Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Familienbeihilfe ab 1. Juli 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Fall…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H.T., vom 18. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 29. Juni 2006 betreffend erhöhte Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) beantragte mittels Formular Beih 1…
…habe, die steuerlichen Begünstigungen in § 34 Abs. 6 EStG 1988 und § 35 EStG 1988 zustehen. Ergeben sich aufgrund einer körperlichen Behinderung Mehraufwendungen wie Heimaufenthaltskosten, so seien diese gemäß § 35 Abs. 5 EStG steuerlich abzugsfähig. Die Bw. habe schon seit längerer Zeit an Herzproblemen gelitten, die…
…mittels Vorhalt aufgefordert, zum Nachweis der Richtigkeit seiner Angaben Unterlagen vorzulegen, auch für den Zeitraum ab Beginn des Heimaufenthaltes, somit mit 5/2002. Da der Vorhalt unbeantwortet blieb, wurde die Berufung abgewiesen. Der Vorlageantrag wiederholt die Berufungsbegründung. Über die Berufung wurde erwogen: Anspruch auf Familienbeihilfe…
…FLAG setzt nämlich tatbestandsmäßig voraus, dass sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet. Nach dem oben dargelegten unstrittigen Sachverhalt war für den Heimaufenthalt aber keineswegs ein Leiden oder Gebrechen der Kinder ausschlaggebend. Eine fiktive Haushaltszugehörigkeit nach § 2 Abs…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im vorliegenden Berufungsfall ist strittig, ob dem Berufungswerber (Bw.) für seine sich in Heimaufenthalt befindlichen vier minderjährigen Kinder Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge ab August 2008 zustehen. Die mj. Kinder A und B (Stiefkinder des Bw.) sind seit 15…
…dass die Eltern auch keinen Beitrag zum Heimaufenthalt leisteten. Mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden forderte das Finanzamt darauf hin die für die Monate Juni bis August 2005 bereits ausgezahlte Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge zurück. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führt der Vertreter der…
…Wohnhäuser (idF. kurz Betreiber) der vorgelegte gerichtliche Vergleich zwischen den Ehegatten abgeschlossen. Für die Mehrausgaben durch den krankheits-bedingten Heimaufenthalt seiner Gattin in Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen abzüglich der jährlichen Haushaltsersparnis von € 1.883,52 erklärte der Bw. eine außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt, Kz…
…2010 neben ihrer eigenen Pension in Höhe von € 26.871,48 auch Pflegegeld bezogen. Weiters seien die Kosten für den Heimaufenthalt sowie sonstige Kosten beim Jahresausgleich 2010 von der Mutter beantragt worden. Die Krankheitskosten (Kosten für Optiker in Höhe von € 1.365,00…
…in M. Am 13. Mai 2005 richtete das Finanzamt an die geschiedene Gattin des Bw. folgendes Schreiben: "Waren Sie oder der Kindesvater (G.M.) während der Dauer des Beihilfenbezuges (bis erste Jahreshälfte 2004) zu Beitragszahlungen für den Heimaufenthalt von S. verpflichtet? Haben sie Nachweise für…
…Haushalt lebe, hinsichtlich eines Anbringens, eingelangt am 12. Jänner 2005, um Vorlage von Nachweisen betreffend überwiegender Kostentragung und Bestätigung über Heimaufenthalt und Heimgänge, speziell für den Zeitraum November 1999 bis April 2004, auf. In Beantwortung dieses Ergänzungsersuchens brachte die Bw. mit Schreiben vom 4. April…
…war an eine Rückkehr des Patienten in seine Wohnung nicht zu denken. Um Herrn K im familiären Umkreis pflegen zu können, einen dauernden Heimaufenthalt wollte die Familie dem Patienten nicht zumuten, wurde der ehemalige Zweitwohnsitz, der im Eigentum des Gatten meiner Mandantschaft steht, daher wurden…
…Gehbehinderung" sei. Auf die vom Bundessozialamt bestätigte Behinderung ging die belangte Behörde dabei nicht ein. Mit diesen Rechts- und Beweisfragen vermischenden, Mehrkosten eines behinderungsbedingt erforderlichen Heimaufenthalts nur mit Einschränkungen berücksichtigenden Ausführungen hat die belangte Behörde nach dem Maßstab des Erkenntnisses vom 30. Juni 2010, 2008…
…klagbar und somit auch zahlbar seien, habe eine Anrechenbarkeit im Erbschaftssteuerverfahren Platz zu greifen. Die umfangreiche Pflege resultiere aus der Fülle der erforderlich gewesenen Heimaufenthalte. Zahlreiche Arbeiten im Haus und auf der Liegenschaft seien von den Erben zu verrichten gewesen. Im Gegensatz zu den Ausführungen…
…klagbar und somit auch zahlbar seien, habe eine Anrechenbarkeit im Erbschaftssteuerverfahren Platz zu greifen. Die umfangreiche Pflege resultiere aus der Fülle der erforderlich gewesenen Heimaufenthalte. Zahlreiche Arbeiten im Haus und auf der Liegenschaft seien von den Erben zu verrichten gewesen. Im Gegensatz zu den Ausführungen…
…gemäß § 25 ZustellG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Der Vorlageantrag wurde persönlich beim zuständigen Finanzamt überreicht. Ergänzend zum Sachverhalt ist auszuführen, dass lt. Auskunft der Heimleiterin im Fall eines Heimaufenthaltes der Unterhalt (Wohnung, Nahrung, Kleidung, Freizeit) von dem Bundesland getragen wird aus dem das Kind stammt…
…unterrichtend in einer öffentlichen Schule)? 7. Wie oft hat Ihr Sohn Ferien, wie schaut der Jahresablauf konkret aus? Bitte die Heimaufenthalte bzw. die Aufenthalte zu Hause im Detail anführen. 8. Gibt es für die Fächer einen Stundenplan? Wenn ja, dann legen Sie ihn bitte vor…
…mit Zeugnis? 7. Welche konkrete Betätigung ist mit dem Abschluss erwirkt (z.B. auch unterrichtend in einer öffentlichen Schule)? 8. Wie schaut der Jahresablauf (Ferien) konkret aus? Bitte die Heimaufenthalte konkret anführen. 9. Gibt es für die theoretischen Fächer (Exegese, Kirchengeschichte, Dogmatik, Mariologie, Katechismus, italienisch…
…auf der Verpflichtung beruhen, dem Lande Vorarlberg aufgrund einer Liegenschaftsübergabe gemäß § 947 ABGB zu den Sozialaufwendungen einen Kostenersatz für die Dauer des Heimaufenthaltes der Mutter zu bezahlen. Die in Rede stehenden Kosten würden eindeutig mit dem unentgeltlichen Erwerb der Liegenschaft B zusammenhängen. Die Kosten im…
… 3 d. VO für die Tage wo kein Heimaufenthalt | 916,65 | 916,65 | 873,00 | Pos.1 Pilgrim | 215,00 | 215,00 | 568,00 | Pos. 20 Abholung Tochter | ----- | 2.520,00 | 2.016,00…