den Jahren 2004 und 2005 zu…
…vor allem die Heimfahrten betreffend führten zu Verspätungen, die ein überschreiten der zumutbaren Wegzeit bei einer Wegstrecke von 60 km verursachten. Rechtliche Beurteilung: 16 Abs.1 Z.6 EStG (in der für das Verfahren maßgeblichen Fassung) normiert als Werbungskosten explizit Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten…
…in Wien entstehen Kosten von 4.533,70 €, ferner die Fahrtkosten für Familienheimfahrten von 4.233,60 €, die mit dem Höchstbetrag gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG 1988 von 3.372 € begrenzt seien. Die alternativen Kosten der täglichen Heimfahrt…
…der Baustelle, Mittagspause, Abfahrt von der Baustelle und Ankunft im Unternehmen). Sie arbeiteten pro Arbeitstag (Montag bis Samstag) durchschnittlich zwölf Stunden und erhielten pro Stunde 15,00 €. Die acht polnischen Staatsbürger müssten sich bei Arbeitsbeginn und -ende, bei Fernbleiben, im Krankheitsfall uä. in der…
…diese Beurteilung sei die Beantwortung der Frage, inwieweit eine Heimfahrt in der Mittagspause möglich sei, ohne Bedeutung. Nachdem sich die Bw. dazu innerhalb der gesetzten Frist (14. Jänner 2008) nicht geäußert hatte, bekräftigte das Finanzamt die im Vorhalt vertretene Rechtsauffassung (auch) in der am 27…
…in der Gegenäußerung - sei für 2005 und die Folgejahre zu sehen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sei ein Wohnungserwerb erst ab Ende 2004 sinnvoll gewesen, weil ab diesem Zeitpunkt die Anwesenheit des Bw. im BL 2 an fünf Tagen unbedingt erforderlich gewesen und ihm eine ständige Heimfahrt…
…Dienstort der beruflichen Tätigkeit hilfreich bzw. zweckdienlich gewesen ist, eine Unzumutbarkeit der täglichen Heimfahrt wird damit jedoch ebenso wenig aufgezeigt wie mit dem Vorbringen, aus Gründen der Verkehrssicherheit (Vermeidung einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch Übermüdung) sei die Nutzung einer Zweitwohnung am Dienstort erforderlich gewesen. In…
…Graz aus der, weiter von Graz als die Wohngemeinde des Berufungswerbers entfernten, Gemeinde Mürzzuschlag 56 Tagespendler und nur 14 Nichttagespendler gezählt wurden, was ebenfalls eindeutig dafür spricht, dass die tägliche Heimfahrt tatsächlich zumutbar ist. Studienreisen: Zur steuerlichen Anerkennung von Studienreisen hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger…
…der Arbeitsstelle um 07.00 Uhr bzw. eine sofortige Rückfahrmöglichkeit nach neun Stunden Dienstzeit nicht bestehe. Es wäre mitunter über eine Stunde Wartezeit erforderlich um die Heimfahrt antreten zu können. Daraus ergäbe sich eine "Idealwegzeit" von weit mehr als zwei Stunden. Wie bereits in der…
…45 - 16:30 abzüglich 30 Minuten als Mittagspause lt. Vorlageantrag), somit wöchentlich 41,25 Stunden, in Widerspruch mit dem vom Dienstgeber genannten Dienstausmaß von 44,5 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit stünde. Die Bw. sei nämlich nicht gehalten, die gesamte Dienstzeit am Ort der Studieneinrichtung zu verbringen…
…RV/1008-L/07, UFS 6.10.2009, RV/0118-G/08). Nach Einsichtnahme in die vom Arbeitgeber übermittelten Stundenaufzeichnungen der Jahre 2005 bis 2007 war festzustellen, dass der Bw. an den überwiegenden Arbeitstagen inklusive Mittagspause mindestens zwölf Stunden täglich, oft sogar länger, gearbeitet hat…
…Uhr bis 17.30 Uhr in der XY anwesend; eine Mittagspause werde individuell vereinbart und mit den Kolleginnen abgestimmt; je nach betrieblichen Erfordernissen und bei entsprechender Kundenfrequenz sei eine Beanspruchung über den obengenannten Zeitrahmen hinaus möglich] war im konkreten Fall von folgendem Arbeitsweg der Bw…
…Zeit in Massenverkehrsmitteln verbringen muss als ihm zu Hause verbleibt. Aus den hier dargestellten Gegebenheiten ist also die Unzumutbarkeit wegen langer Fahrtzeit jedenfalls belegt. Ebenso liegt im Falle von teilweise längeren Arbeitseinsätzen auch eine tatsächliche Unmöglichkeit der Heimfahrt mit einem Massenbeförderungsmittel vor, sodass der Abgabenpflichtige…
…restlichen Stunden am Donnerstag ansetze, würde dies eine "Mittagspause" ergeben, die der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit entspreche, was eindeutig unzumutbar sei (siehe Doralt). Die Heimfahrt zwischen 9.45 und 16.00 Uhr sei jedoch nicht möglich. Wie schon in den Berufungen dargelegt, würde ihr das große…
…A) Kosten für Heimfahrten in den Jahren 1996 und 1997 und 1998: Im Erkenntnis des VwGH vom 28. September 2004, Zl. 2001/14/0178 wird für die Berufungsjahre 1996 und 1997 festgehalten, dass die Liegenschaft unstrittig sowohl privaten Wohnzwecken, als auch der Erzielung von Einkünften…
…Ansicht, bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen reichen idR monatliche Heimfahrten zu seiner Wohnung am Heimatort aus (siehe auch die dort zitierte Judikatur, sowie VwGH vom 29.5.1996, 93/13/0013), geht davon aus, dass die Wohnung in der Zwischenzeit leer steht und unbeaufsichtigt ist…
…zu tragen, zumal der Unterschied in den Lebenshaltungskosten zwischen Österreich und dem Kosovo zwischen 5:1 bis 10:1 betrage, und die Kosten der Heimfahrten in den Kosovo im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten für eine derart große Familie in Österreich lediglich einen Bruchteil betragen würden;…
…wie in der Vorhaltbeantwortung angegeben in T im Haus seiner Eltern, verfügt aber darin laut glaubhafter fernmündlicher Aussage vom 21. September 2010 über eine eigene in sich abgeschlossene Wohnung. Unter Beachtung obiger Lehre und ständiger VwGH- Rechtsprechung kommen im Berufungsfall Aufwendungen für monatliche Heimfahrten in…
…gewesen sei. Beruflich sei der Arbeitsplatz des Bw. innerhalb der C GmbH - Unternehmensgruppe von D nach E verlegt worden, was eine Verlegung seines zweiten Wohnsitzes von F nach E zur Folge gehabt habe. Die Entfernung für die wöchentlichen Heimfahrten in die Bundesrepublik Deutschland (D-G…